Auszug - Interfraktioneller Änderungsantrag von CDU + SPD: Bericht "Konzept zur Steuerung von Ferien- und Zweitwohnungen in Travemünde"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss in geändert Fassung (kursiv/durchgestrichen):
Der Bürgermeister wird beauftragt:
- Wohngebiete / Bereiche, die bisher keine geltenden B-Pläne haben, werden als allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Sollten aus Sicht der Bauverwaltung reine Wohngebiete ausgewiesen werden müssen, ist in diesen Gebieten die tatsächliche Nutzung in den jeweiligen Straßen (wie viele Ferienwohnungen, wie viel Büro’s, …) genau zu ermitteln und dem Bauausschuss vorzulegen. Eine Ausnahme ist hier der Bereiche Torstraße. Hier ist zu prüfen, ob evtl. dieser Bereich als Mischgebiet auszuweisen ist.
- In allen Gebieten / Bereichen, die bisher keine geltenden B-Pläne haben, wird zukünftig die Umwidmung von Wohnraum in Ferienwohnungen ausgeschlossen, es sei denn, diese sind von untergeordneter Bedeutung (z.B. Einliegerwohnungen). Ebenso werden Nutzungen als Zweitwohnungen ausgeschlossen.
- In allen Gebieten / Bereichen, die bisher keine geltenden B-Pläne haben, werden die Eigentümer:innen von Ferienwohnungen und Zweitwohnsitzen, die bereits vor dem 31.12.2020 bestanden und oder genehmigungsfähig waren, auf Verlangen über den formellen oder materiellen Bestandsschutz informiert und ihnen dieser bestätigt.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen | 4 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Beschluss: | 25.02.2022 | Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck | geändert beschlossen | ||||
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Koordinierung: | 5.000 - Fachbereichsleitung | Bearbeitung: | 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung | |||
Status: | 21.04.2022 | ||||||
Auftrag: | BÜ-Auftrag zur Abarbeitung und Rückmeldung |
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Stand 03/2022:
Der Auftrag der Bürgerschaft gemäß Beschluss zum Konzept zur Steuerung von Ferien- und Zweitwohnungen vom 25.02.2022 zu den Punkten 1) und 2) wird bei der Entwicklung der Festsetzungen bei den jeweiligen Bebauungsplanverfahren beachtet. Bzgl. Punkt 2) wird klargestellt, dass gemäß dem beschlossenen Konzept zudem der Neubau von Ferienwohnungen ausgeschlossen wird.
Die Maßgabe gemäß Punkt 3) wird angewandt: Der Bitte von Eigentümer:innen, soweit vorliegend den formellen oder materiellen Bestandsschutz zu bestätigen, wird nachgekommen.
Der Auftrag wird somit als erledigt angesehen.