Vorlage - VO/2021/10500-04
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Beschlussvorschlag
In Punkt B.2.3.5 Vergütung auf S. 16f anstatt:
„Für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied in den Gesellschaften ist eine angemessene zu gewähren. Über die Höhe und einheitliche Kriterien für die Bemessung der Vergütung beschließt der Hauptausschuss auf Vorschlag der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.“
soll es heißen:
„Für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied in den Gesellschaften ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Über die Höhe und einheitlichen Kriterien für die Bemessung der Vergütung beschließt der Hauptausschuss nach vorheriger Abstimmung mit der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.“
Begründung
Anlagen