Vorlage - VO/2021/10146
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Beschlussvorschlag
- Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Projekt zur Entwicklung einer sozialraumbezogenen Jugendhilfeplanung an einem Modellraum umzusetzen.
- Dem Jugendhilfeausschuss ist während der Projektumsetzung sowie zum Ende des Projektes zu berichten.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 80 SGB VIII i.V.m. §§ 79, 79a SGB VIII | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung
Rahmenkonzept zur Entwicklung einer sozialraumbezogenen Jugendhilfeplanung
Im Laufe ihres Aufwachsens profitieren alle jungen Menschen in der Hansestadt Lübeck von Angeboten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Dies kann Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertagesstätten oder der Schulkindbetreuung sein, der Besuch von Jugendzentren oder die Beratung durch die Schulsozialarbeit. Bei weitergehenden erzieherischen Bedarfen steht dem Sozialen Dienst des Jugendamtes ein breites Spektrum an Einzelfallhilfen für junge Menschen und ihrer Familien zur Verfügung. Die Hansestadt Lübeck gewährleistet darüber hinaus einen qualifizierten Kinderschutz und, dass die staatliche Gemeinschaft über das Wohl von jungen Menschen wacht.
Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe leisten einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Armutsfolgen von jungen Menschen. Sie unterstützen und fördern gezielt die Entwicklung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen sowie ihre Teilhabe am Bildungsalltag.
Damit ausreichend und rechtzeitig die passenden Beratungs-, Unterstützungs- und Hilfsangebote zur Verfügung stehen, ist die Hansestadt Lübeck gesetzlich beauftragt Jugendhilfeplanung zu betreiben. Das bedeutet, sie hat den Auftrag den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen (§ 80 Abs. 1 SGB VIII). Bei der Planung gibt es gesetzlich vorgeschriebene Qualitätskriterien: Die Einrichtungen und Dienste sollen so geplant werden, dass insbesondere Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können, ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist, junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden, Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können (§ 80 Abs. 2 SGB VIII).
In den Planungsprozessen wird eine Vielzahl von Methoden angewendet, die von Kinder- und Jugendbeteiligungsformate über Befragungen und Expert:innenworkshops bis zu statistischen Auswertungen reichen. Es gibt dabei kontinuierliche Planungsprozesse (z.B. Kita-Bedarfsplanung und Integrierte Kinder- und Jugendhilfeberichterstattung) und anlassbezogene Planungen (z.B. zur Jugendarbeit).
Jugendhilfeplanung wird in der Hansestadt Lübeck sowohl in den speziell dafür ausgewiesenen Stellen betrieben sowie in allen Bereichen, die für Jugendhilfeleistungen zuständig sind, durchgeführt. Die bereichsübergreifende Koordination der Beratungs-, Unterstützungs- und Hilfsangebote ist u.a. Aufgabe der Stabsstellen Jugendhilfeplanung. Jugendhilfeplanung leistet einen wichtigen Beitrag zur Wahrnehmung der Gesamtverantwortung des öffentlichen Trägers (§ 79 SGB VIII) und der Qualitätsentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (§ 79a SGB VIII).
b) Ausgangssituation
Die Hansestadt Lübeck legte im Jahr 2019 eine Jugendhilfeplanung für die offene Kinder- und Jugendarbeit vor. Darin wurde für den Stadtbezirk Holstentor Nord herausgearbeitet, dass es Bedarfe an einer sozialräumlichen Vernetzung sowie weiteren offenen Angebote für Kinder- und Jugendliche gibt. Der Stadtbezirk Holstentor Nord ist mit 2.533 Einwohner:innen (31.12.2020) zwischen 6 und unter 21 Jahren vergleichsweise groß; rund 8,9% der jungen Menschen dieser Altersgruppe in der Hansestadt Lübeck leben dort. Darüber hinaus weist der gesamte Stadtteil St. Lorenz Nord eine überdurchschnittliche sozialstrukturelle Belastung auf: 28,9% der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahre leben in Bedarfsgemeinschaften gem. SGB II und 25,1% dieser Altersgruppe lebt bei einem alleinerziehenden Elternteil.
Der Stadtbezirk Holstentor Nord zeichnet sich durch eine vielfältige Landschaft an Angeboten zur Beratung, Unterstützung und Hilfe für junge Menschen und ihre Familien aus.
Diese Situation war Anlass für den Fachbereich 4 – Kultur und Bildung, in Zusammenarbeit mit Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe die Planungs- und Weiterentwicklungsaspekte der Jugendarbeit und anderen Angeboten sinnvoll und nützlich miteinander zu verbinden. Daraus entstand das Vorhaben, anhand von mindestens einem Modellraum beispielhaft ein Instrument zur sozialräumlichen Weiterentwicklung von Kinder- und Jugendhilfeangeboten zu entwickeln.
