Tagesordnung - 35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck  

Bezeichnung: 35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
Datum: Do, 22.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Einwohnerfragestunde    
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.01.2018
SI/2018/167  
Ö 4  
Mitteilungen der Stadtpräsidentin    
Ö 5     Anträge der Fraktionen    
Ö 5.1  
BfL und GAL: Einrichtung eines Sonderausschusses zum Grundstücksgeschäft VO/2017/04949 (Der Antrag wurde in der letzten Sitzung vertagt. (Siehe hierzu auch TOP 9.1))
VO/2017/05584  
Ö 5.2  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & GAL grün+alternativ+links - Einführung eines Mehrwegbechersystems zur Reduzierung von Einweggetränkebechern in Lübeck (DIE BÜRGERSCHAFT VERTAGT DIE BERATUNG)
VO/2018/05689  
Ö 5.3  
Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Parksituation im Umfeld der Lübecker Campus (Der Antrag hat in der letzten Bürgerschaft keine Dringlichkeit erhalten) (Die BfL-Fraktion schließt sich dem Antrag an. GEMEINSAM MIT 5.17 und 5.17.1: DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT ÜBERWEISUNG IN DEN BAUAUSSCHUSS MIT DER MAßGABE DER ERNEUTEN BERATUNG IN DER BÜRGERSCHAFT)
VO/2018/05694  
Ö 5.4  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & GAL grün+alternativ+links: AT zu TOP 5.21. VO/2018/05683 - Reaktion auf die Äußerungen von Winfried Stöcker (Der Antrag hat in der letzten Sitzung keine Dringlichkeit erhalten. )
VO/2018/05702  
Ö 5.5  
CDU: Bewertung bei Verkauf von Erbbaugrundstücken
VO/2018/05650  
Ö 5.5.1  
Empfehlung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zum Antrag der CDU-Fraktion: Bewertung bei Verkauf von Erbbaugrundstücken VO/2018/05650
VO/2018/05821  
Ö 5.6  
Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Das Lübecker Modell für Erbbauverträge
Enthält Anlagen
VO/2018/05757  
    22.02.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 5.6 - abgelehnt
   

Antrag:

 

Zusammenfassung: Der Erbbauzins wird dem realen Kapitalmarktzins angepasst. Der Erbbauzins bewegt sich immer zwischen 1,7% und 4%.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Die Hansestadt Lübeck wird Erbbauverträge für Wohnbebauung in Zukunft derart gestalten,

dass die bei der Stadt anfallenden Erträge aus dem Verkauf eines Grundstücks oder aus einem Erbbaurecht auf dem Grundstück identisch sind. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der

Erbbauzins an den realen Kapitalmarktzins (Deutsche Umlaufrendite – Inflationsrate)

gekoppelt und weiterhin wertgesichert. Dies gilt sowohl für neue Erbbauverträge als auch für

Anschlussverträge bei auslaufenden Erbbaurechten.

 

Der Bürgerschaftsbeschluss vom 28.4.2016 „Umgang mit bis 2045 auslaufenden

Erbbaurechten für Wohnbebauung“ (VO/2016/03462) wird ergänzt und angepasst um die fett

gedruckten Teile. Unterstrichene Teile gelten als gestrichen. Übernommene Regelungen aus

dem Bürgerschaftsbeschluss vom 18.5.2017 (VO/2017/04955) sind kursiv dargestellt. Der

veränderte Beschluss gilt nur für bis 2045 auslaufende Erbbaurechte für Wohnbebauung.

 

1. Soweit nicht im Einzelfall öffentliche Belange dagegen sprechen, wird den

Erbbauberechtigten die Möglichkeit des Ankaufes des jeweiligen Grundstückes

oder die Verlängerung der Erbbaurechtes gegeben.

