Vorlage - VO/2022/11724
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Beschlussvorschlag
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der öffentlichen Feuerwehren der Hansestadt Lübeck (Feuerwehrgebührensatzung) wird in der vorliegenden Form (Anlage 2) beschlossen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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| entfällt |
Begründung
Die Feuerwehr der Hansestadt Lübeck erhebt für kostenpflichtige Feuerwehreinsätze Gebühren gemäß der Satzung für Dienstleistungen der öffentlichen Feuerwehren der Hansestadt Lübeck (Feuerwehrgebührensatzung) vom 01.12.1997 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 29.11.2005. Rechtsgrundlage für die Erhebung sind die §§ 1 und 6 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein und § 29 Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz). Demnach kann die Gemeinde für kostenpflichtige Feuerwehreinsätze Gebühren erheben.
Gemäß § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein sind die Gebühren regelmäßig neu zu kalkulieren und die Satzung entsprechend anzupassen.
Es wurden daher umfangreiche Datenerhebungen für eine neue Gebührenkalkulation vorgenommen, die in Zusammenarbeit mit der Firma KUBUS erstellt wurde. Hieraus ergeben sich aktuelle Gebührensätze für die Einsatzkräfte und –mittel der Lübecker Feuerwehr (Freiwillige Feuerwehr und Berufsfeuerwehr). Es wurden zunächst sämtliche Kosten der Feuerwehr der letzten 3 Jahre ermittelt und hieraus eine Prognose für die Jahre 2023 – 2025 gebildet. Die Kosten wurden auf Gerät und Personal verteilt. Anschließend wurde ein Eigenanteil in Abzug gebracht. Dieser wurde dadurch gebildet, dass aus dem Verhältnis
der Einsatz- und Übungskilometer der Fahrzeuge sowie der Einsatz- und Übungsstunden des Personals ermittelt wurde, welche Kosten auch ohne Einsatz angefallen wären (=Eigenanteil, da Vorhaltekosten im Allgemeininteresse).
Hieraus ergeben sich neue Gebührensätze, die die gestiegenen Kosten im Bereich der Gefahrenabwehr abbilden. Weitere Erläuterungen zur Kalkulation sind der Anlage 4 zu entnehmen.
Inhaltlich wurde die Satzung in ihrer Struktur vereinfacht und rechtlich den aktuellen Erfordernissen angepasst, so dass auch künftig rechtlich sichere Gebühren- bzw. Kostenfestsetzungsbescheide erstellt werden können. Insbesondere wurden auch die Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes explizit in der angepassten Feuerwehrgebührensatzung verankert. Durch die Einnahmen kann ein Teil der Aufwendungen für die Gefahrenabwehr auf die Leistungsnehmer umgelegt werden.
Anlagen
Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 – Feuerwehrgebührensatzung
Anlage 3 – Auszug aus der Kalkulation
Anlage 4 – Erläuterungen zur Kalkulation
Anlage 5 - Synopse
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Fin. Auswirkungen (104 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2 - FwGebührensatzung (223 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 3 - Auszug aus Kalkulation (764 KB) | ||
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4 | öffentlich | Anlage 4 - Erläuterung Kalkulation (295 KB) | ||
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5 | öffentlich | Anlage 5 - Synopse (280 KB) |