Vorlage - VO/2018/05760  

Betreff: Wahl der Vertrauenspersonen / StellvertreterInnen für den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen Bearbeiter/-in: Schröter, Hildegund
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
20.02.2018 
72. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
22.02.2018 
35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In den beim Amtsgericht Lübeck zu bildenden Schöffenwahlausschuss werden als Vertrauenspersonen gewählt

1. Ulrike Siebdrat

2. Marek Lengen

3. Silke Diedrich

4. Martin Kucharzik

5. Jens-Uwe Schulz

6. Dieter Rosenbohm

 

Als StellvertreterInnen werden gewählt

1. Frank Johanns

2. Ursula Wassermann

3. Peter Willwater

4. Susanne Schaefer-Güngör

5. Silke Hagemeyer

6. Volker Krause

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Keine Relevanz gem. Handlungsleitfaden

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

 

 

§ 40 Gerichtsverfassungsgesetz

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Bei den Amtsgerichten sind für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen Ausschüsse zu bilden, die u.a. mit Vertrauenspersonen zu besetzen sind, die von den Vertretungskörperschaften der kreisfreien Städte und Kreise zu wählen sind. Umfasst der Amtsgerichtsbezirk mehr als ein Kreisgebiet oder ein Gebiet einer kreisfreien Stadt, ist die Anzahl der von den jeweiligen Vertretungskörperschaften zu wählenden Vertrauenspersonen von der zuständigen obersten Landesbehörde zu bestimmen. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat festgelegt, dass von der Hansestadt Lübeck 6  Vertrauenspersonen zu wählen sind. Die Vertrauenspersonen bilden zusammen mit der Richterin/dem Richter beim Amtsgericht Lübeck und einer Verwaltungsbeamtin/einem Verwaltungsbeamten den Schöffenwahlausschuss, der gleichzeitig Einspruchsausschuss ist. Der Schöffenwahlausschuss entscheidet über die Einsprüche, die gegen die von der Gemeinde aufgestellten Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen erhoben wurden. Anschließend wählt der Schöffenwahlausschuss die erforderliche Anzahl der Schöffinnen/Schöffen und Hilfsschöffinnen/Hilfsschöffen aus der ggf. berichtigten Vor-schlagsliste für die Geschäftszeit 01.01.2019 bis 31.12.2023. Die Vertrauensleute sind aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks Lübeck von der Bürgerschaft mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, zu wählen. Um die Beschlussfähigkeit des Ausschusses sicherzustellen, ist es erforderlich, auch jeweils Stellvertreterinnen/Stellvertreter für die Vertrauenspersonen zu benennen. Die Verteilung der Anzahl der Wahlvorschläge erfolgte nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Lague/Schepers. Danach entfielen auf die SPD-Fraktion 2,  die CDU-Fraktion 2 , die GAL-Fraktion 1 und die BfL-Fraktion 1 Vorschlag.  Die Fraktionen haben auch in entsprechender Anzahl Stellvertreterinnen/Stellvertreter benannt. Der Schöffenwahlausschuss hat die Aufgabe neben der erforderlichen Zahl der Schöffinnen/Schöffen und Hilfsschöffinnen/Hilfsschöffen auch die erforderliche Anzahl der Jugendschöffinnen/Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffinnen/Jugendhilfsschöffen zu wählen. Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen beschließt der Jugendhilfeausschuss.

 

 


Anlagen