Vorlage - VO/2021/10545
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Beschlussvorschlag
Die untere Naturschutzbehörde (UNB) wurde aufgefordert, die Schutzwürdigkeit und den Schutzbedarf der Küsten- und Waldlandschaft im Bereich des nördlichen Priwalls zu prüfen und gegebenenfalls ein Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.
Die UNB hat diese Prüfung durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Schutzwürdigkeit der Flächen gegeben ist.
Im Anschluss hat die UNB einen Verordnungsentwurf entwickelt, das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren gem. § 19 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz und eine öffentliche Auslegung gem. § 19 Abs. 2 Landesnaturschutz durchgeführt. Die eingehenden Stellungnahmen wurden geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung sind in Anlage 3 und 4 dargestellt.
Die Schutzgebietsverordnung wurde danach in Text und Karte fertig gestellt.
Das Landesverwaltungsgesetz (§ 55 Abs. 3) sieht vor, dass die Verordnung der Bürgerschaft vorzulegen ist, bevor der Bürgermeister diese unterzeichnet.
Nach der Unterzeichnung durch den Bürgermeister wird die Verordnung veröffentlicht und tritt damit in Kraft.
Begründung
s. Anlagen
Anlagen
Anlage 1: Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Küstenlandschaft Priwall“
Anlage 2: Abgrenzungskarte
Anlage 3: Übersichtskarte
Anlage 4: Begründung zur Verordnung
Anlage 5: Abwägungstabelle TöB-Beteiligung
Anlage 6: Abwägungstabelle öffentliche Auslegung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Küstenlandschaft Priwall" (96 KB) | ||
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2 | öffentlich | Abgrenzungskarte (1833 KB) | ||
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3 | öffentlich | Übersichtskarte (688 KB) | ||
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4 | öffentlich | Begründung zur Verordnung (83 KB) | ||
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5 | öffentlich | Abwägungstabelle TöB-Beteiligung (150 KB) | ||
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6 | öffentlich | Abwägung öffentliche Auslegung (1441 KB) |
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