Tagesordnung - Haushaltssitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck  

Bezeichnung: Haushaltssitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
Datum: Do, 30.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
Anlagen:
Hygieneregeln Haushaltssitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Einwohner:innenfragestunde (Es liegt nichts vor.)    
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 26.08.2021
SI/2021/826  
Ö 4  
Mitteilungen des Stadtpräsidenten    
Ö 5     Anträge / Berichte der Ausschüsse    
Ö 5.1  
Antrag des Jugendhilfeausschusses: Umbau eines Spielplatzes zu einem inklusiven Spielplatz
VO/2021/10378-01  
Ö 5.2  
Dringlichkeitsantrag: Beirat für Senior: innen: Aufstellung über durchgeführte Sanierungen sowie Neuanlagen im gesamten Straßenraum
VO/2021/10497  
Ö 5.3  
Dringlichkeitsantrag: Beirat für Senior: innen: Stärkung des Fußverkehrs - Schaffung der Position einer fußverkehrsbeauftragten Person innerhalb der Bauverwaltung
VO/2021/10498  
Ö 6  
Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern    
Ö 6.1  
Antje Jansen (GAL), Anfrage gem. § 16 GO: Umgang mit Tauben in der Stadt, Umgang mit gemeldeten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz
Enthält Anlagen
VO/2021/10386  
Ö 6.1.1  
Antje Jansen (GAL), Anfrage gem. § 16 GO: Umgang mit Tauben in der Stadt, Umgang mit gemeldeten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz
VO/2021/10386-01  
Ö 6.2  
Anfrage BM Sascha Luetkens (DIE LINKE): gem. §16 GeschO: Ruhestand/Rente bei Vereinen und Verbände mit Budgetverträgen
VO/2021/10360  
Ö 6.2.1  
Antwort auf die Anfrage des BM Sascha Luetkens gem. §16 GeschO bzgl. Ruhestand/Rente von Mitarbeiter:innen bei Vereinen und Verbänden mit Budgetverträgen
VO/2021/10438  
Ö 6.3  
BM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Anfrage gem. § 16 GeschO: Anfrage zur Konzeption der neu eröffneten Medienwerkstatt
VO/2021/10336  
Ö 6.3.1  
Antwort zur Anfrage des BM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen) gem. § 16 GeschO zur Konzeption der neu eröffneten Medienwerkstatt
Enthält Anlagen
VO/2021/10336-01  
Ö 6.4  
BM Antje Jansen (GAL) Anfrage gem. §16 GO: COVID 19 Erkrankungen in Quarantäne
VO/2021/10370  
Ö 6.4.1  
Antwort auf Anfrage von BM Antje Jansen (GAL) gem. §16 GO: COVID 19 Erkrankungen in Quarantäne
Enthält Anlagen
VO/2021/10370-01  
Ö 6.5  
Anfrage gemäß §16 GeschO von BM Dr. Burkhart Eymer: Zusammenarbeit der Hansestadt Lübeck mit der Bundeswehr: Öffentliche Gelöbnisse
VO/2021/10415  
Ö 6.6  
BM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) Anfrage gem. § 16 GeschO: Abriss Gasometer
VO/2021/10448  
Ö 6.7  
BM Antje Jansen (GAL) Anfrage gem. §16 GO: Qualitätsstandards in Kita und Kindertagespflege
VO/2021/10463  
Ö 7  
Berichte (Haushalt* = Beratung vor Beschluss zum Haushalt empfohlen)    
Ö 7.1  
Haushalt* Bericht zum städtischen Haushalt 2022 Entschädigungszahlungen an die Stiftung Vereinigte Testamente - Verwendung
Enthält Anlagen
VO/2021/10195  
Ö 7.1.1  
Haushalt*:BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & FDP Fraktion AT zu VO/2021/10195-01 Bericht zum städtischen Haushalt 2022 Entschädigungszahlungen an die Stiftung Vereinigte Testamente - Verwendung
2021/10195-01-01  
Ö 7.1.2  
Beantwortung auf Anfrage der BM Herrn Lehrke, Herrn Rathke und Herrn Dr. Flasbart im Hauptausschuss am 29.09.2021
VO/2021/10195-02  
Ö 7.2  
Gewerbeflächenprognose Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2021/10284  
Ö 7.3  
Erhaltungsstrategie Gehwege / Radwege / Nebenflächen
Enthält Anlagen
VO/2021/10307  
Ö 7.3.1  
SPD und CDU: Erhaltungsstrategie Gehwege / Radwege / Nebenflächen
VO/2021/10307-01  
Ö 7.4  
Schutz von Kindern vor gefährlicher UV-Strahlung (siehe Vorlage VO/2020/08548)
VO/2021/10342  
Ö 7.5  
Haushalt* Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen
Enthält Anlagen
VO/2021/10384  
Ö 7.6  
Austauschvorlage zu VO/2020/09018-03-01 Bericht zu Eckpunkten eines Konzeptes zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Hansestadt Lübeck (Der Ältestenrat hat die gemeinsame Beratung mit TOP 10.6 empfohlen.)
