Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Die Unabhängigen, DIE LINKE, FREIE WÄHLER & GAL: Haushalt auf Klimaschutz ausrichten  

Haushaltssitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.4
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2021/10077 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Die Unabhängigen, DIE LINKE, FREIE WÄHLER & GAL: Haushalt auf Klimaschutz ausrichten
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen
Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela  Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu sprechen BM Fürter, BM Lengen, BM Lehrke und BM Luetkens.

 

BM Lengen beantragt die Abstimmung in der geänderten Fassung des Hauptausschusses.

Der Vorsitzende lässt nunmehr zuerst über den Änderungsantrag TOP 10.4.2 abstimmen und danach über den Antrag zu TOP 10.4 in der geänderten Fassung der Empfehlung des Hauptausschusses.

 


Beschluss in der geänderten Fassung der Empfehlung des Hauptausschusses

(s. Top 10.4.1 fett/kursiv):

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Haushaltsplanung in Lübeck ab dem Haushalt 2023 grundlegend umzugestalten:

  1. Damit Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit langfristig Einzug in die städtische Haushaltsplanung finden, wird die Erreichung der Klimaneutralität der Stadt als Leitziel ausgegeben. Die Haushaltsaufstellung soll dem beschlossenen Ziel der Reduktion der Treibhausgasemissionen um 50% bis 2030 im Vergleich zu 2019 ebenso dienen, wie der schnellstmöglichen Einleitung der Schritte zur vollständigen Klimaneutralität im Anschluss.

 

 

  1. Die von der Stadt beschlossene Prioritätensetzung für Investitionen

 

(heute: 1. Öffentlich-rechtliche Verpflichtung wie Brandschutz, Verkehrssicherung usw. 2. Bestehende vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen 3. Fortführung laufender Maßnahmen 4. Vermeidung von Folgekosten 5. Einnahmen generieren, wie z.B. Fördermöglichkeiten, Rentierlichkeit 6. Synergieeffekte durch (organisatorische) Bündelung von Maßnahmen)

wird geändert und das Erreichen der Klimaneutralität sowie die Durchführung von Klimaanpassungsmaßnahmen in die Prioritätenliste vor der aktuellen Ziffer 3. aufgenommen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, zum Haushalt 2023 ein auf sieben Jahre angelegtes Tragfähigkeitskonzept vorzulegen, das aufzeigt, welche Aufwendungen im Investitionshaushalt und im konsumtiven Haushalt zur Erreichung der beschlossenen Klimaziele, für Klimaanpassungsmaßnahmen und zur Abfederung sozialer Härten erforderlich sind. Die Investitionsaufwendungen sind in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen. Spätestens zum Haushalt 2028 ist das Tragfähigkeitskonzept um eine Planung zu ergänzen, welche Aufwendungen zur Erreichung vollständiger Klimaneutralität nötig sind.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis in der geänderten Fassung der Empfehlung des Hauptausschusses

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

23

Nein-Stimmen

 19

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum