Vorlage - VO/2018/05857  

Betreff: Dringlichkeitsantrag
Abriss des Gebäudekomplexes Yorckstraße 23-25 bis zum Abschluss einer denkmalschutzrechtlichen Gesamtbewertung vorerst aussetzen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Bröcker, Marco
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
22.02.2018 
35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird aufgefordert, den geplanten Abriss des Gebäudes Yorckstraße 23-25 bis zum Vorliegen einer entsprechenden denkmalschutzrechtlichen Gesamtbewertung  durch den Bereich Archäologie und Denkmalpflege vorerst zu untersagen. Eine unverzügliche Bearbeitung der Gesamtbewertung ist sicherzustellen.

 

Sollte hierbei erkennbar werden, dass Belange der Denkmalpflege im Kontext der dort geplanten Neubebauung betroffen sind, so ist daneben zu berichten, welche Auswirkungen dies auf den Umgang mit den bereits vorliegenden Planungen und das weitere Verfahren hat. In diesem Kontext ist auch die Erhaltungssatzung und § 34 BauGB zu berücksichtigen.

 

 


Begründung

Die Dringlichkeit des Antrags ergibt sich daraus, dass am kommenden Montag, 26.02.2018, mit dem Abriss des Gebäudekomplexes Yorckstraße 23-25 begonnen werden soll.

Laut Aussage des Bereiches Archäologie und Denkmalpflege befindet sich die Eintragung des gesamten Straßenzuges Yorckstraße und weiterer Straßen der näheren Umgebung als Kulturdenkmal im Sinne einer „Mehrheit baulicher Anlagen“ nach § 2 DSchG SH derzeit in Vorbereitung. Dies würde auch bei einer Neubebauung eine stärkere Berücksichtigung der Eigenart der näheren Umgebung sowie des vorhandenen Ortsbildes erfordern. Auch wenn die Eintragung bislang nicht abschließend erfolgt ist, besteht ein Schutz gemäß § 8 DSchG SH, da demnach der Schutz der Kulturdenkmale nicht von der Eintragung in die Denkmalliste abhängig ist. Eine entsprechende Mitteilung an den Bauherren ist jedoch erforderlich.

Insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Gebäudekomplex Yorckstraße 23-25 im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung liegt, wird durch die Stellungnahme der Denkmalpflege von Seiten der Hansestadt Lübeck ein geordnetes Verfahren für den Bauherren sichergestellt.

 

 


Anlagen