Enthält Anlagen
2020/09018-03-02  
Ö 7.6.1  
Die Unabhängigen: Antrag zur Austauschvorlage zu VO/2020/09018-03-01 Bericht zu Eckpunkten eines Konzeptes zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Hansestadt Lübeck
0/09018-03-02-01  
Ö 7.6.2  
FDP: Ergänzungsantrag zur 2020/09018-03-02: Die Hansestadt Lübeck bekommt eine Kinder- und Jugendvertretung
0/09018-03-02-02  
Ö 7.7  
Bericht zu dem Antrag der AM Christopher Lötsch & AM Ulrich Pluschkell zur Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles
Enthält Anlagen
2020/09391-03-01  
Ö 7.8  
Haushalt*:Mixed-Use-Konzept im ehemaligen Karstadt-Haus Königstraße
Enthält Anlagen
2021/09711-03-02  
Ö 7.8.1  
Haushalt*:BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & Die Unabhängigen AT zu VO/1/09711-03-02-01 Antrag zu VO/2021/09711-03-02 "Mixed-Use-Konzept im ehemaligen Karstadt-Haus Königstraße
9711-03-02-01-01  
Ö 8  
Wahlen / Benennungen / Besetzungen    
Ö 8.1  
FDP: Wahl in den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
VO/2021/10423  
Ö 8.1.1  
SPD: Wahl in den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
VO/2021/10445  
Ö 8.1.2  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN AT zu VO/2021/10469 Wahl in den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
VO/2021/10469-01  
Ö 8.2  
Freie Wähler&GAL: Wahl in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
VO/2021/10442  
Ö 8.2.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN AT zu VO/2021/10468 Wahl in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
VO/2021/10468-01  
Ö 8.3  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN AT zu VO/2021/10467 Wahl in den Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde (KBT)
VO/2021/10467-01  
Ö 8.4  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Wahl in den Rechnungsprüfungsausschuss
VO/2021/10466  
Ö 8.5  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Wahl in den Jugendhilfeausschuss
VO/2021/10465  
Ö 8.6  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Wahl in den Hauptausschuss
VO/2021/10464  
Ö 8.7  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Abberufen und Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes im Fachausschuss für Wirtschaft und Finanzen des Städtetages SH
VO/2021/10471  
Ö 8.8  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN AT zu VO/2021/10472 Abberufen und Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes im Fachausschuss für Bildung und Soziales des Städtetages SH
VO/2021/10472-01  
Ö 9  
Beschlussvorlagen (Haushalt* = Beratung vor Beschluss zum Haushalt empfohlen)    
Ö 9.1  
Haushalt*:Budgetverträge des Fachbereichs 2 ab 01.01.2022
Enthält Anlagen
VO/2019/08009-01  
Ö 9.2  
Haushalt*:Wirtschaftsplan 2022 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2021/10188  
Ö 9.3  
Haushalt*:Teilhabe an schulischen Ganztagsangeboten für Kinder mit besonderem Förderbedarf - Evaluation der Modellprojekte an der Schule Lauerholz und Maria-Montessori-Schule
Enthält Anlagen
VO/2021/10267  
Ö 9.4  
Haushalt*:Wirtschaftsplan 2022 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen (SIE)
Enthält Anlagen
VO/2021/10311  
Ö 9.5  
Haushalt*:Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen
Enthält Anlagen
VO/2021/10332  
Ö 9.6  
Haushalt*:Budgetverträge für Kindertageseinrichtungen, Träger der Schulkindbetreuung sowie von Trägern, für die ab dem 01.01.2022 erstmalig Budgetverträge abzuschließen sind
Enthält Anlagen
VO/2021/10338  
Ö 9.7  
Haushalt*:Wirtschaftsplan 2022 der Lübecker Schwimmbäder
Enthält Anlagen
VO/2021/10407  
Ö 9.8  
H A U S H A L T 2022 (Haushalt** = Beratung zum TOP 9.8 Haushalt empfohlen)
Enthält Anlagen
VO/2021/10329  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1. Der Haushaltsplan 2022, bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt aus der Produktseite, dem Ergebnis- und dem Finanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten               Anlage 5

