Vorlage - VO/2022/10777  

Betreff: Bericht über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für das Jahr 2020 gemäß § 76 Absatz 4 der Gemeindeordnung SH
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Bössow, Dennis
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
22.02.2022 
61. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
25.02.2022 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Übersicht 2020

Beschlussvorschlag

 

Berichtspflicht gemäß § 76 Absatz 4 Gemeindeordnung SH
 


Begründung

 

Mit diesem Bericht wird die Bürgerschaft über Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (im Folgenden vereinfacht als „Spenden“ bezeichnet) informiert, die der Hansestadt Lübeck im Jahr 2020 angeboten und im weiteren Verfahren formal angenommen wurden. Auf der Grundlage des § 76 Absatz 4 Gemeindeordnung (GO) wird nur über Spendenannahmen berichtet, die über 50 Euro hinausgehen.

 

Mit der gesetzlichen Regelung über die Abwicklung von Spenden in § 76 Absatz 4 der Gemeindeordnung (GO) beabsichtigt der Landesgesetzgeber die Vermeidung von Korruption und die Schaffung von Transparenz im Spendenverfahren.

 

Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben in der Hansestadt Lübeck gilt seit dem Jahr 2014 die Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Absatz 4 der Gemeindeordnung (Abwicklung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen).

Danach wird das Verfahren in die Phasen Einwerbung, Angebotsentgegennahme und Annahme gegliedert.

Dem Gesetz nach obliegt die Einwerbung und Angebotsentgegennahme dem Bürgermeister. Aktive Spendeneinwerbungen durch Verwaltungsmitarbeiter:innen bedürfen einer Beauftragung durch die Verwaltungsleitung.

Die Annahme erfolgt grundsätzlich durch die Bürgerschaft, soweit diese Entscheidungskompetenz nicht auf den Bürgermeister übertragen wurde.

Die Spendenliste eines Jahres spiegelt jeweils den Zeitpunkt der im Bereich Haushalt und Steuerung eingegangenen Spendenangebotsanzeigen wider.

 

 

Mit Beschluss vom 21.03.2013 (Vorlage VO/2013/00464) hat die Bürgerschaft die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden im Rahmen der folgenden Wertgrenzen auf den Bürgermeister und den Hauptausschuss delegiert:

 

Auf den Bürgermeister:

-          bei Spenden von gemeinnützigen Stiftungen bei einem Wert von mehr als 50 Euro bis 300.000 Euro

-          bei allen anderen Spenden bei einem Wert von mehr als 50 Euro bis 100.000 Euro

Auf den Hauptausschuss:

-          bei Spenden von gemeinnützigen Stiftungen bei einem Wert von mehr als 300.000 Euro bis 500.000 Euro

-          bei allen anderen Spenden bei einem Wert von mehr als 100.000 Euro bis 200.000 Euro“

 

Übersicht Gesamtspenden und "TOP 5" (Ranking der 5 Hauptspendenden)

 

 


 


Anlagen

Anlage 1 Übersicht 2020
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Anlage 1 - Übersicht 2020 (235 KB)