 

2. Den Erbbauberechtigten wird die Möglichkeit der Verlängerung des Erbbaurechtes zu

folgenden Eckpunkten gegeben:

a) Laufzeit ab Vertragsschluss zwischen 30 und 99 Jahre unter Berücksichtigung der

Laufzeit der umgebenden Erbbaurechte.

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b) Der Erbbauzins ist dinglich auf 4 % des aktuellen Bodenrichtwertes

festzusetzen und mit einer automatischen Wertsicherungsklausel (Bindung an den

Verbraucherpreisindex VPI) zu versehen.

 

Der Erbbauzinsfuß wird schuldrechtlich auf die Deutsche Umlaufrendite (Durchschnitt

des Jahres vor Vertragsabschluss) minus Inflationsrate (Dezemberwert des Jahres vor

Vertragsabschluss) festgelegt und jeweils nach 8 Jahren neu berechnet. Der neu

berechnete Zinsfuß wird zum Termin der folgenden Anpassung aufgrund der

Wertsicherung wirksam. Der Erbbauzinsfuß bleibt immer zwischen 1,7% und 4%.

Liegt die Differenz aus Umlaufrendite und Inflationsrate unter 1,7%, beträgt der

Erbbauzinsfuß 1,7%. Liegt sie über 4%, beträgt der Erbbauzinsfuß 4%.

c) Bei vorzeitiger Verlängerung des Erbbaurechtes auf 99 Jahre ab dem Zeitpunkt der

Verlängerung wird der Erbbauzins schuldrechtlich auf einen Mischzins ermäßigt, der sich

aus dem derzeit gezahlten Erbbauzins und einem Erbbauzins von 4 % entsprechend 2b des

aktuellen Bodenrichtwertes unter Berücksichtigung der Restlaufzeit des bestehenden

Erbbaurechtes ergibt. Diese Ermäßigungsregelung gilt nur für Erbbaurechtsverträge mit einer

Restlaufzeit von maximal 30 Jahren.

d) Der Erbbauzins wird schuldrechtlich auf 2 % den halben Erbbauzins ermäßigt, wenn

der/die Erbbauberechtigte mind. 20 Jahre Erbbauberechtige/r ist und die Einkommensgrenzen gem. §§ 20 – 24 in Verbindung mit § 9 des Gesetzes über die soziale

Wohnraumförderung (WoFG) erfüllt. Die Ermäßigung bleibt bestehen, so lange die

Voraussetzungen nachgewiesen werden können. Eine Überprüfung der Voraussetzungen wird alle 3 Jahre vorgenommen.

Diese Ermäßigung gilt jedoch längstens für 10 Jahre ab Beurkundung des

Erbbaurechtsverlängerungsvertrages.

e) Der Erbbauzins wird für jedes im Haushalt des/der Erbbauberechtige/n lebende Kind, für

das dieser kindergeldberechtigt ist, schuldrechtlich um 20 % ermäßigt. Die Ermäßigung wird

für maximal vier Kinder gewährt, kann also bis zu 80 % betragen.

Die Ermäßigung gilt unter folgenden Voraussetzungen:

Der Erbbauzins ist dinglich auf 4 % des aktuellen Bodenrichtwertes

festgesetzt und mit einer automatischen Wertsicherungsklausel (Bindung an den

Verbraucherpreisindex VPI) versehen.

Die Immobilie wird von dem Erbbauberechtigten und dessen Familie selbst bewohnt.

Es gibt keine Wohnraumvermietung (im Ganzen oder teilweise).

