Vorlage - VO/2018/05763
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Begründung
Der Sozialausschuss hat darüber beschlossen, in den größeren Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtinge den Zugang zu WLAN zu ermöglichen.
Für die von der Diakonie angemieteten Wohnungen, in denen Flüchtlinge untergebracht sind, ist es den Bewohner*innen hingegen weiterhin untersagt, einen Internetvertrag auf eigene Kosten abzuschließen.
Der Zugang zu Internet gilt inzwischen als Grundrecht. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, geflüchteten Menschen in Lübeck zu untersagen, einen Internetvertrag auf eigene Kosten für den von ihnen bewohnten Wohnraum abzuschließen. Internetverträge gibt es inzwischen von zuverlässigen und fairen Anbietern mit monatlicher Kündigungsfrist, so dass ein möglicher Umzug oder Fortzug keine Hürde und kein Risiko darstellen. Auf diese Vertragsanbieter könnten Betreuer*innen hinweisen.
Beim Thema Internetzugang wurde von der Verwaltung bisher das Argument der Gleichbehandlung aller Flüchtlinge angeführt. Dieser Argumentation folgend, muss nun mit dem Zugang zu Internet in den größeren Gemeinschaftsunterkünften auch das Verbot aufgehoben werden, in angemieteten Wohnungen einen Internetvertrag abschließen zu dürfen. Bisher wird Flüchtlingen mitgeteilt, dass es lt. Hausordnung der Gemeindediakonie (in Vereinbarung mit der Hansestadt Lübeck) untersagt ist, einen Internetvertrag abzuschließen. Router oder Fritzbox würden aus der Wohnung entfernt.
Anlagen