TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.11.2015 (Anlage wird nachgereicht) |
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SI/2015/582 |
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Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 3.1 |
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Anfrage BM Henning Stabe betr. Stiftung Lübecker Altstadt (zurückgestellt in der Sitzung des HA am 10.11.2015) |
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Ö 3.2 |
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Anfrage von BM Andreas Zander: Transitflüchtlinge (zurückgestellt in der Sitzung des HA am 10.11.2015) |
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VO/2015/03161 |
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Ö 3.3 |
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NEU: Anfrage des beratenden AM Bruno Böhm - Denkmalschutz Gebäude "Alte Stadtschänke - Königstrasse 93" |
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VO/2015/03191 |
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Ö 3.4 |
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NEU: Anfrage BM Lindenau: Personalsituation bei der Hansestadt Lübeck ? hier: Überlastungsanzeigen |
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VO/2015/03194 |
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Ö 3.5 |
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NEU: Mündl. Bericht zum Hausmeisterpool (GMHL) |
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Ö 3.6 |
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NEU: Anfrage BM Marcellus Niewöhner betr. Kreisstraßenfinanzierung |
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Ö 3.7 |
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NEU: Mitteilung Herr Bürgermeister Saxe betr. Einigung zwischen Land und Kommunen über Verteilung Flüchtlingskosten |
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Ö 3.8 |
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NEU: Mitteilung Herr Bürgermeister Saxe betr. Rückzahlung von zuviel erhobenen Arbeitgeberbeiträgen durch die VBL |
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Ö 3.9 |
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NEU: Anfrage BM Frau Anette Röttger betr. Stadtzeitung |
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Ö 3.10 |
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NEU: Anfrage BM Herr Volker Krause betr. Infoveranstaltung Flüchtlinge in Schlutup |
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Ö 4 |
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Berichte |
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Ö 4.1 |
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Bericht des GMHL als Betreiber der städtischen Immobilen zur aktuellen Bewirtschaftungssituation |
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VO/2015/02936 |
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Ö 4.2 |
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Rechtsform der städtischen Senioreneinrichtungen, Prüfaufträge der Bürgerschaft vom 26.06.2014 |
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VO/2015/03080 |
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Ö 4.3 |
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Bericht "Frauen in Lübeck. Daten und Fakten 2014 - Teil II" |
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VO/2015/03099 |
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Ö 4.4 |
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Aktualisierung der Zeitplanung für die Aufstellung der Jahresabschlüsse der Hansestadt Lübeck 2012, 2013 ff. (Bezug: VO/2014/01945) |
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VO/2015/03109 |
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Ö 4.5 |
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Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen des Konsolidierungskonzeptes 2012 - 2015 |
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VO/2015/03120 |
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Ö 4.6 |
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Einführung eines integrierten Personalmanagementsystems (IT) bei der Hansestadt Lübeck |
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VO/2015/03127 |
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Ö 4.7 |
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Bericht zum Antrag von BM Andreas Zander (Digitale Strategie) |
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VO/2015/03128 |
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Ö 4.8 |
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Redaktionelle Korrektur der Hauptsatzung |
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VO/2015/03142 |
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Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 5.1 |
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Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2016 |
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VO/2015/02946 |
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Ö 5.2 |
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Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2016 (zurückgestellt in der Sitzung des HA am 10.11.2015) |
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VO/2015/03039 |
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Ö 5.3 |
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Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2016 |
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VO/2015/03044 |
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Ö 5.4 |
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Ratifizierung des Ergänzungsvertrages zum Konsolidierungskonzept der HL durch die Bürgerschaft |
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VO/2015/03119 |
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Ö 5.5 |
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Wirtschaftsplan der EBL 2016 |
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VO/2015/03094 |
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Ö 5.6 |
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Wirtschaftsplan 2016 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen |
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VO/2015/03058 |
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Ö 5.6.1 |
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Zu VO//3058 - Wirtschaftsplan 2016 der städtischen Senioreneinrichtungen - Stellungnahme des Beirates für Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Lübeck |
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VO/2015/03170 |
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Ö 5.7 |
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Preistarif für die Museen der Hansestadt Lübeck ab 2016 |
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VO/2015/03002 |
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Ö 5.8 |
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Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Leistungen des Gutachterauschusses |
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VO/2015/03046 |
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Ö 5.9 |
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Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck (zurückgestellt in der Sitzung des HA am 10.11.2015) |
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VO/2015/02948 |
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Ö 5.10 |
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Fortführung der Finanzmittel Akquisition in der Hansestadt Lübeck - hier Schaffung eines Förderlotsens |
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VO/2015/03057 |
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Ö 5.10.1 |
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Jörg Hundertmark: Fortführung der Finanzmittel Akquisition in der Hansestadt Lübeck ? hier: Schaffung eines Förderlotsens |
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VO/2015/03215 |
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Ö 5.11 |
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Entwicklung eines Sportzentrums Falkenwiese - Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes zur Förderung der Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur |
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VO/2015/03134 |
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Ö 5.12 |
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Teilnahme an D115 - Verbund (zurückgestellt in der Sitzung des HA am 10.11.2015) |
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VO/2015/02891 |
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Ö 5.13 |
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Haushaltssatzung 2016 mit Stellenplanänderungen 2016
(zurückgestellt in der Sitzung des HA am 10.11.2015) |
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VO/2015/03069 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen (Änderungen zu vorherigen Ständen in Kursivschrift): § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 742.976.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 804.314.500 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 61.338.300 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 731.113.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 784.092.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 69.263.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 103.172.500 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: 25.11.2015 ) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.780.500 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 44.437.800 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.276,65 | Stand: 11/2015 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus den Anlagen 5a und 5b ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungslisten) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt (3.276,65 Planstellen). 5. Die SeniorInneneinrichtungen werden (wie bisher) als Sondervermögen der Hansestadt Lübeck geführt.