 

werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2022 vorgesehenen Aufwendungs-rzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

3.Ergänzend wird der Abschluss der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag

           Anlage 6

 

wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts

      Anlage 7

beschlossen.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung  r Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

954.287.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

961.851.100

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    7.563.900

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

909.941.300

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

886.866.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

139.900.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

172.204.900

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt. (Stand: 18.08.2021)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 82.846.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 66.725.200

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

375.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.938,746

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)           400 %

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      500 %

2. Gewerbesteuer                                                                                  450 %

 

 

§4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2022 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2021 (3.863,236 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2022

um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und

 in der sich daraus ergebenden Fassung als

Stellenplan r das Haushaltsjahr 2022

festgesetzt: 3.938,746 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 


 

   
    07.09.2021 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2022, bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt aus der Produktseite, dem Ergebnis- und dem Finanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten               Anlage 5

 

werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2022 vorgesehenen Aufwendungs-rzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

3.Ergänzend wird der Abschluss der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag

           Anlage 6

 

wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts

      Anlage 7

beschlossen.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung  r Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

954.287.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

961.851.100

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    7.563.900

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

909.941.300

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

886.866.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

139.900.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

172.204.900

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt. (Stand: 18.08.2021)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 82.846.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 66.725.200

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

375.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.938,746

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)           400 %

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      500 %

2. Gewerbesteuer                                                                                  450 %

 

 

§4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2022 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2021 (3.863,236 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2022

um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und

 in der sich daraus ergebenden Fassung als

Stellenplan r das Haushaltsjahr 2022

festgesetzt: 3.938,746 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x


 

   
    08.09.2021 - Bauausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2022, bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt aus der Produktseite, dem Ergebnis- und dem Finanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten               Anlage 5

 

werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2022 vorgesehenen Aufwendungs-rzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

3.Ergänzend wird der Abschluss der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag

           Anlage 6

 

wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts

      Anlage 7

beschlossen.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung  r Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

954.287.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

961.851.100

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    7.563.900

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

909.941.300

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

886.866.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

139.900.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

172.204.900

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt. (Stand: 18.08.2021)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 82.846.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 66.725.200

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

375.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.938,746

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)           400 %

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      500 %

2. Gewerbesteuer                                                                                  450 %

 

 

§4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2022 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2021 (3.863,236 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2022

um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und

 in der sich daraus ergebenden Fassung als

Stellenplan r das Haushaltsjahr 2022

festgesetzt: 3.938,746 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X

Der Bauausschuss beschließt, die Vorlage ohne Votum weiterzugeben.
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5.1 Präsentation zum Haushalt 2022 (2423 KB)    
   
    08.09.2021 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2022, bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt aus der Produktseite, dem Ergebnis- und dem Finanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten               Anlage 5

 

werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2022 vorgesehenen Aufwendungs-rzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

3.Ergänzend wird der Abschluss der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag

           Anlage 6

 

wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts

      Anlage 7

beschlossen.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung  r Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

954.287.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

961.851.100

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    7.563.900

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

909.941.300

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

886.866.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

139.900.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

172.204.900

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt. (Stand: 18.08.2021)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 82.846.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 66.725.200

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

375.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.938,746

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)           400 %

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      500 %

2. Gewerbesteuer                                                                                  450 %

 

 

§4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2022 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2021 (3.863,236 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2022

um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und

 in der sich daraus ergebenden Fassung als

Stellenplan r das Haushaltsjahr 2022

festgesetzt: 3.938,746 Planstellen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 


 

 


 

   
    30.09.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.8 - geändert beschlossen
   

 

 

Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2022, bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt aus der Produktseite, dem Ergebnis- und dem Finanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten               Anlage 5

 

werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2022 vorgesehenen Aufwendungs-rzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

3.Ergänzend wird der Abschluss der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag

           Anlage 6

 

wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts

      Anlage 7

beschlossen.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

954.287.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

961.851.100

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    7.563.900

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

909.941.300

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

886.866.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

139.900.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

172.204.900

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt. (Stand: 18.08.2021)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 82.846.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 66.725.200

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

375.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.938,746

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)           400 %

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      500 %

2. Gewerbesteuer                                                                                  450 %

 

 

§4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2022 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2021 (3.863,236 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2022

um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und

 in der sich daraus ergebenden Fassung als

Stellenplan r das Haushaltsjahr 2022

festgesetzt: 3.938,746 Planstellen.

