Vorlage - VO/2022/10829-01
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft begrüßt den Erfolg der Bewerbung im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ und beschließt die Teilnahme gemäß Vorlage einschließlich der vorgesehenen Eigenmittel mit folgender Maßgabe:
Zielsetzung ist die vorübergehende Unterstützung der innerstädtischen Wirtschaft im Rahmen des Strukturwandels. Folgekosten infolge der Umsetzung des Bundesprogramms sollten vermieden werden. Für das Teilprojekt 2 (Gestaltung von Orten des Wandels = „Lübeck.Haus“) wird der Bürgermeister daher beauftragt, zur Haushaltssitzung 2023 der Bürgerschaft ein Umsetzungskonzept zur Beschlussfassung vorzulegen (bis dahin Sperrvermerk bezogen auf das Teilprojekt 2). In diesem Umsetzungskonzept soll der Bürgermeister Kriterien für Anmietung und Weitervermietung der Liegenschaften aufzeigen. Insbesondere soll aufgezeigt werden, wie der Gefahr entgegengewirkt wird, dass Vermieter durch die städtische Anmietung eine am Markt nicht (mehr) durchsetzbare Miete erhalten und so das Gefüge des innerstädtischen Mietmarkts gestört wird. Zudem soll das Konzept aufzeigen, mit welchen Mechanismen vermieden wird, dass erfolgreiche Angebote in den angemieteten Objekten nach Ablauf der Förderperiode vor dem Aus stehen. Hierbei ist zu unterstellen, dass eine kommunale Förderung über den Ablauf der Förderperiode hinaus nicht erfolgen kann (Haushaltsnotlage).
An der Gremienberatung für das Anmietungskonzept ist auch der Wirtschaftsausschuss zu beteiligen.
Begründung
Anlagen
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