Der Erbbauberechtigte und dessen Familienmitglieder (Ehegatte, Ehefrau,

Lebenspartnerschaft, im Haushalt lebende Kinder) besitzen kein weiteres Wohneigentum.

f) Der Erbbauzins unter c) (Misch-Erbbauzins), d) (Härtefallregelung) und e) (Familienbonus)

darf nicht unter dem jetzigen Erbbauzins liegen.

g) Es ist zu regeln, dass die der vollen 4 % Erbbauzins gemäß 2b fällig wird werden, wenn

- das Erbbaurecht im Wege des Verkaufs oder der Schenkung an einen Dritten

übertragen wird oder - im Wege der Erbfolge auf einen Dritten übergeht. Dies gilt nicht, solange der überlebende Ehepartner das gemeinsame Familienwohnheim bewohnt.

h) Eine Ermäßigung gem. Ziffer 2 c), d) oder e) findet nicht statt, wenn die auf dem

Erbbaurecht belegene Immobilie an Dritte vermietet wird bzw. nicht ausschliesslich

vom Erbbaurechtsnehmer zu Wohnzwecken genutzt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Ablehnung:

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 22

Ö 5.7  
BfL: Baustellen Info App (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT ÜBERWEISUNG IN DEN BAUAUSSCHUSS ZUR ABSCHLIEßENDEN BERATUNG-DIE BÜRGERSCHAFT STIMMT DER ÜBERWEISUNG ZU (3 GEGENSTIMMEN))
VO/2018/05752  
Ö 5.8  
Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Neubau Bahnhofsbrücke: Verkehrsverlagerungen zugunsten der Staureduzierung (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT ÜBERWEISUNG IN DEN BAUAUSSCHUSS ZUR ABSCHLIEßENDEN BERATUNG-DIE BÜRGERSCHAFT STIMMT DER ÜBERWEISUNG ZU)
VO/2018/05761  
Ö 5.9  
BfL: Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses VO/2017/05593 vom 30.11.2017 (Wohnperspektive für Geflüchtete...) (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT VERTAGUNG BIS ZUR SITZUNG DER BÜRGERSCHAFT IM MÄRZ-DIE BÜRGERSCHAFT STIMMT DER VERTAGUNG ZU)
VO/2018/05766  
Ö 5.10  
BfL: Ladestationen für Elektrofahrzeuge (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT ÜBERWEISUNG IN DEN BAUAUSSCHUSS MIT DER MAßGABE DER ERNEUTEN BERATUNG IN DER BÜRGERSCHAFT-DIE BÜRGERSCHAFT STIMMT DER ÜBERWEISUNG WIE VORGESCHLAGEN ZU (4 Gegenstimmen))
VO/2018/05769  
Ö 5.11  
Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Grundrecht auf Internetzugang (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT ÜBERWEISUNG IN DEN AUSSCHUSS FÜR SOZIALES ZUR ABSCHLIEßENDEN BERATUNG-DIE BÜRGERSCHAFT STIMMT DER ÜBERWEISUNG ZU (2 Gegenstimmen))
VO/2018/05763  
Ö 5.12  
Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Versorgung der Lübecker Schulen mit Toilettenpapier, Handtüchern und Seife (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT ABSETZUNG VON DER TO -)
VO/2018/05773  
Ö 5.13  
Fraktionen grün+alternativ+links (GAL) und SPD, AT zu VO/2018/05774: Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
VO/2018/05846  
Ö 5.13.1  
Fraktionen grün+alternativ+links (GAL) und SPD, AT zu VO/2018/05774: Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum [Korrektur zu VO/2018/05846]
VO/2018/05849  
Ö 5.14  
CDU: Bau einer Tiefgarage auf dem Leuchtenfeld - hier: Erstellung einer Machbarkeitsstudie (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT ÜBERWEISUNG IN DEN BAUAUSSCHUSS MIT DER MAßGABE DER ERNEUTEN BERATUNG IN DER BÜRGERSCHAFT)