 


 

 

Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird.

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

25

Nein-Stimmen

17

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Ö 9.8.1  
Haushalt**:Austauschantrag: CDU + SPD: Haushaltsbegleitbeschlusss zu VO/2021/10329 - Haushalt 2022 (Gemeinsame Beratung mit TOP 9.8.23)
2021/10329-01-01  
Ö 9.8.2  
Haushalt**:DIE LINKE & Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler/GAL und FDP: 3 AT zu VO/2021/10329-02 Haushaltsbegleitbeschluss Haushalt 2022 - Aids-Pflege Lübeck
2021/10329-02-03  
Ö 9.8.3  
Haushalt**:DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/10329 Haushalt 2022: Behindertenbeirat
VO/2021/10329-03  
Ö 9.8.4  
FDP: AT zu Haushaltsbegleitbeschluss zu VO2021/10329 - Haushalt 2022
2021/10329-04-02  
Ö 9.8.5  
Haushalt**:AfD: Austauschantrag zu VO/2021/10329-05 AfD: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2021/10329 - Haushalt 2022 (Es wird die gemeinsame Beratung von TOP 9.8.5 und 10.10 empfohlen.)
2021/10329-05-01  
Ö 9.8.6  
Haushalt**: Austauschantrag der Fraktion Die Unabhängigen zur VO/2021/10329-06 Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2021/10329 Haushalt 2022
2021/10329-06-01  
Ö 9.8.7  
Haushalt**:FDP und FW/GAL: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/202110329 Haushalt 2022: AIDS-Plege Lübeck (Der Antrag wird zurückgezogen.)
VO/2021/10329-07  
Ö 9.8.8  
FDP,FW/GAL und Bündnis 90/Die Grünen:AT zu VO/2021/10329-08 Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2021/10329 Haushalt 2022: Lübecker AIDS-Hilfe
2021/10329-08-01  
Ö 9.8.9  
Haushalt**:DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/10329 Haushalt 2022: CLIC Lübeck e.V.
VO/2021/10329-09  
Ö 9.8.10  
Haushalt**:BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2021/10329 Haushalt 2022: Verkehr/Bau/Umwelt
VO/2021/10329-10  
Ö 9.8.11  
Haushalt**:BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2021/10329 Haushalt 2022: Wirtschaft/Tourismus
VO/2021/10329-11  
Ö 9.8.12  
Haushalt**: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & DIE LINKE AT zu VO/2021/10329-12 Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2021/10329 Haushalt 2022: Jugend/Schule/Gleichstellung
2021/10329-12-01  
Ö 9.8.13  
Haushalt**: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & DIE LINKE AT zu VO/2021/10329-13 Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2021/10329 Haushalt 2022: Kultur
2021/10329-13-01  
Ö 9.8.14  
Haushalt**:Fraktion Freie Wähler & GAL: Haushaltsbegleitbeschlusss zu VO/2021/10329 - Haushalt 2022, Umsetzung Klimaanpassungskonzept
VO/2021/10329-14  
Ö 9.8.15  
Haushalt**:Fraktion FREIE WÄHLER & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2021/10329 Haushalt 2022, Planungsmittel für Radweg und Skateranlage
VO/2021/10329-15  
Ö 9.8.16  
Haushalt**:Fraktion FREIE WÄHLER & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss zu Haushalt 2022, Koordination Nachhaltigkeit
VO/2021/10329-16  
Ö 9.8.17  
Haushalt**:BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & DIE LINKE AT zu VO/2021/10329-17 Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2021/10329 Haushalt 2022: Soziales
2021/10329-17-01  
Ö 9.8.18  
Haushalt**: DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/10329 Haushalt 2022: Kulturelle Teilhabe
VO/2021/10329-18  
Ö 9.8.19  
Haushalt**:DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/10329 Haushalt 2022: AWO Frauenhaus Hartengrube
VO/2021/10329-19  
Ö 9.8.20  
Haushalt**:DIE LINKE: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2020/10329 Haushalt 2022: Personal und Organisationsservice (POS)
VO/2021/10329-20  
Ö 9.8.21  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2021/10329 Haushalt 2022: Kapitalerhöhung TRAVE
VO/2021/10329-21  
Ö 9.8.22  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2021/10329 Haushalt 2022: Jährliche Preissteigerungen des ÖPNV abwenden
