Auszug - Empfehlung des Hauptausschusses zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Unabhängigen, DIE LINKE, Freie Wähler & GAL: Haushalt auf Klimaschutz ausrichten (VO/2021/10077)  

Haushaltssitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.4.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 30.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2021/10077-02 Empfehlung des Hauptausschusses zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Unabhängigen, DIE LINKE, Freie Wähler & GAL: Haushalt auf Klimaschutz ausrichten (VO/2021/10077)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauBezüglich:
VO/2021/10077
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Markmann, Nadine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Empfehlung:

 

Die Bürgerschaft hat am 24.08.21 den u. a. Antrag an den Hauptausschuss mit anschließend erneuter Beratung in der Bürgerschaft überwiesen:

 

Antrag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Haushaltsplanung in Lübeck ab dem Haushalt 2023 grundlegend umzugestalten:

  1. Damit Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit langfristig Einzug in die städtische Haushaltsplanung finden, wird die Erreichung der Klimaneutralität der Stadt als Leitziel ausgegeben. Die Haushaltsaufstellung soll dem beschlossenen Ziel der Reduktion der Treibhausgasemissionen um 50% bis 2030 im Vergleich zu 2019 ebenso dienen, wie der schnellstmöglichen Einleitung der Schritte zur vollständigen Klimaneutralität im Anschluss.
  1. Die von der Stadt beschlossene Prioritätensetzung für Investitionen

 (heute: 1. Öffentlich-rechtliche Verpflichtung wie Brandschutz, Verkehrssicherung usw. 2. Bestehende vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen 3. Fortführung laufender Maßnahmen 4. Vermeidung von Folgekosten 5. Einnahmen generieren, wie z.B. Fördermöglichkeiten, Rentierlichkeit 6. Synergieeffekte durch (organisatorische) Bündelung von Maßnahmen)

wird geändert und das Erreichen der Klimaneutralität sowie die Durchführung von Klimaanpassungsmaßnahmen in die Prioritätenliste vor der aktuellen Ziffer 3. aufgenommen.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, zum Haushalt 2023 ein auf sieben Jahre angelegtes Tragfähigkeitskonzept vorzulegen, das aufzeigt, welche Aufwendungen im Investitionshaushalt und im konsumtiven Haushalt zur Erreichung der beschlossenen Klimaziele, für Klimaanpassungsmaßnahmen und zur Abfederung sozialer Härten erforderlich sind. Die Investitionsaufwendungen sind in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen. Spätestens zum Haushalt 2028 ist das Tragfähigkeitskonzept um eine Planung zu ergänzen, welche Aufwendungen zur Erreichung vollständiger Klimaneutralität nötig sind.

 

 

Zur Sitzung des Hauptausschusses am 07.09.21 wurde nachstehender Änderungsantrag von AM Prieur und AM Petereit mit der VO/2021/10077-01 eingereicht:

 

Änderungsantrag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Haushaltsplanung in Lübeck ab dem Haushalt 2023 im investiven und konsumtiven Teil nach den folgenden Grundsätzen aufzustellen: 

  1. Das Ziel der Klimaneutralität und die Nachhaltigkeit sollen noch stärker Einzug in die städtische Haushaltsplanung finden. Die jeweilige Haushaltsaufstellung soll der von der Lübecker Bürgerschaft beschlossenen Reduktion der Treibhausgasemissionen dienen, mit dem Ziel, für die Hansestadt Lübeck eine vollständige Klimaneutralität zu erreichen.  

Nachhaltigkeit kann dabei nur unter ausgewogener Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte (Nachhaltigkeitsdreieck) erreicht werden. Entsprechend sind diese Aspekte bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. 

  1. Bei Investitionen ist sicherzustellen, dass nach dem Stand der Technik klimaschonende Planungen und Bauverfahren umgesetzt werden.
  1. Im Haushalt der Hansestadt Lübeck ist ab 2023 in der mittelfristigen Finanzplanung darzustellen, welche Investitionsmaßnahmen den Klimaschutzzielen in welchem Umfang entsprechen. Darüber hinaus ist aufzuzeigen, welche Aufwendungen im Investitionshaushalt und im konsumtiven Haushalt zur Erreichung der beschlossenen Klimaziele, für Klimaanpassungsmaßnahmen und zur Abfederung sozialer Härten erforderlich sind, um das angestrebte Ziel bis 2030 zu erreichen. Basis für die Bewertung sind die im Rahmen der Zertifizierung zur Europäischen Energie- und Klimaschutzkommune (eea Prozess) definierten Standards.

Der Hauptausschuss stimmt mehrheitlich (8 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung) dem Änderungsantrag zu.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum