Allgemeiner Überblick
Mit Beschluss der Haushaltssatzung wird die Verwaltung von der Lübecker Bürgerschaft ermächtigt, die im Haushaltsplan enthaltenen Ansätze nach Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde zu bewirtschaften. Die Verwaltung hat die Ansätze nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant mit dem Ziel der stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben. Weiterhin werden mit dem Beschluss die jeweiligen Produktziele vereinbart.
Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne. Der Stellenplan ist Teil des Haushaltsplanes, ebenso wie der Beteiligungsbericht und der Vorbericht.
Für die Planung 2022 liegt der Jahresabschluss 2020 als konkrete Planungsgrundlage vor. Die Eckwerte als erste Grundlage der Haushaltsplanung wurden bereits auf vorläufige Ist-Werte 2020 aufgebaut, die weitere Haushaltsplanung dann darauf verfestigt.
Das Jahr 2020 stand gänzlich unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie und kann isoliert nicht als Referenz für Folgejahre herangezogen werden. In der Planungsphase wurde daher auch auf die Ergebnisse der Vorjahre reflektiert. Nicht zuletzt aufgrund der Erstattung der Gewerbesteuerausfälle durch Land und Bund i.H.v. 17,7 Mio. EUR konnte das Haushaltsjahr 2020 mit einem Überschuss von 33,0 Mio. EUR abgeschlossen werden. Eine derartige Erstattung ist weder für 2021, noch für die Folgejahre geplant. Dagegen sind insbesondere bei der Gewerbesteuer die Nachwirkungen der Pandemie in 2022 spürbar. Viele privatwirtschaftliche Betriebe werden dann in Folge eines geminderten Jahresergebnisses 2021 reduzierte Gewerbesteuer zu zahlen haben. Diese bewegt sich damit trotz wirtschaftlicher Erholung in 2022 in etwa auf dem Niveau von 2019 und noch nicht dort, wie in der mittelfristigen Finanzplanung noch vor der Pandemie angenommen.
Die nun vorliegende Planung 2022 läuft im Ergebnis auf einen Fehlbedarf von rd. 7,6 Mio. EUR hinaus.
Die Haushaltsplanung berücksichtigt unter anderen auch die aktuellen Erkenntnisse zur Kita-Reform 2020, deren überschlägigen Berechnungen nun im Rahmen der Hochrechnungen für 2021 und den Planansätzen für 2022 verifiziert wurden. Produktübergreifend (Produkte 361001 - Finanzielle Förderung KiTa; 361003 – Tagespflege und 365001 - Planung und Finanzierung Kindertagesstätten) ergibt sich insgesamt ein höherer Netto-Budgetbedarf von 6,4 Mio. EUR im Vergleich zu 2021, der sich aus verschiedenen Abweichungen bei den Erträgen und Aufwendungen zusammensetzt. Insgesamt fällt die Landeserstattung zur Refinanzierung der Kindertagesstätten und Kindertagespflege in 2022 um 6,4 Mio. EUR geringer aus als für 2021 geplant. Diese Abweichung beruht auf einer aus dem Jahr 2020 stammenden Prognose des Sozialministeriums des Landes, die bei der Haushaltsplanung 2021 zu Grunde gelegt wurde. Die tatsächlich geringere Landeserstattung wird teilkompensiert durch einen Kostenersatz nach SGB IX für Integrationsplätze (1,8 % der Netto-Eingliederungshilfe nach SGB IX Bundesteilhabegesetz) in Höhe von 1,76 Mio. EUR für 2022 (für 2021 mit 1,68 Mio. EUR noch nicht geplant) und weitere höhere Kostenerstattungen. Die Transferaufwendungen in den vorstehend genannten Produkten erhöhen sich im Vergleich zu 2021 produktübergreifend um 4,4 Mio. EUR. Dies wird mit der im Rahmen der Kita-Reform beschlossenen höheren Leistungen und Standards sowie auf die Tarifsteigerungen ab März 2022 ( +1,8%) zurückgeführt.
Die Budgetverschlechterungen wirken sich bereits im Haushaltsjahr 2021 aus und werden zu deutlich geringeren Erträgen und höheren Transferaufwendungen als geplant führen. Der Fachbereich 4 – Kultur und Bildung wird eine entsprechende produktübergreifende
Beschlussvorlage zur Ordnung der fehlenden Finanzmittel 2021 der Bürgerschaft zuleiten.
