Vorlage - VO/2022/10744  

Betreff: Finanzmittel in Folge der Corona-Pandemie
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2022.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
08.02.2022 
60. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.02.2022 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Aufgrund der weiter andauernden Corona-Pandemie werden für sämtliche Maßnahmen, die

in diesem Zusammenhang getroffen werden müssen, für das Haushaltsjahr 2022 bei div.

Fachbereichen / Bereichen / Produktsachkonten 5 Mio. € über- und außerplanmäßig gemäß

§ 82 GO bewilligt.

Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei dem Produktsachkonto 611001 000.4121000

(Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen / Fehlbetragszuweisungen).
 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

r die Ordnung der Finanzmittel ist keine

Betroffenheit gegeben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 82 Gemeindeordnung SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

r die Haushaltsjahre 2020 und 2021 hatte die Bürgerschaft mit Vorlagen VO/2020/08831 sowie VO/2021/09636 beschlossen, Finanzmittel als Folge der Corona-Pandemie zu ordnen, um auf kommunaler Ebene handlungsfähig zu bleiben, sowie schnell und unbürokratisch Hilfen ausbringen zu können. Es handelte sich um einen finanziellen Rahmen von 10 Mio. EUR in 2020 sowie um 5 Mio. EUR in 2021. In Anspruch genommen wurden davon in 2020 insgesamt 3,8 Mio. EUR sowie in 2021 nahezu vollständig 5 Mio. EUR.

 

Mit Anhalten pandemiebedingter Folgen für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens

soll daher auch für das Haushaltsjahr 2022 ein finanzieller Rahmen von 5 Mio. EUR bereitgestellt werden. Dieser wird wieder anlassbezogen eingesetzt. Mit dieser finanziellen      Ordnung können weiterhin Sofortmaßnahmen zur Linderung finanzieller Schäden vollzogen werden. Beschlossen wurde bereits das Corona-Sonderhilfeprogramm für vereinsbetriebene Gemeinschaftshäuser, siehe VO/2021/10615-01.

Bei externen Vergaben werden die entsprechenden Regelungen eingehalten. Bei neuen

freiwilligen Leistungen werden die Gremien eingebunden.

 

Die von der Verwaltungsleitung damit ermöglichten Hilfen werden transparent kommuniziert

und auf der Internetseite https://www.luebeck.de/coronasoforthilfe  monatlich aktualisiert dargestellt.
 


Anlagen

./.