Vorlage - VO/2019/08009-01  

Betreff: Budgetverträge des Fachbereichs 2 ab 01.01.2022
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerBezüglich:
VO/2019/08009
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Wiesen, Melanie
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
14.09.2021 
22. Sitzung des Ausschusses für Soziales geändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.09.2021 
55. Sitzung des Hauptausschusses (zu TOP 5.1 gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege) unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.09.2021 
Haushaltssitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2021-08-27 Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen KONSUMTIV ohne Kürzung
2021-08-31 Kostenaufstellung Lübecker Stadtmütter 2022
Bereich 2.530 Stellungnahme 13.07.2021

Beschlussvorschlag


Derrgermeister wird beauftragt,

  1. mit dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ einen Budgetvertrag mit einer Laufzeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2026 zur Finanzierung des Projektes „Lübecker Stadtmütter“ abzuschließen.
  2. zu dem bestehenden Budgetvertrag mit der AWO Schleswig-Holstein gGmbH eine Änderung insoweit herzustellen, als dass der bestehende Budgetvertrag künftig die Projekte Drogenberatung, Streetwork und Streetwork-Mobil beinhaltet. Das Projekt Kontaktladen „Tea & Talk“ wird planungsgemäß in der neu zu errichtenden Begegnungsstätte aufgehen, so dass die Finanzierung des Kontaktladens bis zur Öffnung der Begegnungsstätte per Zuwendungsbescheid erfolgen wird (s. hierzu auch VO/2021/10332).
  3. den bis zum 31.12.2021 bestehenden Vertrag mit dem DRK zur Finanzierung des Projektes „Lübecker AIDS-Pflege“ nicht weiter zu verlängern.

 

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind nicht unmittelbar betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


Zu 1.:

Mit Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 26.09.2019 (Vorlage VO/2019/08009) wurde entschieden, das Projekt „becker Stadtmütter“ im Jahr 2020 erstmalig finanziell durch die Hansestadt Lübeck zu fördern. Unter Punkt 3. der Vorlage war seinerzeit beschlossen worden, im Rahmen der neu abzuschließenden Budgetverträge ab 2021 über die darüber hinausgehende, regelmäßige Finanzierung des Projektes neu zu entscheiden.

 

Das Projekt „becker Stadtmütter“ wurde im Zeitraum 2020 verwaltungsintern laufend begleitet. Für die Evaluation des Projekts wurde Einsichtnahme in den fristgerecht übermittelten Verwendungsnachweis und den umfassenden Tätigkeitsbericht genommen. Es wurde festgestellt, dass die mit dem Träger vereinbarten Ziele erfüllt wurden. Insbesondere die Hauptziele des Projektes, eine Niederschwellige Unterstützung innerhalb der Lübecker Familien anzubieten, sowie die Stärkung der Fähigkeiten und Begleitung der Integrationsprozesse (u. a. Arbeitsintegration und gesellschaftliche Partizipation) wurden erreicht.

 

Aufgrund der pandemiebedingten Umstände im Jahr 2020 sind die laufenden Budgetverträge bis zum 31.12.2021 fortgeschrieben worden. Auf die Aufnahme neuerer Vertragsverhandlungen war ebenfalls verzichtet worden, so dass das Projekt „becker Stadtmütter“ im Jahr 2021 für ein weiteres Jahr im Rahmen eines einjährigen Zuschusses gefördert wurde.

 

In den Jahren 2019, 2020 und 2021 wurde die Finanzierung des Projektes neben der städtischen Zuwendung durch einen Zuschuss der Possehl-Stiftung i.H.v. 100.000,00 € sichergestellt, welche jedoch als „Anschubfinanzierung“nftig, d. h. ab dem 01.01.2022, wegfallen wird.

 

Die Finanzierung des Projektes wird ab dem 01.01.2022 durch eine regelmäßige städtische Zuwendung im Rahmen eines Budgetvertrages sichergestellt.

 

Die Ende August 2021 übermittelte Kostenaufstellung für das Projekt wird der Vorlage in der Anlage beigefügt. Diese sieht für das Jahr 2022 einen Finanzierungsbedarf in Höhe von 234.984,42 € vor. Aus dem Finanzplan 2022 ist ersichtlich, dass zusätzliche Drittmittel bisher nicht akquiriert werden konnten.

 

Zur Haushaltsplanaufstellung wurde davon ausgegangen, dass, insbesondere vor dem Hintergrund des Wegfalls des Zuschusses der Possehl-Stiftung, Drittmittel eingeworben werden. Da dies bisher nicht erfolgt ist, sind die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel in Höhe von 130.400,00 € nicht auskömmlich. Somit wird im Jahr 2022 unterjährig im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung eine Deckung sichergestellt.