VO/2018/05779  
Ö 5.15  
FDP - Die Völkerkundesammlung wird als "Virtuelles Museum" auf der Homepage der Lübecker Museen dargestellt (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT ÜBERWEISUNG IN DEN AUSSCHUSS FÜR KULTUR- UND DENKMALPFLEGE ZUR ABSCHLIEßENDEN BERATUNG -DIE BÜRGERSCHAFT STIMMT DER ÜBERWEISUNG WIE VORGESCHLAGEN ZU)
VO/2018/05772  
Ö 5.16  
SPD&GAL: AT zu "Gerechter ÖPNV-Tarif für Lübeck" Top 5.16 VO/2018/05744 (Die BfL-Fraktion schließt sich dem Antrag an.)
VO/2018/05833  
Ö 5.16.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag zu VO/2018/05744 TOP 5.16. - Gerechter ÖPNV-Tarif für Lübeck
VO/2018/05824  
Ö 5.17  
SPD&Grüne: AT zu TOP 5.17 "Parkraumbewirtschaftung (Anwohnerparkrecht) in den Wohngebieten um UKSH/Uni/FH und um den Hauptbahnhof" VO/2017/05745 (GEMEINSAM MIT 5.3 und 5.17.1: DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT ÜBERWEISUNG IN DEN BAUAUSSCHUSS MIT DER MAßGABE DER ERNEUTEN BERATUNG IN DER BÜRGERSCHAFT)
VO/2018/05839  
Ö 5.17.1  
Änderungsantrag: BfL: Parkraumbewirtschaftung (Anwohnerparkrecht) zu TOP 5.17 - VO/2018/05839 (GEMEINSAM MIT 5.3 und 5.17: DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT ÜBERWEISUNG IN DEN BAUAUSSCHUSS MIT DER MAßGABE DER ERNEUTEN BERATUNG IN DER BÜRGERSCHAFT )
VO/2018/05842  
Ö 5.18  
SPD: Satzung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT GEMEINSAME BERATUNG MIT TOP 5.18.1 DIE FDP SCHLIEßT SICH DEM ANTRAG AN)
VO/2018/05768  
Ö 5.18.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Ergänzungsantrag zu VO/2018/05768 TOP 5.18. - Satzung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
VO/2018/05818  
Ö 5.19  
Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Praxisorientierte bezahlte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT ÜBERWEISUNG IN DEN JUGENDHILFEAUSSCHUSS ZUR BERATUNG MIT DER MAßGABE DER ERNEUTEN BERATUNG IN DER BÜRGERSCHAFT -DIE BÜRGERSCHAFT STIMMT DER ÜBERWEISUNG WIE VORGESCHLAGEN ZU)
VO/2018/05764  
Ö 5.20  
Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Wohnraum für Studierende, Auszubildende und Flüchtlinge
VO/2018/05781  
Ö 5.20.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Änderungsantrag zu VO/2018/05781 TOP 5.20. - Wohnraum für Studierende, Auszubildende und Flüchtlinge
VO/2018/05820  
Ö 5.21  
Fraktion grün+alternativ+links: Dringlichkeitsantrag - Einschätzung externer Kosten und Nutzen der Verkehrsarten in der Hansestadt Lübeck (DIE BÜRGERSCHAFT STIMMT DER DRINGLICHKEIT NICHT ZU)
VO/2018/05805  
Ö 5.22  
SPD: Dringlichkeitsantrag: Mineralstoff-Aufbereitungszentrum (MAZ) Travemünder Landstraße (DIE BÜRGERSCHAFT STIMMT DER DRINGLICHKEIT ZU)
VO/2018/05840  
Ö 5.23  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Dringlichkeitsantrag zum Bauvorhaben in der Yorckstraße 23-25
VO/2018/05850  
Ö 5.23.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & GAL Fraktion grün+alternativ+links: AT zu VO/2018/05850 Dringlichkeitsantrag zum Bauvorhaben in der Yorckstraße 23-25 (DIE BÜRGERSCHAFT STIMMT DER DRINGLICHKEIT ZU)
VO/2018/05856  
Ö 5.24  
