Zu 1) Streichung einer Vollzeitstelle im Frauenbüro
Aufgabe und Recht der Gleichstellungsbeauftragten ist gemäß §§ 23 Abs. 1 Satz 1, 20 GStG bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten der Gemeinde auf die Gleichstellung von Frauen hinzuwirken. Die gesetzlichen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten beziehen sich dabei nur auf die Selbstverwaltung der Gemeinde, auf Aufgaben, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder einen spezifischen Bezug zur örtlichen Gemeinschaft aufweisen.
Die tatsächlichen Aktivitäten des Frauenbüros laut Tätigkeitsbericht 2019/2020 gehen über diese Aufgabenstellung hinaus (z.B. Leitfaden für gendersensible Sprache, Aktivitäten zum „Gender Pay Gap“, Tagung selbständiger Frauen) oder erscheinen als eine Doppelung vorhandener, Frauen berücksichtigender Infrastruktur wie z.B. eigene Beratungs- und Betreuungsstellen sowie Frauenhäuser.
Vor diesen Hintergrund können die Aktivitäten und damit der Stellenbestand des Frauenbüros von derzeit vier auf drei Vollzeitstellen reduziert werden.
Zu 2) Streichung Mobilitätszuschuss für Beschäftigte der Hansestadt Lübeck
Der Mobilitätszuschuss von 30 EUR monatlich ist sachlich nicht gerechtfertigt. Aufwendungen für den Weg zur Arbeit können von den Beschäftigten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Es ist nicht Aufgabe der Hansestadt, ihre Beschäftigten bei der Wahl des Verkehrsmittels durch finanzielle Anreize zu beeinflussen. Beschäftigte, deren persönliche Umstände wie z.B. Entfernung Wohn-/Dienstort, fehlende/unzureichende ÖPNV-Anbindung oder altersbedingt eingeschränkte Körperkraft zur Nutzung des eigenen PKW führen, werden durch die einseitige Förderung von ÖPNV oder Fahrrad benachteiligt. Die tatsächliche Ausgestaltung des Mobilitätszuschusses lässt Mitnahmeeffekte und möglicherweise sogar Mißbrauchsfälle (z.B. Anschaffung eines hochpreisigen Fahrrads für Familienangehörige) befürchten. Es ist nicht vermittelbar, dass die hochverschuldete Hansestadt ihren Beschäftigten bis zu 1.600 EUR für die Anschaffung eines Fahrrads zahlt.
Der hier angesetzte Betrag von 587.075 EUR ist Anlage 1 zu VO/2021/10270 Mobilitätszuschuss für Beschäftigte der Hansestadt Lübeck entnommen. Für eine widerspruchsfreie Beschlusslage ist der Beschluss der Bürgerschaft zu VO/2021/10270 aufzuheben.
Zu 3) Streichung Kostenlose Verhütungsmittel
Eine medizinische Verordnung vorausgesetzt (6-Monatspackung), kostet eine Pille je nach Hersteller zwischen 19 Cent und 30 Cent am Tag. Das entspricht etwa dem Preis einer Zigarette. Auch unter wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen sollte es einer Frau möglich sein, diese Kosten aufzubringen. Außerdem darf auch von ihrem Sexualpartner erwartet werden, dass er sich an den Kosten beteiligt. Damit sinkt die individuelle finanzielle Belastung weiter.
Zu 4) Streichung Ehrenamtskoordination
Der Verein ePunkt e.V. bietet nach eigenen Angaben Lübecker Vereinen, Trägern und Ehrenamtlichen Informationen, Beratung und Fortbildung sowie Hilfe bei der Gewinnung von Engagierten. ePunkt ist seit elf Jahren aktiv.
Laut seinem Jahresbericht 2020 führte der Verein in 2020 118 Beratungen für Ehrenamtsinteressierte durch. 57% dieser Beratungen waren erfolglos, d.h. sie führten nicht dazu, dass die beratene Person ein Ehrenamt aufnahm. Selbst wenn man berücksichtigt, dass die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens die Zahl der Beratungen als auch deren Erfolgsquote deutlich gesenkt haben, sind die Zahlen enttäuschend.
Legt man eine Ehrenamtsquote von ca. 20% der Bevölkerung über 14 Jahre zugrunde [1], so ergeben sich für Lübeck rund 38 Tsd. ehrenamtlich Tätige. So hatten allein im Jahr 2018 die Lübecker Sportvereine 34.376 Mitglieder. [2]
Ebenfalls enttäuschend ist die Reichweite des Vereins bei Facebook (972 Follower) und seinem Newsletter (873 Abonnenten). Offensichtlich findet der Verein bei der überwältigenden Mehrheit der Lübecker Ehrenamtlichen kein Interesse.
