Vorlage - VO/2022/10758  

Betreff: Änderung der Elternbeitragssatzung für die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Beesel, Sven
Beratungsfolge:

Beschlussvorschlag

Die Elternbeitragssatzung für Kindertagespflege in Lübeck gem. Anlage 2 wird beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.08.2022 in Kraft.

 

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.160 - Frauenbüro

 

1.201 - Haushalt und Steuerung

Zustimmend

1.300 - Recht

Keine rechtlichen Bedenken

KEV / SEV

Ablehnung, s. Anlage

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Keine unmittelbare Betroffenheit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

Freiwillig: hinsichtlich der Festsetzung von Kostenbeiträgen nach § 90 Abs. 1 SGB VIII

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Durch Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Schleswig-Holstein (KiTaG) zum 01.01.2022 wurde für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern ein Höchstbetrag von 5,80 EUR je chentlicher Betreuungsstunde festgesetzt. Dieser gilt gem. § 50 KitaG auch r die Kindertagespflege. Um die Elternbeiträge rechtswirksam festsetzen zu können, musste die Elternbeitragssatzung rückwirkend zum 01.01.2022 geändert werden. (siehe VO/2022/10757)

 

Die als Anlage 2 beigefügte Fassung der Elternbeitragssatzung sieht eine Erhöhung um 2% zum 01.08.2022 im Bereich der über dreijährigen Kindern vor, analog der Anpassung der Entgeltordnung für den städtischen Träger gem. Beschlussvorlage VO/2022/10755.


Das Land Schleswig-Holstein hat Mittel zur Erstattung der Beitragssenkung an die örtlichen Träger bereitgestellt. Allerdings ist das Verfahren zur Erstattung noch nicht abschließend geklärt. Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob die Beitragsabsenkung für die Hansestadt Lübeck tatchlich kostenneutral verläuft. Die Anlage finanzielle Auswirkungen enthält aus diesem Grund lediglich die maximal zu erwartenden Mehrerträge durch die Anhebung um 2%.


 


Anlagen

1 Finanzielle Auswirkungen

2 Elternbeitragssatzung

3 Gegenüberstellung 2%-Erhöhung und Höchstgrenze nach Landesdeckel
 

Stammbaum:
VO/2022/10758   Änderung der Elternbeitragssatzung für die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2022/10758-01   Stellungnahme der Kreis- und Stadtelternvertretung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen zur Änderung der Elternbeitragssatzung für die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck (VO/2022/10758)   4.513 - Jugendarbeit   Blanko
VO/2022/10758-02   FDP: ÄA zu Änderung der Elternbeitragssatzung für die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag der FDP-Fraktion