Eine wesentliche Veränderung im Vergleich zum Haushaltsjahr 2021 wird im Fachbereich 2 bei der Leistungsgewährung nach dem Bundesteilhabegesetz erwartet. Im Rahmen der Haushaltsplanung wird von einer Aufwandssteigerung für 2022 i.H.v. mehr als 5 Mio. EUR ausgegangen (Tendenz steigend). Die Gründe hierfür liegen zum einen in der Systemänderung bei der Leistungsgewährung. Gemäß Landesrahmenvertrag werden ab 2022 die Leistungen nicht mehr nach tatsächlich erbrachter Leistung gewährt, sondern wie ursprünglich bewilligt. Zum anderen sind in 2022 die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen neu abzuschließen, und es werden steigende Einzelfallkosten mit einer gleichzeitig eintretenden Fallzahlerhöhung in diesem Bereich erwartet.
Ausgehend von dem in der Sitzung der Bürgerschaft am 23.5.2019 ausgerufenen Klimanotstand hat die Verwaltung intensiv an erforderlichen Maßnahmen zum Klimaschutz gearbeitet und der Bürgerschaft im September letzten Jahres mit VO/2020/09223 einen Bericht zu den Klimaschutzmaßnahmen für das Jahr 2021 vorgelegt. Der in der gleichen Sitzung vorgelegte Haushaltsplan für 2021 enthielt zur Umsetzung dieser Maßnahmen ein Klimabudget von 600.000 EUR. Seitdem hat Lübeck erfolgreich am ersten Audit des European Energy Awards (eea) teilgenommen und trägt nun den Titel „Europäische Energie- und Klimaschutzkommune“. Näheres unter: www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/klimaschutz/klimaschutz-konkret.html
Zudem tragen viele der geplanten Investitionsmaßnahmen zum Klimaschutz bei. Hierzu enthält der Haushaltsvorbericht in Anlage 1 ab S. 74 weitere Ausführungen.
Der aktuelle Haushaltsplan für 2022 greift das Klimabudget in gleicher Höhe auf, um erneut Finanzmittel für Klimaschutz zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist in den Budgets der unterschiedlichen Bereiche Geld für Maßnahmen zum Klimaschutz vorhanden, meistens dienen diese Maßnahmen primär den jeweiligen Fachzielen und darüber hinaus dem Klimaschutz.
Parallel wird der Masterplan zum Klimaschutz erarbeitet um aufzuzeigen, wie Lübeck bis 2040 klimaneutral werden kann. Daraus wird sich für das Haushaltsjahr 2023 ein wesentlich größeres Budget für den Klimaschutz ableiten. Dieser Trend zeigt sich deutlich beim Vergleich mit Städten, die aktuell ebenfalls mit dem Klimanotstandsbeschluss eine Vorreiterrolle im Klimaschutz spielen.
Die Ausweitung gesetzlicher Aufgaben führt für die Gesamtverwaltung zu einem erforderlichen Stellenzuwachs von 76 Planstellen. Ein Großteil davon beläuft sich auf eine notwendige Regelung zur Übernahme fertig ausgebildeter Feuerwehrbeamter sowie für weitere Notfallsanitäter, wie auch im Bereich der Kindertagesstätten gemäß Beschluss zur VO/2021/09729.
Kontinuierlich verbessert wurde die Planung der Personalkosten. Ein neu aufgesetztes Planungsverfahren unter konsequenter Ausrichtung an den Ist-Werten der Vorjahre führt zu einer treffsicheren Veranschlagung dieses Aufwands. Die Plan-Ist-Abweichung lag für 2019 bei 4,7% und konnte für 2020 auf 3,1% gesenkt werden. Der Gesamtaufwand 2022 beträgt dahingehend 221,6 Mio. EUR zzgl. Versorgungsaufwendungen von 39 Mio. EUR.
In den Vorjahren wurde bei Genehmigung des Haushalts durch die Kommunalaufsichtsbehörde regelmäßig der städtische Defizitausgleich bei den SeniorInneneinrichtungen angemerkt. In dem Genehmigungserlass 2021 wurde bereits positiv hervorgehoben, dass die städtischen Maßnahmen zur Reduzierung des Defizits bei den SeniorInneneinrichtungen Wirkung zeigen. Der parallel vorliegende Wirtschaftsplan der SeniorInneneinrichtungen weist ein Defizit von rd. 1,5 Mio. EUR aus, der vorgelegte Jahresabschluss 2020 der SeniorInneneinrichtungen beläuft sich auf ein Defizit von 3,3 Mio. EUR.