VO/2021/10329-22  
Ö 9.8.23  
ZU TOP 9.8.1: Die Unabhängigen: Änderungsantrag zur VO/2021/10329-01: CDU + SPD: Haushaltsbegleitbeschlusss zu VO/2021/10329 - Haushalt 2022 (Änderungsantrag der Unabhängigen zu TOP 9.8.1 - daher gemeinsame Beratung mit TOP 9.8.1)
2021/10329-01-02  
Ö 9.9  
2. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, Umbau und die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Lübeck vom 09.12.2014 (Der Ältestenrat hat einstimmig die Vertagung empfohlen.)
Enthält Anlagen
VO/2020/09090  
Ö 9.10  
Haushaltspläne der Stiftungen HdJ-HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT-LA für das Haushaltsjahr 2022
Enthält Anlagen
VO/2021/10278  
Ö 9.11  
127. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - abschließender Beschluss
Enthält Anlagen
VO/2021/10283  
Ö 9.12  
Haushalt*: Verlängerung des ganzjährigen Probebetriebs der Priwall-Norderfähre bis zum 30.06.2022
Enthält Anlagen
VO/2021/10291  
Ö 9.13  
Fortsetzung Quartiersmanagement Brolingplatz
Enthält Anlagen
0/09154-02-01-01  
Ö 9.14  
Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck (Kameradschaftskassen)
Enthält Anlagen
VO/2021/10294  
Ö 9.15  
Neufassung der Betriebssatzungen des Eigenbetriebs Kurbetrieb Travemünde, der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Entsorgungsbetriebe Lübeck und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Lübecker Schwimmbäder
Enthält Anlagen
VO/2021/10301  
Ö 9.16  
Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung für die Schulbauentwicklung
VO/2021/10302  
Ö 9.17  
Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2022
Enthält Anlagen
VO/2021/10304  
Ö 9.18  
Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInnenEinrichtungen (SIE) der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2020 und überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für das Produkt SeniorInnenEinrichtungen
Enthält Anlagen
VO/2021/10312  
Ö 9.19  
Haushalt*: Einrichtung des »Günter Grass-Preises der Hansestadt Lübeck«
Enthält Anlagen
VO/2021/10313  
Ö 9.19.1  
FDP: Ergänzungsantrag zu VO/2021/10313 Einrichtung des »Günter Grass-Preises der Hansestadt Lübeck«
VO/2021/10313-01  
Ö 9.20  
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Hansestadt Lübeck 2021 - 2026
Enthält Anlagen
VO/2021/10316  
Ö 9.21  
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für die Produkte Tagespflege und Planung und Bezuschussung KiTa
VO/2021/10340  
Ö 9.22  
Erweiterung, Umbau u. Sanierung Buddenbrookhaus (Der Ältestenrat hat die gemeinsame Beratung mit TOP 10.8 empfohlen.)
Enthält Anlagen
VO/2021/10358  
Ö 9.23  
Bestellung eines Rechnungsprüfers
VO/2021/10367  
Ö 9.24  
Beirat Lübeck Digital
Enthält Anlagen
VO/2021/09831  
Ö 10     Anträge der Fraktionen (Haushalt** = Beratung zum TOP 9.8 Haushalt empfohlen)    
Ö 10.1  
DIE LINKE: Runder Tisch "Kinderarmut in Lübeck" (Lag bereits vor.)
VO/2019/08275  
Ö 10.1.1  
gemeinsame Empfehlung des Ausschuss für Soziales und des Jugendhilfeausschusses betr. Überweisungsantrag der Fraktion DIE LINKE: Runder Tisch "Kinderarmut in Lübeck" (Empfehlung der Ablehnung.)
VO/2019/08275-01  
Ö 10.2  
Haushalt**:BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Fortsetzung des Projekts ,Großeltern im Quartier' (Lag bereits vor.)
VO/2021/09744  
Ö 10.2.1  
Empfehlung des Ausschuss für Soziales betr. Überweisungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fortsetzung des Projektes "Großeltern im Quartier" (Empfehlung der Ablehnung.)
VO/2021/09744-02  
Ö 10.3  
Haushalt**:Fraktionen FREIE WÄHLER & GAL, Die Unabhängigen: Antrag zu Konzept und Kostenschätzung für ein internationales Street-Art-Festival in Lübeck (Lag bereits vor.)
VO/2021/10024-01  
Ö 10.4  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Die Unabhängigen, DIE LINKE, FREIE WÄHLER & GAL: Haushalt auf Klimaschutz ausrichten (Lag bereits vor.)
