Vorlage - VO/2019/08009
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Beschlussvorschlag
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Verein "Lübecker Stadtmütter e.V." im Haushaltsjahr 2020 einmalig 128.100 Euro für das dort laufende Integrationsprojekt zur Verfügung zu stellen.
2. Die Finanzierung dieser freiwilligen und zusätzlichen Maßnahme in Höhe von 128.100 € wird im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses zum Haushalt 2020 bei dem Produktsachkonto 331001000 5318001000 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege, Zuschüsse für laufende Zwecke soziale oder ähnliche Einrichtungen durch die Bürgerschaft beschlossen.
3. Über eine weitere Finanzierung über 2020 hinaus wird im Rahmen der neu abzuschließenden Budgetverträge ab 2021 neu zu verhandeln sein.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt u. Steuerung = Ablehnung (s. Begründung) 1.160 – Frauenbüro = Zustimmung 4.513 – Jugendarbeit = Zustimmung |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Die Belange von Kindern u. Jugendlichen sind nicht direkt betroffen. |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
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| freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (Anlage 1) |
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Begründung
Auf Initiative mehrerer Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft hat der Fachbereich Wirtschaft und Soziales eine Informationsveranstaltung unter Beteiligung des Vorstandes „Frauen helfen Frauen e.V.“ als Projektträger, der sozialpolitischen Sprecher aller Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft sowie Vertreter*innen der Verwaltung des Fachbereiches 2 Wirtschaft und Soziales sowie des Fachbereiches 4 – Kultur und Bildung am 11. Juli 2019 durchgeführt. Als Ergebnis dieser Veranstaltung wurde seitens der Vertreter*innen der Fraktionen der Auftrag erteilt, dass die Verwaltung einen Vorschlag machen soll, die noch fehlende Finanzierung des Projektes „Lübecker Stadtmüttter e.V.“ für das Jahr 2020 sicherzustellen.
Der Bereich Haushalt und Steuerung hat zu dem obigen Beschlussvorschlag seine Ablehnung erklärt, da die erforderlichen Finanzmittel in der bereits abgeschlossenen Haushaltsplanung 2020 nicht enthalten sind und gegebenenfalls nachträglich als zusätzliche Haushaltsbelastung zu ordnen wären. Dies ist der erstmals frühen Haushaltsaufstellung zum September geschuldet.
1. Projektbeschreibung
In dem Projekt ‚Lübecker Stadtmütter‘ werden Mütter mit und ohne Migrationshintergrund, mit Kindern aller Altersstufen, über soziale und gesellschaftliche Themen fortgebildet, um mit diesem Wissen Informations- und Aufklärungsarbeit in ihrem Umfeld und ihrer Nachbarschaft leisten zu können. Nach einer 6-monatigen Fortbildungsphase, in der die zukünftigen Stadtmütter in verschiedenen Themengebieten, wie z.B. dem deutschen Bildungssystem, Behinderung und Inklusion, aber auch hinsichtlich eines kompetenten Umgangs mit Medien, usw. unterrichtet werden, suchen sie Familien mit Unterstützungsbedarf in ihrer Nachbarschaft/ ihrem Umfeld pro-aktiv auf. Sie vermitteln hier ihre Erfahrungen und ihr Wissen, wodurch Bekannte, Verwandte und Freunde auf direktem Weg angesprochen werden können. Auch Elternabende in Kindertagesstätten und Schulen werden dazu genutzt, das Angebot der Stadtmütter bekannt zu machen und weitere Informationsveranstaltungen anzubieten. Zielsetzung ist dabei, im Sinne von Bildungs- und Erziehungspartnerschaften Familien in ihren Erziehungskompetenzen zu stärken und eine wachsende und nachhaltige Teilnahme bzw. Teilhabe der Kinder an Bildungsangeboten in der Stadt zu erreichen. Träger des Projektes ist der Verein Frauen helfen Frauen e.V. Lübeck in Kooperation mit dem Familien- und Kompetenzzentrum der Vorwerker Diakonie, der Interkulturellen Frauenarbeit der Gemeindediakonie und dem Förderverein für Lübecker Kinder e.V.. Neu an dieser Arbeit ist die Kooperation dreier unterschiedlicher Träger mit gleichem Ziel, hier optimieren sich die Kompetenzen der Fachbereiche:
• Intervention und Prävention bei häuslicher Gewalt (Frauen helfen Frauen e.V.),
• Migration und Integration (Interkulturelle Frauenarbeit der Gemeindediakonie) sowie
• Inklusion von Menschen mit Behinderung (Vorwerker Diakonie).
Das Lübecker Stadtmütterkonzept verfolgt das Ziel, gesellschaftliche Partizipation durch Selbstbestimmung und verantwortungsvolle Teilhabe in der Stadt Lübeck zu verbessern. Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. freut sich, als Kooperationspartner und als Träger des Projektes an der Konzeption und in der praktischen Arbeit mitwirken zu dürfen. Das Projekt konnte mit Unterstützung durch die Possehl-Stiftung-Lübeck und die Jürgen-Wessel- Stiftung ermöglicht werden.
(Zitat Internetauftritt der Stadtmütter)
2. Finanzierungsbedarf
Nach Angaben der Stadtmütter (siehe nachfolgende Finanzaufstellung) ergibt sich für das Wirtschaftsjahr 15.01.2020 – 14.01.2021 ein Fehlbetrag von 128.038,96 €, dieser soll durch Gewährung eines einmaligen Zuschusses durch die Hansestadt Lübeck gedeckt werden.
- Perspektive ab 15.01.2021
Zu diesem Zeitpunkt würde die Förderung durch die Possehl-Stiftung (180.000,-- € für den Zeitraum 15.01.2019 – 14.01.2020 und 100.000,-- € für den Zeitraum 15.01.2020 – 14.01.2021) enden.
Der gesamte jährlich Finanzierungsbedarf von 228.038,96 € wäre ab dem 15.01.2021 nicht mehr gedeckt. Die Vertreter*innen der Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft erwägen, das Projekt zu diesem Zeitpunkt in die Budgetverträge aufzunehmen.
Im Rahmen der Budgetverhandlungen für Zuschüsse an freie Träger der Wohlfahrtsverbände ab 2021, die bereits ab Oktober 2019 starten werden, wird der Finanzierungsbedarf für das Projekt „Lübecker Stadtmütter“ zu prüfen und in Abstimmung mit den sozialpolitischen Sprechern im Rahmen des gedeckeltes gesamten Zuschussbudgets durch Wegfall von Zuschüssen in entsprechender Höhe für andere Maßnahmen sicher zu stellen sein.
Anlagen
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen zu VO/2019/08009
Anlage 2 - Erläuterung zum Jahresabschluss 2018
Anlage 3 - Förderung des Projektes durch die Possehl-Stiftung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 zur VO_2019_08009 (55 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2 zur VO_2019_08009 (49 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 3 zur VO_2019_08009 (46 KB) |
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