Weiterhin werden seitens der Kommunalaufsicht die städtischen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung anerkannt. Auch die bisherigen Maßnahmen in Bezug auf organisatorische Veränderungen sowie zur Digitalisierung lassen dies deutlich werden.
Entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses vom 29.3.2019 zu TOP Ö 911 zur VO/2019/07224 nimmt die Hansestadt Lübeck am weiteren Konsolidierungsfonds des Landes Schleswig-Holstein teil. Mit dem Haushaltsbegleitbeschluss 2019 ist bereits ein Paket an prozessbezogenen Konsolidierungsmaßnahmen im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung beschlossen worden, die bis 2023 umzusetzen sind.
Das Maßnahmenpaket – das auch Bestandteil des mit dem Land geschlossenen weiteren Konsolidierungsvertrages ist - ist in der Anlage 6 nochmals nachrichtlich beigefügt. Der Vertrag mit dem Land Schleswig-Holstein läuft ebenfalls bis 2023. Seit 2012 hat die Hansestadt Lübeck durch eigene strukturelle Einsparerfolge i.H.v. 24,7 Mio. EUR ihren Beitrag zu der vertraglichen Vereinbarung geleistet, und daraufhin Konsolidierungshilfen des Landes in Höhe von bislang 188 Mio. EUR erhalten. Die bis 2012 aufgelaufenen Fehlbeträge konnten dadurch zu zwei Dritteln reduziert werden.
Trotz positiver Jahresabschlüsse der Vorjahre trüben weiterhin hohe Verbindlichkeiten die städtische Bilanz. Die Verbindlichkeiten für Investitions- und Kassenkredite belaufen sich per 31.12.2020 auf 512 Mio. EUR. Die Jahresüberschüsse tragen in geringem Umfang zur Schuldentilgung bei, können jedoch noch längst nicht die erforderlichen Investitionen gegenfinanzieren. Zur Sicherstellung der Liquidität ist es nach wie vor erforderlich, Kassenkredite aufzunehmen. Insbesondere bei schwankender Liquidität in den Corona-Jahren 2020 und 2021 hat sich dieses Mittel wieder bewährt. Kassenkredite sind grundsätzlich kurzfristiger Natur. Es kann allerdings wirtschaftlich sein, den Bodensatz des Bedarfes an Kassenkrediten nicht kurzfristig, sondern mittelfristig zu finanzieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn das allgemeine Zinsniveau im Haushaltsjahr günstig ist. Auf diese Weise kann das günstige Zinsniveau für den Bodensatz über das Ende des Haushaltsjahres hinaus bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes gesichert werden. Dieser Bodensatzbetrag wird wie im Vorjahr auf 180 Millionen EUR veranschlagt.
Investitionen werden auch in den nächsten Jahren nur mit erheblichen Krediten zu finanzieren sein. Neben der laufenden Unterhaltung des großen städtischen Anlagevermögens sind auch weiterhin Sanierungen in allen Teilen der städtischen Infrastruktur nötig.
Neu angegangen wird ab 2022 die Unterbringung von Schulklassen der Innenstadtgymnasien in einem neuen Gebäude in der Königstraße. Das Mixed-use-Projekt wird für das Gebäude umgesetzt, beginnend mit dem Ankauf der Immobilie. Dafür sind 14.8 Mio. EUR in den Investitionsplan 2022 eingestellt, die weiteren Beträge verteilen sich bis in das Jahr 2026.
Mit Fortschritt der Arbeiten an der Bahnhofsbrücke werden dafür in 2022 Ausgaben i.H.v. 10,4 Mio. EUR geplant. Zur Umsetzung des Projekts Skandinavienkai / Anleger 5 PLUS stehen in 2022 Investitionsmittel i.H.v. 12 Mio. EUR zur Verfügung.
In Summe bedarf es in 2022 zur Finanzierung aller Investitionen Kreditaufnahmen von 82,8 Mio. EUR. Da die Kreditermächtigung Teil der Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht ist, haben entsprechende Gespräche mit dem Innenministerium auch mit Bezug auf die vorgenannten Projekte stattgefunden.
Beratungsverfahren:
Wie im Vorjahr erfolgt die Gremienbeteiligung in den Sitzungen des Hauptausschusses am 7.9. zu den konsumtiven Teilen des Haushaltsplans, und am 8.9.2021 zu den Investitionen.
Neben den Unterlagen für die Beschlussfassung in ALLRIS im erforderlichen amtlichen Format stehen alle Haushaltsdaten einschl. der Investitionen im Interaktiven Haushalt webbasiert zur Verfügung.