VO/2021/10077  
Ö 10.4.1  
Empfehlung des Hauptausschusses zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Unabhängigen, DIE LINKE, Freie Wähler & GAL: Haushalt auf Klimaschutz ausrichten (VO/2021/10077) (Empfehlung in geänderter Fassung.)
VO/2021/10077-02  
Ö 10.4.2  
AT FREIE WÄHLER & GAL, Die Linke: Ergänzungsantrag zu VO/2021/10077-02 (Empfehlung des Hauptausschusses) sowie zu VO/2021/10077-01 von AM Oliver Prieur (CDU) + AM Peter Petereit (SPD) - Änderungsantrag zu: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Die Unabhängigen, DIE LINKE, FREIE WÄHLER & GAL: Haushalt auf Klimaschutz ausrichten (VO/2021/10077)
1/10077-02-01-01  
Ö 10.5  
Zentrale Veröffentlichung Ergebnisse der Kreise/kreisfreien Städte der SH Dunkelfeldstudien (Lag bereits vor.)
VO/2021/10184  
Ö 10.5.1  
Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zum Antrag: Zentrale Veröffentlichung Ergebnisse der Kreise/kreisfreien Städte der SH Dunkelfeldstudien (Empfehlung der Ablehnung.)
VO/2021/10184-01  
Ö 10.6  
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, DIE LINKE & Die Unabhängigen AT zu VO/2021/10211-01 Kinder- und Jugendbeteiligung in allen Ausschüssen
2021/10211-01-01  
Ö 10.7  
Haushalt**:BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Antrag zu VO/2021/10335 Bericht zur Mülltrennung innerhalb der Hansestadt Lübeck (siehe Vorlage VO/2020/08672-03) (Lag bereits vor.)
VO/2021/10335-01  
Ö 10.7.1  
Haushalt**:Empfehlung des Schul- und Sportausschusses an die Bürgerschaft zum Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zur Vorlage VO/2021/10335 Bericht zur Mülltrennung innerhalb der Hansestadt Lübeck (Sitzung der Bürgerschaft am 26.08.2021 - VO/2021/10335-01) (Empfehlung der Annahme)
2021/10335-01-01  
Ö 10.8  
Die Unabhängigen, Bündnis 90/Die Grünen: Austauschantrag zur VO/2020/10337: Neues Buddenbrookhaus muss Denkmalschutz respektieren (Der Ältestenrat hat die gemeinsame Beratung mit TOP 9.22 empfohlen.)
VO/2021/10337-01  
Ö 10.9  
DIE LINKE AT zu VO/2021/10346: Prüfantrag Enteignung von Grundstücken an der Roeckstraße (Lag bereits vor.)
VO/2021/10346-01  
Ö 10.9.1  
Empfehlung des Bauausschusses zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, AT zu VO/2021/10346: Prüfantrag Enteignung von Grundstücken an der Roeckstraße (Empfehlung der Ablehnung.)
2021/10346-01-01  
Ö 10.10  
Haushalt**: AfD - Begrüßungsgeld für Neugeborene (Lag bereits vor .Es wird die gemeinsame Beratung von TOP 9.8.5 und 10.10 empfohlen.)
VO/2021/10349  
Ö 10.10.1  
Empfehlung des Auschuss für Soziales zum Überweisungsantrag der Fraktion AfD - Begrüßungsgeld für Neugeborene (Empfehlung der Ablehnung.)
VO/2021/10349-01  
Ö 10.11  
Die Unabhängigen: Aufnahme von Ortskräften, Mädchen und Frauen aus Afghanistan (Dieser Antrag hat in der August-Sitzung nicht die Dringlichkeit erhalten.)
VO/2021/10391  
Ö 10.12  
DIE LINKE: Lübecker Bündnis für Ausbildung (Dieser Antrag hat in der August-Sitzung nicht die Dringlichkeit erhalten.)
VO/2021/10403  
N 11     Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 26.08.2021      
N 12     Anträge der Fraktionen      
N 13     Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern      
N 14     Berichte      
N 15     Beschlussvorlagen      
N 15.1     Ankauf einer Immobilie in der Königstraße      
N 15.2     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Clara-Zetkin-Weg      
N 15.3     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Brandenbaumer Landstraße      
N 15.4     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Fehlingstraße      
N 15.5     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Heiweg      
N 15.6     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Gärtnergasse      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Hygieneregeln Haushaltssitzung (339 KB)