DRINGLICHKEITSANTRAG:Fraktionen grün+alternativ+links (GAL) & Grüne: Gebäude Yorckstraße 23-25 vor dem geplanten Abriss auf Vorkommen streng geschützter Arten untersuchen (DIE BÜRGERSCHAFT STIMMT DER DRINGLICHKEIT ZU)
VO/2018/05851  
Ö 5.25  
Dringlichkeitsantrag - Abriss des Gebäudekomplexes Yorckstraße 23-25 bis zum Abschluss einer denkmalschutzrechtlichen Gesamtbewertung vorerst aussetzen (DIE BÜRGERSCHAFT STIMMT DER DRINGLICHKEIT ZU)
VO/2018/05857  
Ö 6  
Anträge / Berichte der Ausschüsse (Hierzu liegt nichts vor.)    
Ö 7  
Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern    
Ö 7.1  
Katja Mentz (GAL) Anfrage gem. §16 GO: Bauvorhaben Yorckstraße
VO/2018/05731  
Ö 8     Berichte    
Ö 8.1  
LÜBECK überMORGEN (Der Bericht wurde in der letzten Sitzung vertagt.)
VO/2017/05367  
Ö 8.2  
Bericht zu "Verlässliche Regelungen bei Ferienwohnungen" (5.610) (Der Bericht wurde in der letzten Sitzung vertagt.)
VO/2017/05624  
Ö 8.3  
Ablaufoptimierung von Großprojekten (5.660) (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT VERTAGUNG)
VO/2018/05630  
Ö 8.4  
Armuts- und Sozialbericht, Zwischenbericht 2015/2016
Enthält Anlagen
VO/2017/05472  
Ö 8.5  
Bericht zu den Ergebnissen einer stadtweiten Elternbefragung zur Zufriedenheit mit den Kindertagesstätten
Enthält Anlagen
VO/2017/05533  
Ö 8.6  
Terminänderung verkaufsoffener Sonntag Juni 2018, Änderung Stadtverordnung
Enthält Anlagen
VO/2017/05617  
Ö 8.7  
Ergänzender Sachstandsbericht Nördliche Wallhalbinsel ? Umsetzung des PIH Konzeptes 2018/2019 (5.610)
VO/2018/05720  
Ö 8.7.1  
Interfraktioneller Antrag von CDU, Bündnis 90/Die GRÜNEN, BfL, Freie Wähler & LINKE zu VO/2018/05720 (Ergänzender Sachstandsbericht NWHI, Umsetzung des PIH Konzeptes von 2018/2019)
VO/2018/05841  
Ö 8.7.2  
grün+alternativ+links (GAL): Ergänzungsantrag zu VO/2018/05841: Interfraktioneller Antrag von CDU, Bündnis90/DIE GRÜNEN, BfL, Freie Wähler & Linke zu VO/2018/05720 (Ergänzender Sachstandsbericht NWHI, Umsetzung des PIH Konzeptes von 2018/2019)
VO/2018/05855  
Ö 8.7.3  
SPD: Änderungsantrag zu Top 8.7.1 ?VO/2018/05841 Interfraktioneller Antrag von CDU, Bündnis 90/Die GRÜNEN, BfL, Freie Wähler & LINKE zu VO/2018/05720 (Ergänzender Sachstandsbericht NWHI, Umsetzung des PIH Konzeptes von 2018/2019)
VO/2018/05775  
Ö 8.8  
Wiedereröffnung von Stadtteilbüros
VO/2018/05732  
Ö 8.8.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: AT zu VO/2018/05819 TOP 8.8.1. - Wiedereröffnung von Stadtteilbüros
VO/2018/05831  
Ö 8.9  
Bildungsbericht hier: Materialband Schulstatistik der berufsbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck 2017/18
Enthält Anlagen
VO/2018/05719  
Ö 9  
Wahlen / Benennungen / Besetzungen    
Ö 9.1  
Wahl in den Sonderausschuss (siehe VO/2017/05584 - Top 5.1) (Der Antrag wurde in der letzten Sitzung vertagt.)
VO/2017/05585  
Ö 9.2  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Wahl in den Ausschuss für Soziales
VO/2018/05750  
Ö 9.3  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Wahl in den Schulleiterwahlausschuss
VO/2018/05771  
Ö 9.4  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Wahl in den Schulleiterwahlausschuss
VO/2018/05770  