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02.11.2015 - Bauausschuss |
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Ö 2.1 - zurückgestellt |
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Beschluss:
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03.11.2015 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 733.527.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 789.590.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 56.063.100 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 721.664.300 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 769.372.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 65.321.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 99.230.200 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: 21.10.2015 ) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.703.200 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 29.185.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.247,94 | Stand: 10/2015 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2016/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.902.400 | | | die Aufwendungen auf | 26.072.900 | | | der Jahresverlust auf | 2.170.500 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einzahlungen auf | 264.000 | | | die Auszahlungen auf | 264.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.475.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt (3.247,94 Planstellen).
Der Ausschuss nimmt den Beschlussvorschlag einvernehmlich ohne Votum zur KenntnisAuf Vorschlag des Vorsitzenden nimmt der Ausschuss den Beschlussvorschlag einvernehmlich ohne Votum zur Kenntnis.
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09.11.2015 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.6 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss:Beschluss: Der Kulturausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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09.11.2015 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 2.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 737.759.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 805.294.700 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 67.534.800 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 725.897.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 785.072.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 65.286.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 99.195.200 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: 10.11.2015 ) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.768.200 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 31.835.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.276,65 | Stand: 11/2015 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2016/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.902.400 | | | die Aufwendungen auf | 26.072.900 | | | der Jahresverlust auf | 2.170.500 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einzahlungen auf | 264.000 | | | die Auszahlungen auf | 264.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.475.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus den Anlagen 5a und 5b ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt (3.276,65 Planstellen).
Der Wirtschaftsausschuss und AusschussDer Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.
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10.11.2015 - Hauptausschuss |
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Ö 5.4 - zurückgestellt |
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12.11.2015 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss:Beschluss: Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.
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12.11.2015 - Rechnungsprüfungsausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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16.11.2015 - Bauausschuss |
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Ö 2.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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17.11.2015 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen undDer Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen ohne Votum zur Kenntnis.
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19.11.2015 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäßDer Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß.
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24.11.2015 - Hauptausschuss |
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Ö 5.13 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen (Änderungen zu vorherigen Ständen in Kursivschrift): § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 742.976.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 804.314.500 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 61.338.300 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 731.113.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 784.092.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 69.263.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 103.172.500 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: 25.11.2015 ) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.780.500 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 44.437.800 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.276,65 | Stand: 11/2015 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus den Anlagen 5a und 5b ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungslisten) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt (3.276,65 Planstellen). 5. Die SeniorInneneinrichtungen werden (wie bisher) als Sondervermögen der Hansestadt Lübeck geführt.
Der Hauptausschuss leitet die VorlageDer Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
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26.11.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.25 - geändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen (Änderungen zu vorherigen Ständen in Kursivschrift): § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 742.976.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 804.314.500 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 61.338.300 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 731.113.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 784.092.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 69.263.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 103.172.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 25.11.2015 ) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.780.500 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 44.437.800 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.276,65 | Stand: 11/2015 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus den Anlagen 5a und 5b ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungslisten) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt (3.276,65 Planstellen). 5. Die SeniorInneneinrichtungen werden (wie bisher) als Sondervermögen der Hansestadt Lübeck geführt.
AbstimmungsergebnisAbstimmungsergebnis in ergänzter, geänderter und ausgetauschter Fassung: Mehrheitliche Annahme bei Ja-Stimmen: 42 Nein-Stimmen: 6 Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.
