Vorlage - VO/2022/10852
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Beschlussvorschlag
Bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck wird ein Lesegerät für Tierchips angeschafft, um Tierhalter überfahrener Haustiere (Hunde, Katzen) ermitteln zu können, ehe die toten Tiere für die ordnungsgemäße „Entsorgung“ in einem Container gesammelt werden.
Es ist zu klären, wer – bei erfolgreicher Ermittlung - die Tierhalter mit einem kurzen Schreiben informiert.
Begründung
Unsere Anfrage danach, was mit eingesammelten, totgefahrenen (Haus-)Tieren passiert und ob Tierhalter hierüber informiert werden, ergab, dass solche Tiere bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck in einem Container gesammelt und anschließend zur ordnungsgemäßen Entsorgung weggebracht werden. Tierhalter werden in der Regeln nicht darüber informiert, dass ihr Tier tot aufgefunden wurde. In verschiedenen Gesprächen, u.a. einer Mitarbeiterin der Polizeiwache St. Lorenz Süd, wurde die Idee für sehr sinnvoll gehalten, wenn es bei den Entsorgungsbetrieben ein Chiplesegerät gäbe, mit dem Tierhalter gechipter Tiere ermittelt werden könnten. Hierbei kann aus Gesundheitsschutzgründen der nötige Abstand zum Tier eingehalten werden, da es nicht mehr Berührung des Tiers benötigte als es ohnehin bedarf, um das Tier in den Container zu werfen. Für Tierhalter wäre es erleichternd zu erfahren, was mit ihren vermissten Tieren passiert ist. Eine kurze Information hierüber würde genügen.
Anlagen