Ö 9.5  
Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer sowie der Stellvertreterinnen und Stellvertreter für den Wahlausschuss zur Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck am 06. Mai 2018 (Die Vorlage wurde nachgereicht.)
VO/2018/05754  
Ö 9.6  
Dringlichkeitsvorlage: Änderung der Zusammensetzung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 06.05.2018 (DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT DIE DRINGLICHKEIT - DIE BÜRGERSCHAFT STIMMT DER DRINGLICHKEIT ZU)
Enthält Anlagen
VO/2018/05829  
Ö 10     Beschlussvorlagen    
Ö 10.1  
Wirtschaftsplan der EBL 2018
Enthält Anlagen
VO/2017/05612  
Ö 10.2  
15. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung 14. Änderung der Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2018/05665  
Ö 10.3  
Abberufung eines Rechnungsprüfers
VO/2018/05670  
Ö 10.4  
Wahl der Vertrauenspersonen / StellvertreterInnen für den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Lübeck (Die Vorlage wird nachgereicht. Für diese Vorlage ist nach dem Gerichtsverfassungsgesetz folgende Mehrheit erforderlich: Eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl.)
VO/2018/05760  
N 11     Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 25.01.2018      
N 12     Anträge der Fraktionen (Hierzu liegt nichts vor.)      
N 13     Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern      
N 13.1     Anfrage BM Carl Howe (GAL) gem. § 16 GO: Einhaltung von Anweisungen bzgl. MAZ an der Travemünder Landstraße (Liegt bereits vor.)      
N 13.1.1     Antwort: Anfrage von BM Carl Howe gem. § 16 GO: Einhaltung von Anweisungen bzgl. MAZ an der Travemünder Landstraße      
N 14     Berichte      
N 14.1     Bericht zum Grundstücksgeschäft St. Lorenz - ZOB und Beantwortung der Fragen aus dem Hauptausschuss (Der Bericht wurde in der letzten Sitzung vertagt. DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT GEMEINSAME BERATUNG MIT TOP 14.2 - DIE BÜRGERSCHAFT STIMMT DER GEMEINSAMEN BERATUNG ZU)      
N 14.2     Bericht zum Grundstücksgeschäft St. Lorenz - ZOB und Beantwortung der Fragen aus dem Hauptausschuss (Der Bericht wurde in der letzten Sitzung vertagt. Hierbei handelt es sich um die Beantwortung einer nachträglichen Anfrage durch BM Rottloff. DER ÄLTESTENRAT EMPFIEHLT GEMEINSAME BERATUNG MIT TOP 14.1)      
N 15     Beschlussvorlagen      
N 15.1     Verkauf eines bebauten Grundstückes in der Kronsforder Hauptstraße      
N 15.2     Verkauf eines Grundstücks Am Ährenfeld      
N 15.3     Entwicklung eines Sportzentrums Falkenwiese - Abschluss eines "Letter of Intent" zur Ansiedelung zweier Sportvereine sowie des TSB Lübeck e.V.      
N 15.4     Austauschvorlage : Schiedsgerichtsvereinbarung zwischen der Hansestadt Lübeck und der Firma Wayss und Freytag Ingenieurbau AG betr. streitige finanzielle Ansprüche und Fertigstellungstermin zum Ersatzneubau Possehlbrücke (5.660) ((Die VO 5762 wird mit dieser Vorlage ausgetauscht - Neu: Anlage 2 - ergänzende Begründung))      
N 15.5     Besserungsschein LHG: Sachstandsbericht betreffend Aktualisierung Eckpunkte      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse