Vorlage - VO/2015/03039  

Betreff: Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Krabbenhöft, Klaas-Peter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
09.11.2015 
18. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
10.11.2015 
37. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
24.11.2015 
38. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2015 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperioda 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2016

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein werden die Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein werden die Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

 

1.              für die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

887.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.209.100

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

321.700

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

886.800

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

865.700

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

500

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

51.100

 

EUR

 

 

 

 

 

II.

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

1

Stelle

 

2.              für die Stiftung St.-Johannis-Jungfrauenkloster

 

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

336.100

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

336.100

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

335.800

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

335.600

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

1.800

 

EUR

 

 

 

 


II.

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

1

Stelle

 

 

3.              für die Westerauer Stiftung
 

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

16.300

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

19.100

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

2.800

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

16.200

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

19.000

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

0

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

0

 

EUR

 

 

 

 


II.

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

 

4.              für die Stiftung Kriegsopferdank
 

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

549.600

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

549.600

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

530.500

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

458.300

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

300

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

103.900

 

EUR

 

 

 

 


II.

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

 

 

5.              für die Stiftung Lübecker Wohnstifte

 

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

882.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

882.500

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

615.800

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

772.600

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

21.200

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

245.900

 

EUR

 

 

 

 


II.

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

 

 

 

 

6.              für die Stiftung Vereinigte Testamente

 

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.971.100

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.971.100

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

1.809.700

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

1.632.500

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

15.500

 

EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

407.300

 

EUR

 

 

 

 

 

II.

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Entfällt

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: § 98 Abs. 2 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (siehe Beschlussvorschlag)

 

 

 

 

 

 

 

 

Die selbstständigen Stiftungen

Begründung

 

Die selbstständigen Stiftungen

 

Heiligen-Geist-Hospital (Stiftung des öffentlichen Rechts)

 

St.-Johannis-Jungfrauenkloster (Stiftung des öffentlichen Rechts)

 

Kriegsopferdank (Stiftung bürgerlichen Rechts)

 

Lübecker Wohnstifte (Stiftung bürgerlichen Rechts)

 

Vereinigte Testamente (Stiftung bürgerlichen Rechts)

 

Westerauer Stiftung (Stiftung bürgerlichen Rechts)

 

werden von der Hansestadt Lübeck -2.280.5 Stiftungsverwaltung- nach den Vorschriften der Gemeindeordnung verwaltet. Grundlegende Rechtsvorschriften bilden darüber hinaus das Landesverwaltungsgesetz i.d.F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr. 4 S. 63), das Stiftungsgesetz in der Fassung vom 07.10.2003 (GVOBl. S. 516) und die Stiftungssatzungen.

 

Die mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten o.g. Stiftungen stellen Treuhand-vermögen dar, d.h. die Stiftungen stehen mit ihrem Vermögen nicht im Eigentum der verwaltenden Gemeinde. Der Grundsatz, dass derartiges Stiftungsvermögen der Gemeinde lediglich treuhänderisch zur Verwaltung übergeben und anvertraut ist, erfordert die Aufstellung besonderer Haushalts- oder Wirtschaftspläne mit getrennter Kassenführung und Rechnungslegung.

 

Zum Haushaltsjahr 2016 werden Stiftungshaushalte in „doppischer“ Form zur Beschlussfassung vorgelegt. Für die hier verwalteten Stiftungen gilt die Gemeinde-haushaltsverordnung – Doppik nach § 58 „sinngemäß“. Demnach ist dem Haushaltsplan in Anlehnung an die Haushaltssatzung der Gemeinden ein Vorblatt voranzustellen, auf dem die Erträge und Aufwendungen des Ergebnisplans, die Ein- und Auszahlungen des Finanzplans sowie etwaige Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen, Kassenkredite und sonstige Bestimmungen festgesetzt werden. Dem Haushaltsplan ist ferner ein Vorbericht beizufügen, in dem dargestellt werden:

 

  • der Stiftungszweck,
  • das Stiftungsvermögen
  • Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen im lfd. Haushaltsjahr sowie
  • Entwicklung der Rücklage und der Schulden der Stiftung.

 

Jede Stiftung unterliegt dem Grundsatz, dass ihr „Grundstockvermögen“ (in der Bilanz auf der Passivseite als Stiftungskapital ausgewiesen) dauerhaft erhalten bleiben sollte. Neben diesem Substanzerhaltungsprinzip kommt den gebildeten Rücklagen besondere Bedeutung zu.

 

  • Zweckrücklage:. Der zeitnahen Verwendungspflicht für die Mittel ist Genüge getan, wenn nach § 58 Nr. 6 AO eine Rücklage, die sogenannte Zweck- oder Projektrücklage, zur nachhaltigen Zweckerfüllung gebildet wird. