Vorlage - 2/10755-05-02-01
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft möge Folgendes beschließen:
Änderungsantrag zu Nr. VO/2022/10755 Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen
in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck.
1. Bei der Ziffer 3 c der geplanten Fassung werden die Betreuungszeiten entsprechend
der bisherigen Fassung übernommen (und nicht am Freitag gekürzt auf 7:30–13:30).
2. Die Ziffer 3f (geplante Fassung) wird entsprechend der bisherigen Ziffer 3h über-
nommen (Betreuungszeiten und Entgelt 213,- Euro wie bisher, statt 232,- Euro und
Fr. 7:30 – 13:30 Uhr).
3. Die Verpflegungskosten in den städtischen Kitas werden nicht erhöht.
4. Der monatliche Beitrag, den Eltern für die Verpflegungskosten eines Kindes in
Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege entrichten müssen, soll trägerüber-
greifend in allen Einrichtungen 52,50 Euro nicht übersteigen.
5. Damit alle Träger und Kitas diesen gedeckelten Beitrag an Eltern weitergeben kön-
nen, richtet die Hansestadt Lübeck mit dem Haushalt 2023 einen Haushaltsposten
„Defizitausgleich Verpflegungskosten in Kindertagesstätten und Kindertagespflege“
ein.
Die Höhe dieses Haushaltspostens soll bis zur Haushaltssitzung im September 2022
zunächst grob kalkuliert werden und möglichst bis Ende des Jahres 2022 mit belas-
tenden Zahlen hinterlegt sein (alle Einrichtungen und alle Träger sowie Kindertages-
pflegepersonen werden aufgefordert, ihre Kosten für Verpflegung offen zu legen, um
einen Defizitausgleich der Stadt zu erhalten). Hierfür muss definiert und festgelegt
werden, welche Ausgaben zu Verpflegungskosten dazu gerechnet werden können.
Für die Umsetzung möge die Hansestadt Lübeck mit der Stadt Kiel in Austausch tre-
ten, denn Eltern zahlen in Kiel seit Jahren nur 40 Euro Verpflegungskosten- egal bei
welcher Einrichtung und bei welchem Träger ihre Kinder betreut werden.
6. An die Bezuschussung der Verpflegungskosten verknüpft werden ab dem Kita- Jahr
2023 verbindliche Standards für nachhaltige Ernährung, gemäß heutigen wissen-
schaftlichen Kriterien an gesunde Ernährung von Kindern.
7. Die Hansestadt Lübeck fordert die Landesregierung dazu auf, verbindliche Standards
für nachhaltige Ernährung in Kitas und Kindertagespflege in das Kita- Gesetz aufzu-
nehmen und die Kosten hierfür anteilig zu tragen, um in erster Linie Eltern und in
zweiter Linie Kommunen zu entlasten und landesweite Standards auch bei der Ver-
pflegung zu erhalten.
Begründung: siehe ÄA VO 2022/10755-05-02
Begründung
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.01.2023 wurde über den Änderungsantrag beraten und dieser in obiger geänderter Fassung einstimmig beschlossen.
Anlagen