Der Kinder- und Jugendhilfe wird im Fachdiskurs häufig eine „Versäulung“ attestiert. Der Begriff soll den fehlenden Bezug von Angeboten und Leistungen sowie Einrichtungen und Diensten aufeinander beschreiben. Grund dafür sind in der Regel unterschiedliche Rechtslogiken, Leistungsvoraussetzungen und Zuständigkeiten. Auch in der Hansestadt Lübeck zeigen sich Weiterentwicklungspotentiale an den Schnittstellen der Leistungsbereiche. Eine sozialräumliche Betrachtung von Bedarfen von jungen Menschen und ihren Familien unterstützt die (Re-)Fokussierung auf die Bedarfe von jungen Menschen und ihren Familien in ihrer Lebenswelt unter Berücksichtigung der konkreten Rahmenbedingungen vor Ort.
c) Ziele
(1) Im Laufe des Projekts soll im Stadtbezirk Holstentor Nord eine Situations- und Ressourcenanalyse des Bestandes und des Bedarfes an Diensten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unter Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Merkmale (insb. Gender) erfolgen. Der spezifische räumliche Bezug wird in der Startphase des Projektes erarbeitet.
(2) Die Situations- und Ressourcenanalyse soll unter Beteiligung von jungen Menschen und ihren Familien stattfinden. Hierzu gehören explizit auch alleinerziehende Familien. Ebenso sollen Fach- und Leitungskräfte der freien und öffentlichen Jugendhilfe als Expert:innen herangezogen werden. Auch bereits bestehende Stadtteilrunden und Netzwerke sollen beteiligt werden.
(3) Im Ergebnis stehen konkrete Qualitäts- und Weiterentwicklungsimpulse, die notwendig und geeignet für den Stadtbezirk sind. In Anschluss daran können bestehende Dienste und Einrichtungen gezielt vernetzt, verstärkt oder umgesteuert werden. Fehlende Angebote, Einrichtungen, Netzwerke und Kooperationen können passgenau ergänzt werden. Sie sollen der Grundrichtung der Erziehung und Gleichberechtigung gem. § 9 SGB VIII entsprechen.
(4) Das entwickelte halbstandardisierte Instrument zur sozialräumlichen Weiterentwicklung soll bedarfsgerecht auf andere Stadtteile angewandt werden können.
(5) Die Ergebnisse des Projektes sollen in die Erarbeitung eines stadtweiten Konzeptes zur Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe einfließen.
d) Zielgruppen
Die erste Zielgruppe sind alle 6- bis unter 21-Jährigen und ihre Familien im Stadtbezirk Holstentor Nord. Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, die von Armut betroffen oder bedroht sind, sowie Familien in prekären Lebenslagen sollen besondere Berücksichtigung finden.
Die zweite Zielgruppe sind Leitungs- und Fachkräfte von Diensten und Einrichtungen im Stadtbezirk Holstentor Nord, die diese jungen Menschen und ihre Familien professionell beraten, begleiten oder unterstützen. Leistungen des SGB VIII sollen im Fokus stehen.
Akteure, die sich im Stadtbezirk sozial für Kinder und Jugendliche engagieren, sollen ebenfalls im Projektverlauf beteiligt werden.
Berücksichtigt werden sollen alle Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die von diesen Zielgruppen im ausgewiesenen Gebiet in Anspruch genommen werden. Hierzu gehört unter anderem die offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Förderung im schulischen Ganztag (Nachmittagsbetreuung).
e) Geplante Maßnahmen
- Einrichtung einer Steuerungsgruppe mit Vertreter:innen der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, die im Sozialraum aktiv sind. Sie soll gem. § 15 GStG nach Möglichkeit geschlechterparitätisch besetzt werden.
- Projektsteuerung und -koordination
- Sicherstellung der Information und Beteiligung der unterschiedlichen Akteur:innen
- Konkretisierung und Überprüfung der Projektziele
- Erarbeitung einer Bestandsaufnahme
- der vorhandenen Dienste und Einrichtungen im Sozialraum
- der Beratungs-, Unterstützungs- und Hilfeleistungen für junge Menschen und ihre Familien im Sozialraum
- von bestehenden Kooperationen, Netzwerken und Partnerschaften
- Erarbeitung einer Bedarfsanalyse
- demografische und sozialstrukturelle Belastungsfaktoren
- Expert:innenworkshops und -befragung mit bzw. von Fach- und Leitungskräften der freien und öffentlichen Jugendhilfe
- Beteiligung von jungen Menschen und ihren Familien
- Erarbeitung von Qualitäts- und Weiterentwicklungsimpulsen
- Werden anhand der Ergebnisse der vorherigen Methoden dialogisch von der Steuerungsgruppe und externer Begleitung erarbeitet
Die Maßnahmen sollen folgende Qualitätskriterien erfüllen. Sie sind:
sozialraum- und lebensweltorientiert,
beteiligungsorientiert,
empirisch,
systematisch und strukturiert,
umfassend,
vernetzt und vernetzend sowie
übertragbar.
f) Skizze des Projektablaufs
Die Projektdurchführung soll innerhalb von 18 bis maximal 24 Monaten erfolgen. Die Arbeitsschritte werden in u.s. Tabelle aufgeführt. Bei den Zeitangaben handelt es sich um vorläufige Schätzungen.
