Vorlage - VO/2021/10329-23
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Beschlussvorschlag
1) Die Umsetzung der Kreditkürzung gemäß Genehmigungserlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 26.01.2022 zum Haushalt 2022 der Hansestadt Lübeck erfolgt wie in der Begründung dargestellt
2) Der Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse wird zur Kenntnis genommen
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Mit Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 26.01.2022 wurde die Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck genehmigt. Mit dem Erlass wurden Investitionskredite in Höhe von 83.000.000 EUR und damit 2.847.900 € weniger als beschlossen genehmigt. Die Verpflichtungsermächtigungen (VE) hingegen wurden mit 66.725.000 EUR nicht beschränkt. Es sind entsprechende Kürzungen bei Investitionen vorzusehen, um die Reduzierung umzusetzen.
Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung ist eine Reduzierung der Kreditbedarfe bei den Grunderwerbsmaßnahmen im Produkt 612003 000 7821000 möglich:
Betrag | Maßnahme | Begründung |
847.900 € | Entschädigung für auslaufende Erbbaurechte | Sechs der geplanten Erbbaurechtsgrundstücke wurden bereits verkauft bzw. die Erbbaurechtsverträge verlängert. Für diese fallen keine Entschädigungszahlungen mehr an, sodass entsprechend weniger Kreditmittel benötigt werden. |
1.500.000 € | Grunderwerb im Zusammenhang mit einer Straßenbaumaßnahme
| Der Ankauf und die Kaufpreiszahlung erfolgten – entgegen der ursprünglichen Planung - bereits per 01.12.2021; die geplanten Mittel für 2022 können somit entfallen. |
500.000 € | Erschließungsgrundstück Grapengießerstraße | Der geplante Ankauf eines Grundstücks zur Erschließung des Gewerbegebiets in der Grapengießerstraße entfällt. Das Gewerbegebiet wird ohne dieses Grundstück an die KWL veräußert. |
2.847.900 € |
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Es handelt sich dabei ausschließlich um solche Maßnahmen, die bereits in 2021 umgesetzt werden konnten oder aus anderen Gründen nicht mehr erforderlich sind.
Zur Begründung der Genehmigung auf hohem Niveau führt das Ministerium insb. die vielen großen Projekte und Grunderwerbe an. Nach wie vor sei neben der fehlenden dauernden Leistungsfähigkeit der Hansestadt Lübeck und trotz nur knapper Unterschreitung im Jahr 2021 eine zu geringe Quote verausgabter Investitionsmittel erkennbar. Eine Überprüfung der Investitionsplanung wird auch mit Blick auf die Mittelfristplanung und die dort ablesbare Ausweitung der Investitions- und Kreditvolumens empfohlen.
Insbesondere für die bevorstehenden Haushaltsplanungen 2023-2026 wird erneut eine uneingeschränkte Genehmigung der geplanten Kredite ausgeschlossen. Die Prüfung der Streckung und Verschiebung der Investitionen wird empfohlen. Für künftige Haushalte kann daraus abgelesen werden, dass auch die Mittelfristplanung stärker an der Umsetzbarkeit auszurichten ist.
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Anlagen
Anlage 1 - Übersicht Haushaltsbegleitbeschlüsse 2022 KONSUMTIV | Sachstand
Anlage 2 – Übersicht Haushaltsbegleitbeschlüsse 2022 INVESTIV | Sachstand
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Sachstand HH-Begleitbeschlüsse KONSUMTIV (568 KB) | ||
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2 | öffentlich | Sachstand HH-Begleitbeschlüsse INVESTIV (557 KB) |