Vorlage - VO/2023/11842  

Betreff: Die Unabhängigen - Dringlichkeitsantrag: Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur geplanten Änderung der Regelungen für Bürgerbegehren
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Walter, Susanne
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.01.2023 
37. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
23.02.2023 
38. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck lehnt die geplanten Neuregelungen für Bürgerbegehren ab, da diese das Beteiligungsrecht der Bürgerinnen und Bürger in Lübeck einschränken.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Stellungnahme zum Gesetzgebungsverfahren an den Städteverband SH und an den Schleswig-Holsteinischen Landtag zu senden, mit der Bitte um Unterstützung und Berücksichtigung.


Begründung

rgerbegehren sind bereits heute mit einem enormen Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger verbunden und wurden in der Vergangenheit in der Hansestadt Lübeck, im Durchschnitt weniger als einmal im Jahr durchgeführt. In ganz Schleswig-Holstein wurden durchschnittlich 22 Bürgerbegehren im Jahr eingeleitet. Das Argument, es gäbe zu viele Bürgerbegehren, kann nicht nachvollzogen werden.

 

Die angestrebten Änderungen werden dazu führen, dass Bürgerbegehren gegen die Mehrheit einer Kommunalvertretung kaum noch möglich sein werden. Zum einen rde die Frist für die Einreichung der Unterschriften von 6 Monaten auf nur 3 Monate halbiert, zum anderen müssten außerdem in diesem kürzeren Zeitraum bis zu 33 Prozent mehr Unterschriften gesammelt werden.

 

Die heutigen Quoten für die Anzahl der zu sammelnden Unterschriften und die Zahl der Stimmen bei Bürgerbegehren basieren auf der Erfahrung, dass das Sammeln von Unterschriften und die Beteiligung an Bürgerbegehren in großen Städten schwieriger ist als in Dörfern und kleinen Städten. An den bisherigen Regelungen gab es bislang keine Kritik; sie haben sich durchweg bewährt.

 

Die Regelung, dass Bürgerbegehren gegen eine mit Zwei-Drittel-Mehrheit getroffene Entscheidung einer Kommunalvertretung ausgeschlossen werden sollen, ist eine weitere erhebliche Einschränkung des Beteiligungsrechtes. In vielen Fällen der Bauleitplanung wären Begehren gegen die Aufstellung von Bebauungsplänen nicht mehr möglich, da diese oft mit einer großen Mehrheit beschlossen werden.

 

rgerbegehren behindern nicht den Klimaschutz. Im Gegenteil: Häufig haben Bürgerbegehren zum Ziel, den Klimaschutz zu fördern. Die konsensorientierten und konfliktlösenden Ansätze von Bürgerbegehren werden in den Neuregelungen nicht berücksichtigt, sie führen zu deutlichen Verschlechterungen der demokratischen Beteiligung der Menschen vor Ort und werden deshalb von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt.


Anlagen