Änderungsantrag zu Nr. VO/2022/10755 Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck
1. Bei Ziffer 3 c der geplanten Fassung werden die Betreuungszeiten entsprechend der bisherigen Fassung übernommen (und nicht am Freitag verkürzt auf 7:30 - 13:30 Uhr).
2. Die Ziffer 3 f (geplante Fassung) wird entsprechend der bisherigen Ziffer 3 h übernommen (Betreuungszeiten und Entgelt 213,- € wie bisher, statt 232,- € und Fr. 7:30 - 13:30 Uhr).
3. Die Verpflegungskosten in den städtischen Kitas werden nicht erhöht.
4. Der monatliche Beitrag, den Eltern für die Verpflegungskosten eines Kindes in Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege entrichten müssen, soll trägerübergreifend in allen Einrichtungen 52,50 € nicht übersteigen.
5. Damit alle Träger und Kitas diesen gedeckelten Beitrag an Eltern weitergeben können, richtet die Hansestadt Lübeck mit dem Haushalt 2023 einen Haushaltsposten "Defizitausgleich Verpflegungskosten in Kindertagesstätten und Kindertagespflege" ein.
Die Höhe dieses Haushaltspostens soll bis zur Haushaltssitzung im September 2022 zunächst grob kalkuliert werden und möglichst bis Ende des Jahres 2022 mit belastbaren Zahlen hinterlegt sein (alle Einrichtungen und alle Träger sowie Kindertagespflegepersonen werden aufgefordert, ihre Kosten für Verpflegung offen zu legen, um einen Defizitausgleich der Stadt zu erhalten). Hierfür muss definiert und festgelegt werden, welche Ausgaben zu Verpflegungskosten dazu gerechnet werden können.
Für die Umsetzung möge die Hansestadt Lübeck mit der Stadt Kiel in Austausch treten, denn Eltern zahlen in Kiel seit Jahren nur 40 Euro Verpflegungskosten - egal bei welcher Einrichtung und bei welchem Träger ihre Kinder betreut werden.
6. An die Bezuschussung der Verpflegungskosten verknüpft werden ab dem Kita-Jahr 2023 verbindliche Standards für nachhaltige Ernährung, gemäß heutigen wissenschaftlichen Kriterien an gesunde Ernährung von Kindern.
7. Die Hansestadt Lübeck fordert die Landesregierung dazu auf, verbindliche Standards für nachhaltige Ernährung in Kitas und Kindertagespflege in das Kita-Gesetz aufzunehmen und die Kosten hierfür anteilig zu tragen, um in erster Linie Eltern und in zweiter Linie Kommunen zu entlasten und landesweite Standards auch bei der Verpflegung zu erhalten.