Vorlage - VO/2023/11838  

Betreff: Dringlichkeitsantrag:
BfL - "Sichere Zäune für Nutz- und Wildtiere"
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der BfL Fraktion Bearbeiter/-in: Ulrich, Lars
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.01.2023 
37. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
23.02.2023 
38. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Entscheidung
21.03.2023 
33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird gebeten, die Bürgerschaft möge beschließen,

 

auf städtischen Liegenschaften nur noch sichere Zäune für Nutz- und Wildtiere zu errichten. Außerdem mögen weiterhin neue Regeln für die Errichtung auch privater Zäune erstellt werden:

unung nur solange beibehalten, wie sie ihren Zweck erfüllt.

Umzäunte Flächen sollten zwischen ihnen zaunfreie Passagen von mind. 20 m Breite offenlassen, um beispielsweise einen Wildwechsel zu ermöglichen. Wildtiere scheuen sich oft, enge Durchgänge zu benutzen. Mehrere umzäunte Parzellen nebeneinander können ganze Landschaften für Wildtiere unbenutzbar machen.

une müssen regelmäßig und in ihrem gesamten Verlauf kontrolliert werden.

U-förmige Grundrisse und spitze Winkel sind zu vermeiden, da sie die Flucht eingedrungener Wildtiere (Rehe, Hirsche, Gämsen) verhindern.

une in den Farben blau-weiß und schwarzgelb und solche mit eingeflochtenen (blauen) Warnbändern oder mit Flatterbändern, sind den für das Wildtierauge schlecht sichtbaren Zäunen in Orange, Rot oder Gelb und solchen ohne Warn- oder Flatterbänder vorzuziehen.

Dies ist bei Erst- und Ersatzbeschaffungen unbedingt zu beachten.

Stirbt ein Tier in einem nicht fachgerecht montierten/verwendeten Zaun, kann der Eigentümer des Zaunes wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz belangt werden.

 


Begründung

une sorgen dafür, dass Weidetiere nicht entweichen und ungebetene Gäste nicht eindringen können. Für Wildtiere stellen Zäune aber unnatürliche Grenzen in ihrem Lebensraum dar. Im schlimmsten Fall werden sie gar zur tödlichen Falle! Zäune sollten daher immer nur solange stehen bleiben, wie sie auch eine Funktion zu erfüllen haben.

Sowohl Pferde und Schafe (Haustiere) als auch Rehe, Gämsen oder Feldhasen (Wildtiere) sind Fluchttiere, die sich bei Gefahr oder Erschrecken durch Davonlaufen in Sicherheit bringen.

une werden auf der Flucht oft nicht als Grenze erkannt und übersprungen oder aber die Tiere rennen in die Zäune hinein. Schlimme Verletzungen, hoffnungsloses Verheddern und Tod sind leider oftmals die Folgen.
 


Anlagen