Vorlage - VO/2023/11798
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Beschlussvorschlag
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Hilfsfonds für Menschen in Lübeck einzurichten, der bei nicht selbstverschuldeten Energieschulden greift.
Leistungsberechtigt sollen Menschen sein, die
- keinen Anspruch auf soziale Leistungen haben/nicht leistungsberechtigt sind
- die von Energiesperren bedroht sind
- denen auf Grund von Energieschulden eine Privatinsolvenz droht
- durch die Energieschulden von Wohnungsverlust bedroht sind
- die gezwungen wären ihre Altersvorsorge aufzukündigen
2. Der Hilfsfonds soll 200.000 Euro betragen.
3. Der Hilfsfonds soll von den Beratungsstellen der sozialen Sicherung für besondere Lebenslagen verwaltet werden.
4. Sollte es eine Hilfsleistung von Land und Bund geben, die diesem Hilfsfonds entspricht, greift diese zu erst.
5. Die Leistung ist nicht rückzahlungspflichtig.
Begründung
erfolgt mündlich
Anlagen
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