Es ist dem Verein nach 11-jährigem Bestehen und erheblicher finanzieller Förderung offenkundig nicht gelungen, wesentliches zur Entwicklung des Ehrenamts in der Hansestadt Lübeck beizutragen oder einen signifikanten Anteil der Ehrenamtlichen für seine Arbeit zu interessieren. Die finanzielle Förderung ist daher einzustellen.
Zu 5) Begrüßungsgeld für Neugeborene
Die Hansestadt Lübeck soll künftig ein Begrüßungsgeld für Neugeborene zahlen. Für die mögliche Ausgestaltung des Begrüßungsgeldes wird auf VO/2021/10349 AfD Fraktion – Begrüßungsgeld für Neugeborene hingewiesen. Der anzusetzende Betrag ergibt sich aus den für das Jahr 2022 prognostizierten 2010 Geburten in Lübeck [3] sowie dem Betrag von 500,- EUR je Neugeborenen.
Zu 6) Streichung div. Positionen für sog. „Klimaschutz“
Aufgabe der Hansestadt Lübeck ist es, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Der Schutz des Klimas im Sinne der umstrittenen Hypothese, dass der Mensch durch die von ihm verursachten Emissionen, insbesondere von CO₂, die Klimaschwankungen auf der Erde maßgeblich beeinflusst und dass es dadurch zu einer globalen Erwärmung kommt, gehört nicht zu den Aufgaben der Hansestadt.
Zu 7) Streichung Unterstützung der AG Junge PolitikerInnen
Die von Bund und Ländern gewährte Parteienfinanzierung ist auskömmlich. Eine finanzielle Förderung von Jugendorganisationen politischer Parteien durch die hochverschuldete Hansestadt Lübeck ist unangemessen. Sie benachteiligt außerdem kommunale Wählervereinigungen ohne Parteienstatus oder sich noch in Gründung befindliche Parteien oder Wählervereinigungen.
Zu 8) Streichung Betrieb der Alternative, Unterstützung der Mietzahlung
Laut Verfassungsschutzbericht 2020 des Landes Schleswig-Holstein ist die Alternative e.V. ein Treffpunkt der verfassungsfeindlichen autonomen Szene. Die Alternative e.V. dient weiterhin als Lübecker Postadresse der verfassungsfeindlichen Interventionistischen Linken und der verfassungsfeindlichen Roten Hilfe e.V. Die kommunale Förderung der Alternative e.V. ist mithin eine mittelbare Förderung der verfassungsfeindlichen autonomen Szene. Sie ist daher zu beenden.
Zu 9) Streichung Elektromobilitätskonzept
Die Förderung der umstrittenen Elektromobilität ist keine Aufgabe der Hansestadt Lübeck. Auf die Ausführungen zu 6) wird verwiesen.
Zu 10) Vorziehen Maßnahme Grundschule am Koggenweg Aufstockung
Mit Schreiben vom 24. März 2021 haben sich die Mitarbeiter der Grundschule am Koggenweg an die Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft gewandt. Sie schildern darin die Raumnot an der Schule und die damit verbundenen, teilweise unhaltbaren Zustände. Daher ist die geplante Aufstockung so irgend möglich bereits im Jahr 2022 tatsächlich anzugehen. Entsprechend sind auch die finanziellen Mittel früher bereit zu stellen.
Verwaltung und Kommunalpolitik haben im Jahr 2021 mit dem Kauf des ehemaligen Karstadt-Gebäudes und seinem geplanten Umbau gezeigt, dass sie bereit sind, für die Interessen der Innenstadt-Gymnasien rasch unter Aufwendung erheblicher Mittel zu handeln. Der Beweis, dass man sich mit gleichem Elan für die Interessen der vergleichsweise einkommensschwachen und weniger kommunalpolitisch vernetzten Familien der Schüler der Grundschule am Koggenweg einsetzt, steht noch aus. Er sollte rasch erbracht werden.
[1] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/173632/umfrage/verbreitung-ehrenamtlicher-arbeit/
[2] Hansestadt Lübeck Statistisches Jahrbuch 2016/2017/2018, S. 227
[3] Hansestadt Lübeck Statistische Nachrichten Nr. 42 Bevölkerungsprognose 2040, S. 6