Arbeitsschritt | Ungefähre Dauer (18-24 Monate) | Inhalt |
Vorbereitung Projektstart | 4 Monate |
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Annäherung an den Sozialraum | 2 Monate |
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Methodenphase | 6-9 Monate |
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Aus- und Bewertung | 2 Monate |
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Impulse und Empfehlungen | 1 Monat |
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Ergebnissicherung und Fortschreibung | 3 Monate |
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g) Zuständigkeit und Aufgaben
Koordination und Steuerung des Projektes erfolgt durch die Jugendhilfeplanung der Hansestadt Lübeck. Das Projekt soll durch eine externe Begleitung im Auftrag der Hansestadt Lübeck moderiert, unterstützt und evaluiert werden. Bei der Durchführung von Beteiligungsformaten sollen Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, die im Sozialraum aktiv sind, eingebunden werden und Projektbausteine durchführen.
Die Projektdurchführung benötigt zusätzliche Personal- und Sachressourcen sowie externe Expertise und Begleitung. Der Eigenanteil der Hansestadt Lübeck setzt sich aus der Beauftragung und Finanzierung der externen Begleitung und Personalressourcen der Jugendhilfeplanung zusammen. Die entsprechenden Mittel sind haushalterisch im Budget geordnet und betragen einmalig ca. 20.000 Euro (Produkt Jugendarbeit 362002).
Für die Durchführung der unterschiedlichen Bausteine, wird die Hansestadt Lübeck Drittmittel einwerben. Diese sollen im Sinne eines Budgets über Interessensbekundungsverfahren an die Träger weitergegeben werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die durchgeführten Angebote den Zielen und Qualitätskriterien des Projektes entsprechen und sinnvoll aufeinander aufbauen. Kenntnisse geschlechtsspezifischer und anderer zielgruppenspezifischer Bedarfe sollen explizit berücksichtigt werden. Der notwendige einzuwerbende Betrag wird auf 60.000 Euro geschätzt. In einem Kooperationsvertrag wird die partnerschaftliche Zusammenarbeit geregelt.
Hansestadt Lübeck – Jugendhilfeplanung | ||
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Externe Begleitung | ||
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Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe | ||
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Baustein 1 | Baustein 2 | Baustein 3 |
Erhebung von Angeboten und Netzwerken | Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | Verbesserung der Vernetzung und Kooperation |
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h) Qualität und Nachhaltigkeit
Die Beteiligung einer externen wissenschaftlichen Begleitung soll die fachlich-inhaltliche und methodische Qualität in der Projektdurchführung sicherstellen (Prozessqualität). Die Bereitstellung von Personalressourcen der Jugendhilfeplanung und die Einwerbung von Drittmitteln sollen hinreichende Sach- und Personalausstattung sichern (Strukturqualität). Die externe Begleitung umfasst eine Evaluation des Prozesses und seiner Ergebnisse (Ergebnisqualität).
In der Bedarfserhebung werden jugendhilfeplanerische Standards eingehalten. Zentral ist hierbei die Unterscheidung zwischen Bedürfnissen und Bedarfen. Bedürfnisse sind von der Zielgruppe geäußerten Wünsche, Vorstellungen und andere Bedürfnisartikulationen. Der Bedarf wird auf dieser Basis und im Abgleich mit dem politisch Gewollten, finanziell Umsetzbaren und fachlich Erwünschten eruiert.
Eine methodische Herausforderung sozialräumlicher Weiterentwicklung ist das Zusammenspiel von Angeboten im Sozialraum und Angeboten mit einem stadtweiten Einzugsgebiet (z.B. Erziehungsberatungsstelle, Kinderschutzzentrum oder Jugendberufsagentur). Die Bedürfnisse und Bedarfe aus dem Sozialraum sind im Kontext bestehender Leistungen an anderen Orten zu sehen. Die Ergebnisse der Integrierten Kinder- und Jugendhilfeberichterstattung (IKJB) der Jugendhilfeplanung unterstützen dies.
Die praktischen Erfahrungen aus dem Projekt und das entwickelte halbstandardisierte Instrument sollen in ein gesamtstädtisches Konzept zur Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung der Kinder- und Jugendhilfe einfließen. Die oben beschriebenen Bausteine von Situations- und Ressourcenanalyse, Beteiligung sowie Vernetzung und Kooperation sollen darin berücksichtigt werden.
Anlagen
Finanzielle Auswirkungen - konsumtiv
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 2013-10-01 Finanz. Ausw. KONSUMTIV - 16.12.2021 (190 KB) |