Vorlage - 2023/11833-01-05
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Beschlussvorschlag
Wir bitten den Bürgermeister um Beantwortung der nachfolgenden Rückfragen bezüglich individuelle Lüftungskonzepte Schulen und städtischen Kitas auf die Verwaltungsantworten in VO/2023/11833-01:
Auszüge aus den Antworten der Verwaltung auf die Anfrage von Frau Antje Jansen (GAL), Anfrage gem. § 16 GO: Folgehandlungen aufgrund der CO2 Messdatenerhebung VO/2023/11833-01 (nachfolgend alles kursiv Geschriebene), auf die sich die Rückfragen (dick hervorgehoben) beziehen:
Ausführungen Antje Jansen GAL in ihrer Anfrage, auf die die Verwaltung in VO/2023/11833-01 antwortete:
7.) „Lt. gesetzlicher Unfallkasse Nord sind die Schulen und Kitas zum Erhalt einer guten Raumluftqualität gemäß einschlägiger Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsstättenverordnungen verpflichtet. Daraus ergibt sich nach Auskunft der für Lübeck zuständigen Präventionsabteilung der gesetzlichen Unfallkasse Nord, dass bei hygienisch auffälligen oder gar gesundheitsgefährdenden C02 Werten für jede Schule ein individuelles Lüftungskonzept in Zusammenarbeit der jeweiligen Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Schulträger und dem/der jeweiligen Betriebsärzt*in zu erstellen ist.
Frage: An wie vielen Schulen und Kitas gibt es ein solches, individuelles Lüftungskonzept? Wie viele Räume betrifft es jeweils in den betroffenen Schulen und Kitas.“
Antwort der Verwaltung in VO/2023/11833-01:
„Die Erstellung oder das Vorhandensein von „individuellen Lüftungskonzepten“ war bisher nicht notwendig, da es keine hygienisch auffällige oder gar gesundheitsgefährdende CO2-Messwerte gibt.“
Das Dashboard der Stadt Lübeck weist seit mehreren Jahren (2022-2024) immer wieder über viele Stunden andauernde CO2-Werte im hygienisch auffälligen und auch gesundheitsgefährdenden Bereich auf, siehe nachfolgend ausgewählte, nicht singuläre Beispiele der nach Zufallsprinzip dokumentierter Werte unterschiedlicher Schulen seit 2022:
Oberschule zum Dom 2022: | Trave Grund- und Gemeinschaftsschule 2022: | ||
Johanneum 2022: | Carl-Burckhardt-Gymnasium 2022: | ||
Oberschule zum Dom 2022: | Albert-Schweizer-Schule 2022: | ||
Kita Idun 2023: | Emanuel-Gebiel-Schule 2023: | ||
Schule am Stadtpark 2023: | Oberschule zum Dom 2023: | ||
Paul-Klee-Schule, Außenstelle Wulfsdorf 2023: | Oberschule zum Dom 2023 (unterrichtsfrei 28.10.-.31.10.2013): | ||
Schule an der Wakenitz 2023: | Oberschule zum Dom 2023:
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Kita Idun 2023: | Katharineum 2023: | ||
Emanuel-Geibel-Schule 2023: | Oberschule zum Dom 2023: | ||
Kita Dornestr. 2024: | Katharineum 2024: | ||
Kita Idun 2024: | Oberschule zum Dom 2024: | ||
Thomas-Mann-Schule 2024:
| Geschwister-Prenski-Schule 2024: | ||
Geschwister-Prenski-Schule 2024: | Geschwister-Prenski-Schule 2024 | ||
Johanneum 2024: | Schule Marli 2024: | ||
Schule Marli 2024: | Schule Marli 2024: | ||
Schule Utkiek 2024: | Kaland-Schule Modulbau 2024: | ||
Oberschule zum Dom 2024: | Oberschule zum Dom 2024: | ||
Rückfrage zur o.g. Antwort der Verwaltung VO/2023/11833-01:
- Von wann stammen die Daten, auf deren Basis die Verwaltung in ihrer Antwort VO/2023/11833-01 zu der Aussage kommt, es gäbe an den Lübecker Schulen und städtischen Kitas keine hygienisch auffälligen oder gar gesundheitsgefährdenden CO2-Messwerte?
- In Anbetracht der beispielhaft dargelegten, nicht singulären Daten über lang andauernde hygienisch auffällige und gesundheitsgefährdende CO2-Werte an Lübecker Schulen und Kitas die Rückfragen:
- Zu wann werden die in solchen Fällen lt. gesetzlicher Unfallkasse Nord zum Erhalt einer guten Raumluftqualität gemäß einschlägiger Arbeitsschutzgesetzen und Arbeitsstättenverordnungen verpflichtenden individuellen Lüftungskonzepte in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Schulträger und dem/der jeweiligen Betriebsärzt:in individuelles Lüftungskonzept für die betreffenden Schulen und Kitas erstellt?
- Welche Schulen und Kitas betrifft dies?
- Wie viele Räume betrifft es jeweils in den betroffenen Schulen und Kitas?
- Wenn weiterhin die Verwaltungsaussage aus der Antwort VO/2023/11833-01 aufrechterhalten wird, es gäbe an Lübecker Schulen keine hygienisch auffälligen oder gar gesundheitsgefährdenden CO2-Werte und es seien demnach keine individuellen Lüftungskonzepte an Lübecker Schulen und Kitas erforderlich: Auf welcher Datengrundlage kommt die Verwaltung für die Jahre 2022 bis einschließlich Januar 2024 zu dieser generellen Aussage bezogen auf alle Kita- und Schulräume?
Begründung
Anlagen