- Wie viele Bauanfragen für Solaranlagen wurden in den Jahren 2021 und 2022 gestellt?
Eine gesonderte Erfassung erfolgt nicht. Eine Beantwortung würde daher einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern. Anfragen für Solaranlagen werden wöchentlich thematisiert. Dies erfolgt in verschiedener Art und Form (telefonische Beratung, Bauberatung, Antragsbearbeitung etc.).
- Wie viele davon wurden positiv beschieden?
Siehe Antwort zu 1.
- Nach welchen Kriterien werden Solaranlagen im Welterbegebiet/Innenstadt beurteilt?
Eine Beurteilung erfolgt wie gesetzlich gefordert im Einzelfall, da sich jedes Vorhaben anders zeigt. Es wird grundsätzlich die Prägung und Substanz der bestehenden Dachlandschaft geprüft. Innerhalb der UNESCO-Welterbestätte ist die durch Satteldächer geprägte rote Dachlandschaft besonders geschützt. Die historischen Raum- und Baustrukturen mit der typischen Dachlandschaft zählen zu den „Outstanding Universal Values“ – also zu den wesentlichen Merkmalen des Welterbes. Diese sind zur Bewahrung des Welterbestatus unbedingt zu erhalten. Daher sind Solaranlagen auf Dachflächen, die durch den Schutzstatus der Welterbestätte beschrieben sind, auszuschließen. Solaranlagen sind gleichwohl nicht grundsätzlich in der Altstadt ausgeschlossen. Untergeordnet und auf Bauteilen, die nicht der Originärität und im Erscheinungsbild nicht der mittelalterlichen Dachlandschaft zuzurechnen sind, kann bspw. auf rückwärtigen Anbauten eine Anlage genehmigungsfähig sein. Zudem ist davon auszugehen, dass durch zu erwartende Innovationen (z. B. rote Solardachziegel) sich weitere Möglichkeiten ergeben, dass sich zukünftige Solaranlagen ungestört ins Erscheinungsbild der originären Dachlandschaft der Welterbestätte einfügen.
- Wie ist das Zusammenwirken der unterschiedlich betroffenen Dienststellen sichergestellt?
Seit Mitte 2022 gibt es eine gemeinsame Beratung von Stadtbildpflege, Klimaleitstelle und Denkmalpflege. Ziel der Beratung ist es, bürgernah und individuell Möglichkeiten von Solaranlagen aufzuzeigen. Auch außerhalb dieses Instrumentes gibt es regelmäßige Abstimmungsprozesse zwischen den genannten Fachstellen. In der Welterbe-Pufferzone St. Lorenz Nord, im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Brolingplatz ist das energetische Quartierskonzept bereichsübergreifend geplant und in Abstimmung.
- Ist in der Fragestellung der grundsätzlichen Verfahrensweise mit Solaranlagen im Welterbegebiet eine Beteiligung und Mitwirkung der Fachöffentlichkeit beabsichtigt?
Eine Beteiligung ist seitens der Verwaltung wünschenswert und soll im Zuge der Fortschreibung des Managementplans zur UNESCO-Welterbestätte Lübecker Altstadt (2011) umgesetzt werden.
Die Welterbekoordination ist in einem engen Austausch mit anderen Welterbestädten und -stätten. Arbeitskreise bestehen innerhalb der verschiedenen Fachgremien auf Bundes- und Landesebene, ein direkter Austausch mit den Beauftragten der UNESCO findet statt. All dies erfolgt unter der Prämisse, auch in dieser Frage einen denkmalgerechten Umgang zu gewährleisten und innovative Lösungen in Rahmen der Energiewende zu erreichen.
Eine Haltung der Fachöffentlichkeit (insbesondere im Hinblick auf technische Entwicklungen) zu diesem Thema ist gewünscht und kann in eine abschließende Festlegung für die Altstadt mit einbezogen werden. Eine Einbeziehung zur Beförderung innovativer Konzepte, die sich gestalterisch in die geschützte Dachlandschaft einfügen, wird angestrebt. Der Prozess zur Fortschreibung des Managementplans UNESCO-Welterbestätte Lübecker Altstadt kann hierbei genutzt werden.
Festzuhalten ist jedoch, dass die Möglichkeit einer Solaranlage immer im Einzelfall und aus den jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen (Stadtbild, Denkmalpflege und UNESCO-Welterbe) zu bewerten ist, und dass bei einer festzustellenden Beeinträchtigung der durch § 2 Abs. (3) Satz 1 des DSchG SH geschützten originären, mittelalterlichen Dachlandschaft der Welterbestätte „Lübecker Altstadt“ eine Genehmigung versagt werden wird. Diese Problemstellung greift auch der Masterplan Klimaschutz auf.
- In welcher Form soll eine Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner erfolgen?
Eine Bauberatung ist jederzeit durch die o. g. Fachstellen möglich und wird in dieser Form täglich praktiziert. Eine weitergehende, allgemeine Information erfolgt derzeit nicht und ist aufgrund der Einzelfallprüfung und der unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen (BauGB, DSchG SH, LBO SH und Örtliche Bauvorschriften) nicht zielführend. Durch die Veröffentlichung des Solarpotentialkatasters auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck zusammen mit den Hinweisen der Denkmal- und Stadtbildpflege zur geschützten Bausubstanz ist eine entsprechende Unterrichtung bereits erfolgt.