Vorlage - VO/2015/03044  

Betreff: Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Waschkau, Karin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
09.11.2015 
13. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.11.2015 
38. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2015 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperioda 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Ergebnisplan-LA EP-Ertrag u Aufwand Jahr 2016. pdf
Finanzplan-LA FP-Ein u Auszahlung 2016.

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

Beschlussvorschlag

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

 

im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                           2.400,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             2.400,--  Euro
  • einem Jahresüberschuss von                                                               0,--  Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                                             0,--  Euro

 

im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          2.400,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          2.400,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                     0,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                     0,--  Euro

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Nicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 98 Abs. 2 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (siehe Anlage)

 

Die Stiftung „Lübecker Altstadt“ der Hansestadt Lübeck wird im Fachbereich Kultur und Bildung durch den Bereich Archäologie und Denkmalpflege verwaltet

Begründung

 

Die Stiftung „Lübecker Altstadt“ der Hansestadt Lübeck wird im Fachbereich Kultur und Bildung durch den Bereich Archäologie und Denkmalpflege verwaltet.

 

Rechtsgrundlagen sind das Landesverwaltungsgesetz i.d.F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr. 4 S. 63), das Stiftungsgesetz vom 13.07.1972 (GVOBl. S. 123) und die Stiftungssatzung.

 

Die Stiftung „Lübecker Altstadt“ ist eine rechtsfähige kommunale Stiftung privaten Rechts. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Denkmalpflege in der Hansestadt Lübeck.

 

Seit dem Haushaltsjahr 1974 ist anstelle einer Haushaltssatzung der Beschluss der Gemeindevertretung über einen Haushaltsplan der Stiftungen erforderlich. Die Stiftung „Lübecker Altstadt“ legt den Haushaltsplan 2016 aus diesem Grunde als Vorlage vor.

 

 

Ergebnisplan, Finanzplan

Anlagen

 

Ergebnisplan, Finanzplan

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Ergebnisplan-LA EP-Ertrag u Aufwand Jahr 2016. pdf (58 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Finanzplan-LA FP-Ein u Auszahlung 2016. (25 KB)