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Ö 5.14 |
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Übernahme von Fahrtkosten für die Beförderung von SchülerInnen in "Deutsch als Zweitsprache-Klassen" (DaZ-Klassen) (zurückgestellt in der Sitzung des HA am 10.11.2015) |
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VO/2015/02876 |
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Ö 5.15 |
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Anpassung von Zuschussverträgen mit freien Trägern |
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VO/2015/03066 |
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Ö 5.16 |
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Spendenannahme einer Geldspende in Höhe von 25.000 EUR der Possehl-Stiftung für die Errichtung von Hockeyanlagen in der Burgfeldhalle und der Sporthalle der Thomas-Mann-Schule |
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VO/2015/02954 |
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Ö 5.17 |
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Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 195.000,00 EUR für die Sanierung des Portalkranes Nr. 22 auf der Nördlichen Wallhalbinsel, Behnkai (5.691) |
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VO/2015/03129 |
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Ö 5.18 |
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Annahme einer Sachspende im Wert von 109.062,43 ? für die Willy-Brandt-Schule |
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VO/2015/03078 |
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Ö 5.19 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung über EUR 10.000 für das Projekt "Hanse-Obst" |
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VO/2015/03107 |
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Ö 5.20 |
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Annahme einer Geldspende in Höhe von 50.000,00 EUR der Possehl-Stiftung Lübeck für das Weihnachtswunderland an der Obertrave 2015 |
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VO/2015/03111 |
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Ö 5.21 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 300.000,00 EUR für das 1. Hanse-Kultur-Festival in Lübeck (20. - 22.05.2016) wird angenommen. |
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VO/2015/03112 |
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Ö 5.22 |
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Annahme einer Spende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck in Höhe von 200.000,00 ? |
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VO/2015/03114 |
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Ö 5.23 |
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Beitritt der Hansestadt Lübeck - Bereich Lübeck Port Authority als Mitglied zu dem Verein "Lübeck Cruise" ? Verein zur Förderung der Kreuzfahrtschifffahrt in Lübeck e.V." (5.691) |
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VO/2015/03045 |
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Ö 5.24 |
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Zielquote für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der LHG (zurückgestellt in der Sitzung des HA am 13.10.2015) |
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VO/2015/03049 |
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Ö 5.25 |
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Ankauf eines Grundstücks in Lübeck, Gewerbegebiet Herrenwyk durch die Entsorgungsbetriebe Lübeck von der Grundstücksgesellschaft Metallhüttengelände mbH |
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VO/2015/03060 |
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Ö 5.26 |
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Bebauungsplan 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - Satzungsbeschluss |
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VO/2015/03097 |
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Ö 5.27 |
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Bebauungsplan 32.01.04 Travemünde Strandpromenade Maritim- ehem. Aqua Top - Satzungsbeschluss |
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VO/2015/03098 |
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Ö 5.28 |
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Umgestaltung Westlicher Altstadtrand - An der Untertrave
(Holstentor/Braunstraße bis Drehbrückenplatz/Große Altefähre)
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VO/2015/03050 |
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Ö 5.29 |
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Zustimmung einer überplanmäßigen Bewilligung über 250 TEUR; hier: Zuschuss an das Europäische Hansemuseum
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VO/2015/03140 |
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Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.11.2015 |
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N 11 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 11.1 |
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Flughafen Lübeck |
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N 12 |
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Berichte |
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N 13 |
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Beschlussvorlagen |
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N 13.1 |
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Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Verlagerung Bauhof und Lagerplatz Trave (5.691) |
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N 13.2 |
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Vergabe von Planungs- und Beratungsleistungen zur Erstellung des Entwurfs zum Hafenentwicklungsplan 2030 (5.691)
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N 13.3 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,-- EUR netto |
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N 13.4 |
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Verkauf eines Grundstücks in Lübeck-Travemünde, Parkallee 1
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N 13.5 |
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Verkauf eines Grundstücks in Lübeck, Am Wasserbau, sowie Einräumung eines Ankaufsrechtes für eine Teilfläche aus dem angrenzenden Grundstück |
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N 13.6 |
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Verlängerung der Weiterbeschäftigung einer Bereichsleitung über die Regelaltersgrenze hinaus |
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N 13.7 |
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Beamtenangelegenheiten, soweit der Hauptausschuss die Entscheidung trifft:
Beförderung zum Oberverwaltungsrat
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N 13.8 |
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Beamtenangelegenheiten, soweit der Hauptausschuss die Entscheidung trifft
Antrag auf Versetzung in den Ruhestand unter Inanspruchnahme der Antragsaltersgrenze
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N 13.9 |
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Beteiligung der Trave Erneuerbaren Energien GmbH & Co. KG |
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N 13.10 |
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Gründung einer Joint Venture Gesellschaft durch die Trave Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG |
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N 14 |
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Verschiedenes |
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Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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