Vorlage - VO/2022/11743
|
Beschlussvorschlag
1. Wie viele Bauanfragen für Solaranlagen wurden in den Jahren 2021 und 2022 gestellt?
2. Wie viele davon wurden positiv entschieden?
3. Nach welchen Kriterien werden Solaranlagen im Welterbegebiet/Innenstadt beurteilt?
4. Wie ist das Zusammenwirken der unterschiedlich betroffenen Dienststellen sichergestellt?
5. Ist in der Fragestellung der grundsätzlichen Verfahrensweise mit Solaranlagen im
Welterbegebiet eine Beteiligung und Mitwirkung der Fachöffentlichkeit beabsichtigt?
6. In welcher Form soll eine Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner erfolgen?
Begründung
Die bisherige Genehmigungspraxis für Solarenergieanlagen im Welterbegebiet und in der Innenstadt war restriktiv. Aufgrund der geänderten gesetzlichen Vorgaben gibt es veränderte Anforderungen, denen sich auch Eigentümer von Baudenkmalen oder Grundstückseigentümer im Welterbegebiet stellen. Bisher wird in Lübeck jeweils im Einzelfall beraten und entschieden. Andere Kommunen wählen einen kommunikativen Prozess, z. B. in Form eines Runden Tisches, und entwickeln unter Beteiligung unterschiedlicher Dienststellen und der Fachöffentlichkeit grundsätzliche Entscheidungshilfen, wie eine vergleichbare Behandlung von Einzelfällen gewährleistet werden kann. Es stellt sich die Frage, ob dies auch für Lübeck eine gute Verfahrensweise sein kann.
Anlagen
|