Auszug - Stiftung Haus der Jugend (HdJ): Feststellung des Jahresabschlusses 2020
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Keine Wortmeldung.
Beschluss:
1) Der Jahresabschluss 2020 mit einem Jahresfehlbetrag von -90,77 € wird gem. § 92
Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.
2) Dieser Jahresfehlbetrag wird in 2021 mit der Ergebnisrücklage verrechnet.
3) Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprüfungsausschuss am 21.09.2022 abschließend beraten wurde (VO/2022/11452) wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.