Vorlage - VO/2023/11833
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Beschlussvorschlag
1. Wie ist der genaue Ablauf, wenn CO2 Messgeräte in Schulen, Kitas und öffentlichen Räumen besonders häufig und zum Teil über längere Zeiträume kritische bzw. alarmierende Werte anzeigen?
2. Als Ursachen für hohe CO2 Messwerte über teilweise lange Zeiträume wurden uns folgende Ursachen genannt:
a) Messgerät kaputt
b) unzureichendes Lüftungsverhalten
c) zu hohe Dichtigkeit der Räume (Fenster und Wände)
d) zu kleine Räume / zu große Klassen-/Kitagruppen
e) bauliche Gegebenheiten der Räume, die eine wirksame Stoßlüftung erschweren oder
verhindern
f) Gasaus- oder Gaseinströmungen in Klassenräume
g) wiederholte Lüftungsfehler durch Lehrkräfte und Kita-Mitarbeitende
Frage: Wie wurde und wird mit den einzelnen Ursachen umgegangen, damit CO2 Messgeräte zeitnah und dauerhaft akzeptable Werte anzeigen?
3. Gibt es Vergleichsmöglichkeiten, wie sich der Einsatz von mobilen Lüftungsgeräten auf die Raumluft ausgewirkt hat? Wenn ja, wie fällt der Vergleich aus?
4. Wie viele automatisierte Meldungen über die Überschreitung der Warnstufe 2 hat der Fachbereich UNV im November 2021 und im November 2022 erhalten?
- Wie viele der Meldungen betrafen davon die 50 Räume mit Luftfiltern, wie viele Räume ohne Luftfilter?
- Welche Schulen betrafen die Überschreitungen (bitte Angabe der Anzahl der Meldungen pro Schule für die Monate Nov. 2021 UND Nov. 2022)
5. Von welcher Stelle aus wird der Fachbereich UNV über zu hohe CO2-Werte informiert (Firma Dräger oder TraveKom oder eine andere Stelle)?
6. Wie viele CO2-Sensoren wurden für die Lübecker Schulen und Kitas zur Erstausstattung angeschafft und wie viele der Sensoren wurden seit Erstanschaffung aufgrund von Defekten repariert oder ausgetauscht?
Erfolgte die Reparatur und der Austausch kostenpflichtig oder im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung in den ersten zwei Jahren nach Anschaffung ohne Kosten für den städtischen Haushalt?
7. Lt. gesetzlicher Unfallkasse Nord sind die Schulen und Kitas zum Erhalt einer guten Raumluftqualität gemäß einschlägiger Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsstättenverordnungen verpflichtet. Daraus ergibt sich nach Auskunft der für Lübeck zuständigen Präventionsabteilung der gesetzlichen Unfallkasse Nord, dass bei hygienisch auffälligen oder gar gesundheitsgefährdenden CO2 Werten für jede Schule ein individuelles Lüftungskonzept in Zusammenarbeit der jeweiligen Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Schulträger und dem/der jeweiligen Betriebsärzt*in zu erstellen ist.
Frage: An wie vielen Schulen und Kitas gibt es ein solches individuelles Lüftungskonzept? Wie viele Räume betrifft es jeweils in den betroffenen Schulen und Kitas.
Begründung
Anlagen