Vorlage - VO/2022/11411-04
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Beschlussvorschlag
VO/2022/11411 wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Die Anhebung der Gebührensätze wird für das Jahr 2023 ausgesetzt, die bisherigen Preise finden damit auch im laufenden Jahr Anwendung.
- Zur November-Sitzung ist dem Wirtschaftsausschuss eine neue Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 vorzulegen.
- Es ist in der o.g. Sitzung zudem zu berichten, welche Fortschritte bei der Optimierung der Stromversorgung der Wochenmärkte sowie bei der Digitalisierung der organisatorischen Prozesse des Marktwesens (Stichwort „Markt-App“) erreicht worden sind und welche Auswirkungen dies auf die Kostenstrukturen im Bereich Marktwesen hat.
Begründung
Die Energiekrise sowie die derzeit hohe Inflation führen in fast allen Bereichen des täglichen Lebens zu erheblichen Mehrkosten für die in Lübeck lebenden Menschen sowie die auf den Wochenmärkten vertretenen Händler. Es ist erklärtes Ziel von Politik und Verwaltung, die Funktion der Wochenmärkte als lokale Versorgungsorte mit frischen, regionalproduzierten Produkten sowie als stadtteilbezogene „Treffpunkte“ zu erhalten und zu stärken.
Vor diesem Hintergrund ist es für die Hansestadt Lübeck geboten, die Lübecker Wochenmärkte für Kunden und Händler attraktiv zu erhalten und von zusätzlichen preistreibenden Maßnahmen wie der Anhebung der Marktgebühren temporär Abstand zu nehmen.
Der Antrag ist ausdrücklich auf die Milderung der Effekte ausgerichtet, die sich aus dem aktuellen wirtschaftlichen Umfeld ergeben. Eine jährliche Überprüfung der Gebührenkalkulation bleibt hiervon unberührt.
Anlagen
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