Vorlage - 2021/10329-06-01  

Betreff: Austauschantrag der Fraktion Die Unabhängigen zur VO/2021/10329-06 Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2021/10329 Haushalt 2022
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Walter, Susanne
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.09.2021 
Haushaltssitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1. Im Fachbereich 1 werden drei zusätzliche Stellen geordnet:
   1 technische/r Prüfer/in (Maschinenbauingenieur/in) im Bereich 1.140.3
   1 Prüfer/in im Bereich 1.140.1 zur Koordination und Durchführung des Vergabemonitorings
   1 Sachbearbeiter/in zur Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Richtlinie (EU)    2019/1937 "Whistleblowingrichtlinie", die zum 17.12.2021 umzusetzen ist.

2. Im Fachbereich 4, Bereich 491 Archäologie und Denkmalpflege wird eine zusätzliche Stelle geordnet: 
   1 technische Mitarbeiter/in zur beschleunigten Inventarisation des Denkmalbestandes

3. Im Fachbereich 5, Bereich 651 Gebäudemanagement werden zwei zusätzliche Stellen geordnet:
   2 weitere Stellen für Hausmeisterdienste an Schulen.


Begründung

 Zu 1. Über die Stelle eines/r technischen Prüfers/in soll das Rechnungsprüfungsamt in die Lage versetzt werden, verstärkt Prüfungen mit entsprechenden Anforderungen an die Qualifikation der Prüfenden durchzuführen.
Über die Stelle zur Koordination und Durchführung des Vergabemonitorings soll der zuletzt im Monitoringbericht für das Vergabeverfahren berichtete Mangel abgestellt und die Qualität des Verfahrens gesteigert werden:
"Nach den bisherigen Erfahrungen ist festzustellen, dass die gegenwärtige Monitoring Struktur in der HL sich hinsichtlich der Zielsetzung und der speziellen Anforderungen des zu erstellenden Monitoringberichts als wenig förderlich gezeigt hat. Strukturelle Fragen nach möglichen Schwachpunkten des Vergabewesens in der HL können vom RPA kaum beantwortet werden, ohne dass dieses als begleitender Bestandteil des Vergabewesens in der HL stärker tätig und mehr in die Vergabeprozesse, beispielsweise bei der Auswahl des Vergabeverfahrens, der Erstellung der Leistungsbeschreibungen oder der Festlegung der Bewertungskriterien, eingebunden wird.
Nachträgliche Prüfungen von Vergabeverfahren sind für alle beteiligten Parteien mit einem deutlich höheren Aufwand als begleitende Prüfungen verbunden. Regelmäßige, begleitende Prüfungen erscheinen dem RPA derzeit angesichts begrenzter personeller Ressourcen, aber auch aufgrund fehlenden verwaltungsseitigen Interesses, kurzfristig als nicht umsetzbar. " *)
Die Umsetzungsfrist für die "Whistleblowingrichtlinie" endet am 17.12.2021. Der Verwaltung soll über die beantragte Stelle ermöglicht werden, die Umsetzung in 2022 anzugehen.
*) aus dem Monitoringbericht für die Jahre 2018-2020.

 Zu 2. Die Inventarisation des Denkmalbestandes in der Hansestadt Lübeck kann nur schleppend bearbeitet werden, da lediglich eine Person diese hoheitlichen Aufgaben der Denkmalschutzbehörde wahrnimmt. Mit der Neufassung des Denkmalschutzgesetztes 2015 in Schleswig-Holstein sind grundlegende Veränderungen der Bewertung von Denkmalen erfolgt. Die Denkmalschutzbehörden müssen den Bestand der bis dahin als sogenannte einfache Denkmale eingestuften Objekte überprüfen. Dafür sollte seit 2015 zusätzliches Personal bereit gestellt werden. Dies ist in Lübeck nicht erfolgt.
 Die nicht erfolgten Arbeiten der Denkmalschutzbehörde führen dazu, dass bei vielen Objekten Rechtsunsicherheiten zum Denkmalstatus bestehen. Dies kann in Einzelfällen zum Planungsstillstand oder zu Fehlinvestitionen führen. Die Bereitstellung einer weiteren Planstelle für diese Aufgabenwahrnehmung fördert verlässliches Verwaltungshandeln am Standort Lübeck.
 
Zu 3. Im Gesprächskreis Runder Tisch für Hausmeisterdienste ergab sich aus den Stellungnahmen der Vertreter*innen der Schulleitungen aller Schularten, dass die Belastungen der Hausmeister zu groß sind und dass es vielfach bei Hausmeistern, die für viele Schulen zuständig sind, zu Synergieverlusten und damit zu Kostensteigerungen kommt, da einfache Arbeiten nicht zeitnah und ohne Vergabe an auswärtige Anbieter durchgeführt werden können. Zudem sind nach Aussagen des GMHL weitere Aufgaben wie die Wartung der CO2-Messanlagen hinzugekommen, die bisher nicht in den Arbeitsbelastungen abgebildet worden sind .


Anlagen