Vorlage - VO/2022/10744
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Beschlussvorschlag
Aufgrund der weiter andauernden Corona-Pandemie werden für sämtliche Maßnahmen, die
in diesem Zusammenhang getroffen werden müssen, für das Haushaltsjahr 2022 bei div.
Fachbereichen / Bereichen / Produktsachkonten 5 Mio. € über- und außerplanmäßig gemäß
§ 82 GO bewilligt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei dem Produktsachkonto 611001 000.4121000
(Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen / Fehlbetragszuweisungen).
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||
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| freiwillig | ||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||
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| § 82 Gemeindeordnung SH | ||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 hatte die Bürgerschaft mit Vorlagen VO/2020/08831 sowie VO/2021/09636 beschlossen, Finanzmittel als Folge der Corona-Pandemie zu ordnen, um auf kommunaler Ebene handlungsfähig zu bleiben, sowie schnell und unbürokratisch Hilfen ausbringen zu können. Es handelte sich um einen finanziellen Rahmen von 10 Mio. EUR in 2020 sowie um 5 Mio. EUR in 2021. In Anspruch genommen wurden davon in 2020 insgesamt 3,8 Mio. EUR sowie in 2021 nahezu vollständig 5 Mio. EUR.
Mit Anhalten pandemiebedingter Folgen für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens
soll daher auch für das Haushaltsjahr 2022 ein finanzieller Rahmen von 5 Mio. EUR bereitgestellt werden. Dieser wird wieder anlassbezogen eingesetzt. Mit dieser finanziellen Ordnung können weiterhin Sofortmaßnahmen zur Linderung finanzieller Schäden vollzogen werden. Beschlossen wurde bereits das Corona-Sonderhilfeprogramm für vereinsbetriebene Gemeinschaftshäuser, siehe VO/2021/10615-01.
Bei externen Vergaben werden die entsprechenden Regelungen eingehalten. Bei neuen
freiwilligen Leistungen werden die Gremien eingebunden.
Die von der Verwaltungsleitung damit ermöglichten Hilfen werden transparent kommuniziert
und auf der Internetseite https://www.luebeck.de/coronasoforthilfe monatlich aktualisiert dargestellt.
Anlagen
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