 

Die mit dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ bereits bestehende Zielvereinbarung wird fortgeschrieben.

 

 

Zu 2.:

Der bestehende Budgetvertrag mit der AWO Schleswig-Holstein gGmbH beinhaltet eine finanzielle Zuwendung zugunsten der von der AWO vorgehaltenen Drogenberatungsstelle, dem Streetwork und dem Kontaktladen „Tea & Talk“ in der Wahmstraße.

 

Die der Bürgerschaft bekannten, neueren Planungen der Hansestadt Lübeck in Bezug auf die Angebote für Personen mit einer Suchtmittelerkrankung beinhalten u. a., den Kontakladen durch die Errichtung einer Begegnungsstätte und Vorhaltung eines umfassenderen, breiteren Angebotsspektrums, zu ersetzen.

 

Um die Abwicklung des o. g. Sachverhaltes zu erleichtern, sowie um der AWO Schleswig-Holstein gGmbH für die weiteren in Lübeck etablierten Projekte Drogenberatung, Streetwork sowie das in 2019 neu gestartete Streetwork-Mobil eine Planungssicherheit zu gewährleisten, wird das nach Errichtung der Begegnungsstätte endende Projekt „Tea & Talk“ aus dem bestehenden Budgetvertrag herausgenommen und mittels Zuwendungsbescheid weiter finanziert. Das Projekt  Streetwork-Mobil wird in den bestehenden Budgetvertrag mit aufgenommen.

 

Die für die Finanzierung aller o. g. Projekte der AWO Schleswig-Holstein gGmbH benötigten Haushaltsmittel wurden verwaltungsintern in der Haushaltsplanung für 2022 ff. berücksichtigt.

 

 

Zu 3.:

Der mit der DRK Schwesternschaft Lübeck e.V. bestehende Budgetvertrag zur Finanzierung des Projektes „becker Aids-Pflege endet vertragsgemäß am 31.12.2021 und wird nicht weiter verlängert.

 

Nach einer umfassenden Prüfung wurde durch das Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck festgestellt, dass das Projekt bis zum jetzigen Zeitpunkt fachlich nicht zu beanstanden ist. Das Angebot der Lübecker Aids-Pflege ist jedoch nicht mehr erforderlich.

 

Die fachliche Bewertung kommt zu folgendem Ergebnis:

Wir äern somit weiterhin Bedenken bei der unangepassten Fortführung einer Budgetierung. Die Rahmenbedingungen von Menschen mit HIV und AIDS haben sich, glücklicherweise, in den letzten Jahren deutlich verbessert. Die Beratung, Begleitung und Pflege kann durch die etablierten Strukturen unserer Ansicht nach, nahezu gleichwertig erbracht werden. Wir können aus dem eingereichten Konzept den Mehrwert und das Alleinstellungsmerkmal für die Bürger:innen Lübecks nicht erkennen.


 

Insgesamt sehen wir zusätzlich auch keine Orientierung an den SMART-Kriterien.

 

Wir möchten dennoch festhalten, dass wir die bisherige Arbeit der AIDS Pflege Lübeck seit 1988 wertschätzen und diese Arbeit erst dazu führte, dass angepasste Hilfestrukturen für Menschen mit HIV und AIDS etabliert werden konnten. Die AIDS Pflege Lübeck hat für die Verbesserung der Lebensumstände und Versorgung dieser Menschen einen großen Beitrag geleistet und es gebührt ihr Dank für die vergangenen arbeitsreichen Jahre.

 

Die entsprechende umfassende Stellungnahme des Gesundheitsamtes vom 13.07.2021 wird dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Aufgrund der vorgenannten Ausführungen wird der Budgetvertrag mit der DRK Schwesternschaft Lübeck e.V. nicht weiter verlängert.

 

 


Anlagen

 

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - Zu 1.: Kostenaufstellung Projekt Lübecker Stadtmütter

Anlage 3 - Zu 3.: Stellungnahme des Bereichs 2.530 Gesundheitsamt vom 13.07.2021

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich 2021-08-27 Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen KONSUMTIV ohne Kürzung (61 KB)    
Anlage 3 2 öffentlich 2021-08-31 Kostenaufstellung Lübecker Stadtmütter 2022 (413 KB)    
Anlage 1 3 öffentlich Bereich 2.530 Stellungnahme 13.07.2021 (216 KB)    
Stammbaum:
VO/2019/08009   Finanzierung des Projektes "Lübecker Stadtmütter" des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. für 2020   2.000 - Fachbereichsleitung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2019/08009-01   Budgetverträge des Fachbereichs 2 ab 01.01.2022   2.500 - Soziale Sicherung   Beschlussvorlage öffentlich