Vorlage - VO/2021/10517-06
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt:
- Wohngebiete / Bereiche, die bisher keine geltenden B-Pläne haben, werden als allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Sollten aus Sicht der Bauverwaltung reine Wohngebiete ausgewiesen werden müssen, ist in diesen Gebieten die tatsächliche Nutzung in den jeweiligen Straßen (wie viele Ferienwohnungen, wie viel Büro’s, …) genau zu ermitteln und dem Bauausschuss vorzulegen. Eine Ausnahme ist hier der Bereiche Torstraße. Hier ist zu prüfen, ob evtl. dieser Bereich als Mischgebiet auszuweisen ist.
- In allen Gebieten / Bereichen, die bisher keine geltenden B-Pläne haben, wird zukünftig die Umwidmung von Wohnraum in Ferienwohnungen ausgeschlossen, es sei denn, diese sind von untergeordneter Bedeutung (z.B. Einliegerwohnungen). Ebenso werden Nutzungen als Zweitwohnungen ausgeschlossen.
- In allen Gebieten / Bereichen, die bisher keine geltenden B-Pläne haben, werden die Eigentümer:innen von Ferienwohnungen und Zweitwohnsitzen, die bereits vor dem 31.12.2020 bestanden oder genehmigungsfähig waren, auf Verlangen über den formellen oder materiellen Bestandsschutz informiert und ihnen dieser bestätigt.
Begründung
Anlagen