Vorlage - VO/2022/11570
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Beschlussvorschlag
- Der unter TOP 10.12.2 in der Bürgerschaft am 24.09.2020 gefasste Beschluss: “Die Verwaltung erstellt zur Ermittlung der Sachkosten in der Kindertagespflege ein Gutachten“, wird aufgehoben.
- Dem Jugendhilfeausschuss ist über das Ergebnis des laufenden Evaluationsprozesses des Landes Schleswig-Holstein zum Teilbereich Sachkosten in der Kindertagespflege zu berichten.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | X | Ja | ||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||
| X | freiwillig | ||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||
| X | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Die Bürgerschaft hatte am 24.09.2020 im Zusammenhang der Beratung zur Anpassung der Richtlinie Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck den Antrag des Jugendhilfeausschusses angenommen, dass die Verwaltung ein Gutachten über die Sachkosten in der Kindertagespflege erstellen solle.
Von diesem Gutachten soll aus folgenden Gründen abgesehen werden:
a) Das Land passt die gesetzlichen Mindestwerte für die Sachaufwandpauschale jährlich auf Vorschlag des eingerichteten Fachgremiums zum Januar eines jeden Jahres an die wirtschaftlichen Entwicklungen an (§ 47 i.V.m § 56 Abs. 1 Nr. 5 KitaG). Damit werden schleswig-holsteinische Entwicklungen berücksichtigt. Ein Kritikpunkt an dem damaligen Gutachten war, dass es sich nicht ausschließlich auf Schleswig-Holstein bezog.
b) Das Land führt derzeit eine umfangreiche Evaluation des KitaG durch, so auch zu den Sachkosten in der Kindertagespflege. Das Ergebnis dieser Evaluation soll nun abgewartet werden, bevor über eine zusätzliche Prüfung etwaiger Lübecker Besonderheiten entschieden wird.
c) Sollte – wie 2020 beschlossen - ein speziell auf Lübeck abgestelltes Gutachten zu der Empfehlung kommen, mehr als den gesetzlichen Standard zu zahlen, bestünde die Gefahr, dass dies aufgrund des geltenden Vertrags zum Konsolidierungsfonds ggf. kompensationspflichtig wäre.
Das mit dem Beschluss vom 24.09.2020 verfolgte Ziel, für Lübeck zu einer rechtssicheren und auskömmlichen Sachkostenpauschale zu kommen, lässt sich also auch ohne das beschlossene Gutachten erreichen. Ein Verzicht auf ein Lübecker Gutachten vermeidet zudem die Gefahr widersprüchlicher Aussagen zu den Feststellungen des Landes.
Die Kreiseltern- / Stadtelternvertretung sowie der Verein Kindertagespflege sind im Vorwege beteiligt worden. Eine Stellungnahme des Vereins Kindertagespflege ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
Stellungnahme des Vereins Kindertagespflege
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Stellungnahme Verein Kindertagespflege (45 KB) |