Vorlage - 2023/11833-01-04
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Beschlussvorschlag
Wir bitten den Bürgermeister um Beantwortung der nachfolgenden Rückfragen bezüglich zu kleiner Räume / zu großer Klassen auf die Verwaltungsantworten in VO/2023/11833-01
Auszüge aus den Antworten der Verwaltung auf die Anfrage von Frau Antje Jansen (GAL), Anfrage gem. § 16 GO: Folgehandlungen aufgrund der CO2 Messdatenerhebung VO/2023/11833-01 (nachfolgend alles kursiv Geschriebene), auf die sich die Rückfragen (dick hervorgehoben) beziehen:
Aus der Frage Antje Jansen (GAL), auf die die Verwaltung mit VO/2023/11833-01 antwortete:
2.) „Als Ursachen für hohe C02 Messwerte über teilweise lange Zeiträume wurden uns folgende Ursachen genannt:
(…)
c) zu hohe Dichtigkeit der Räume (Fenster und Wände)
d) zu kleine Räume / zu große Klassen-/Kitagruppen (…)
Frage: Wie wurde und wird mit den einzelnen Ursachen umgegangen, damit C02 Messgeräte zeitnah und dauerhaft akzeptable Werte anzeigen?“
Antwort der Verwaltung in VO/2023/11833-01:
c) „zu hohe Dichtigkeit der Räume (Fenster und Wände)“:
Lüftungsmöglichkeiten wurden vor der Installation der Sensoren in sämtlichen Aufenthaltsräumen aller Schul- und Kita-Standorte im Vorwege durch GMHL-Begehungen gemäß Vorgabe des Bundesumweltamtes geprüft. Alle mit Sensoren ausgestatteten Räume weisen ausreichende Möglichkeiten der Fensterlüftung auf. Räume mit unzureichenden Lüftungsmöglichkeiten erhielten mobile Lüftungsgeräte. Entsprechend konnte diese Ursache auch bislang nicht festgestellt werden.
d) „zu kleine Räume/zu große Klassen-/Kitagruppen“:
Antwort wie c); bei entsprechend nutzungsgerechter Form der Raumbelegung ist diese Ursache bislang nicht festgestellt worden.
Am 08.12.2022 wurde von einem Fachbereich der Verwaltung Lübeck per Mail per Mail mitgeteilt:
„Die Probleme mit der Luftqualität lassen sich nicht auflösen, weil z.B. teils in denkmalgeschützten Altbauten die Klassenzimmer zu klein bzw. zu voll belegt sind um den Luftaustausch beim Lüften zu gewähren.“
Rückfrage zur o.g. Antwort der Verwaltung VO/2023/11833-01:
a) Wer steht in der Verantwortung dafür, dass Klassenzimmer von Schulen nicht „zu voll“ belegt werden (müssen)?
b) Welche Handlungs- und Ausweichmöglichkeiten haben die Lübecker Schulen mit zu kleinen Unterrichtsräumen, um diese nicht aufgrund fehlender Ausweichräume für die Kinder und Jugendlichen ihrer Schule zu voll belegen zu müssen?
c) Welche Schulen im Altbaubestand sind von der in der Mail der Verwaltung benannten zu kleinen/zu voll belegten Klassen und damit verbundenen Problemen bei der Luftqualität betroffen?
- Wie viele Unterrichtsräume der Schulen betrifft dies?
- Welche Maßnahmen wurden von dem Schulträger bisher ergriffen oder sind geplant (zu wann?), um auch in diesen Unterrichtsräumen die notwendige Luftqualität zukünftig sicherzustellen?
Begründung
Anlagen