Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2021 dem folgenden Antrag zugestimmt:
Die Bürgerschaft, ihre gewählten Mitglieder und die Fraktionen, denen sie angehören, stellen sich jeder Form von Sexismus und sexueller Gewalt entgegen, werden Opfer schützen und dafür sorgen, dass Opfern keine Nachteile aus ihrer Beschwerde oder Anzeige entstehen und die Täter und Täterinnen mit allen zu Geboten stehenden rechtlichen und politischen Mitteln zur Verantwortung gezogen werden.
Dies vorausgeschickt beschließt die Bürgerschaft:
1. Wir dulden keinen Sexismus, keine sexuelle Belästigung oder sexualisierte Gewalt sowie andere Formen der Diskriminierung in der Lübecker Politik und im Rathaus und werden die Opfer schützen.
2. Wir wollen Sexismus und Diskriminierung auch außerhalb der politischen Strukturen in Lübeck entgegentreten und werden dafür die geeigneten Schritte einleiten, über die im Einzelfall zu befinden sein wird.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Anti-Diskriminierungs-Leitfaden für die Verwaltung, für die Bürgerschaft und deren Gremien und für die Fraktionen und deren Gremien der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen, in dem Regelungen und Procederes zusammengefasst werden, die folgendes zum Gegenstand haben sollen:
a) Vermeidung von sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt und eines Arbeits-
klimas, das derartige Verhaltensweisen begünstigen könnte,
b) Umgang mit Meldungen von sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt, durch
die Opfer an die im Leitfaden zu benennenden Verantwortlichen für das weitere Pro-
cedere (auch bei Vergehen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze),
c) Benennung von Vertrauenspersonen, an die sich Opfer wenden können,
d) Beschreibung der Maßnahmen und Vorkehrungen zum Schutz der Betroffenen nach
erfolgter Meldung des Vorfalles.
Dieser Leitfaden soll veröffentlicht werden, um diese Haltung einer breiteren Öffentlichkeit zu kommunizieren, in der Hoffnung und Erwartung, dass sie Vorbildwirkung entfaltet. Die Fraktionen in der Bürgerschaft wirken auf die sie tragenden Parteien ein, die Maßnahmen aus diesem Leitfaden auch innerparteilich umzusetzen.