Vorlage - VO/2022/10856-01
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Beschlussvorschlag
In § 2a Absätze 1 und 2 der Hauptsatzung wird die Formulierung „in Abstimmung“ durch die Formulierung „nach Beratung“ ersetzt.
Begründung
Zur Formulierung „in Abstimmung“ gibt es unterschiedliche Interpretationen. Diese Formulierung sollte deshalb klargestellt werden. Die Formulierung „nach Beratung“ wird in § 8 der Geschäftsordnung verwendet und ist eindeutig bestimmt.
Anlagen