Vorlage - VO/2018/05805  

Betreff: Fraktion grün+alternativ+links: Dringlichkeitsantrag - Einschätzung externer Kosten und Nutzen der Verkehrsarten in der Hansestadt Lübeck

Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion grün+alternativ+links (GAL) Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
22.02.2018 
35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
22.03.2018 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   

Sachverhalt
Anlage/n

Begründung

Das Umweltbundesamt stellt in seinen Publikationen dar, dass der Beitrag des Verkehrswesens für Beschäftigung und Einkommen zwar detailliert bekannt sei, unzureichend bekannt seien jedoch die externen Kosten des Verkehrs, die von der Allgemeinheit zu tragen sind. 

 

"Positive externe Effekte (externe Nutzen) rechtfertigen eine staatliche Unterstützung, negative externe Effekte (externe Kosten) hingegen Beschränkungen dieser Aktivitäten. Dass Verkehr, insbesondere der Kfz-Verkehr, erhebliche externe Kosten verursacht, ist selbst von den Interessengruppen des Autoverkehrs unbestritten." ("Externe Effekte des Verkehrs in Deutschland", UBA-Texte 66/96, Berlin 1996)

 

Die seither vorliegenden Untersuchungen lassen die Folgerung zu, dass die Bewältigung der negativen Folgen einer unterbleibenden öffentlichen Ausgabe ("Einsparung") beim öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) die haushalterisch bezifferbare Minderausgabe zunichte machen und eine Belastung für die BürgerInnen bedeuten kann. 

Betriebswirtschaftliche Kostenrechnungen von ÖPNV-Firmen und Darstellungen im städtischen Haushalt reichen für Entscheidungen über die Höhe der Ausgaben für die unterschiedlichen Verkehrsmittel nicht aus: beide Zahlenwerke sind aufgrund ihrer Ausblendungen externer Effekte nicht darauf angelegt, den Gesamtnutzen oder den Gesamtnachteil für die faktische Finanzsituation der Kommune und für die Einwohnerschaft explizit aufzuzeigen.

 


Anlagen