Auszug - Interfraktioneller Antrag: Dringlichkeitsantrag - Erhalt des Marienkrankenhauses
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Hierzu sprechen BM Stabe, BM Odendahl, BM Fürter, BM Dr. Flasbarth, BM Stolzenberg.
BM Stolzenberg gibt folgenden Ergänzungsantrag zu TOP 10.9 zu Protokoll:
Die Bürgerschaft fordert den Bürgermeister auf, zu prüfen und spätestens in der Sitzung der Bürgerschaft im März zu berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen das Marienkrankenhaus in kommunale Trägerschaft übernommen werden könnte. Dabei ist insbesondere zu benennen, welcher zeitliche Vorlauf dafür erforderlich wäre, welche organisatorischen Voraussetzungen zu erfüllen sind und welche finanziellen Konsequenzen damit verbunden wären.
Weiterhin sprechen BM Jansen, Bürgermeister Lindenau, BM Odendahl erneut, BM Dr. Vieler, BM Rathcke, BM Akyurt, BM Zunft (BM Zunft teilt u. a. mit, dass sich die Fraktion DIE LINKE dem Änderungsantrag der Fraktion die Unabhängigen anschließt), BM Möller, Bürgermeister Lindenau, BM Möller erneut, Bürgermeister Lindenau.
BM Reinhard beantragt zur Geschäftsordnung, alle Anträge zusammenzufassen.
Die SPD-Fraktion erklärt, dass sie den Antrag der Fraktion Die Unabhängigen übernehmen würde.
Hierzu spricht BM Prieur.
Der Vorsitzende lässt zuerst über den Antrag zu TOP 10.9.1 abstimmen und hiernach über den Antrag zu TOP 10.9 in der ergänzten Fassung.
Beschluss in der um den Ergänzungsantrag der Fraktion Die Unabhängigen ergänzten Fassung (fett):
Interfraktioneller Antrag der SPD, Freie Wähler, GAL und die Linke
Die Lübecker Bürgerschaft unterstützt den Bürgermeister Jan Lindenau ausdrücklich bei seinen Bemühungen das Marienkrankenhaus am jetzigen Standort in der Parade zu erhalten und fordert die Landesregierung auf, gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Der Bürgermeister wird gebeten regelmäßig im Hauptausschuss über den aktuellen Stand der Entwicklungen zu berichten.
Die Bürgerschaft fordert den Bürgermeister auf, zu prüfen und spätestens in der Sitzung der Bürgerschaft im März zu berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen das Marienkrankenhaus in kommunale Trägerschaft übernommen werden könnte. Dabei ist insbesondere zu benennen, welcher zeitliche Vorlauf dafür erforderlich wäre, welche organisatorischen Voraussetzungen zu erfüllen sind und welche finanziellen Konsequenzen damit verbunden wären
Abstimmungsergebnis in ergänzter Fassung.
| einstimmige Annahme |
|
einstimmige Ablehnung |
| |
Ja-Stimmen | 28 | |
Nein-Stimmen | 13 | |
Enthaltungen | 1 | |
Kenntnisnahme |
| |
Vertagung |
| |
Ohne Votum |
|
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|
Beschluss: | 26.01.2023 | Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck | geändert beschlossen | ||||
![]() |
Koordinierung: | 1.101 - Bürgermeisterkanzlei | Bearbeitung: | 1.201 - Haushalt und Steuerung | |||
Status: | 18.10.2023 | ||||||
Auftrag: | Mit der Bitte um weitere Bearbeitung übersandt. |
Bericht zum Stand der Umsetzung: Neben einer regelmäßigen Berichterstattung im Hauptausschuss lag der der BÜ zur Sitzung am 30.03.23 mit der VO 11824-02 ein Zwischenbericht vor, der zur Kenntnis genommen wurde. Eine erneute Berichterstattung ist nach der Sommerpause vorgesehen. Eine regelmäßige Sachstandsmeldung findet weiterhin im HA statt.
Ein Abschlussbericht ist für die BÜ am 28.09.23 vorgesehen. Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen.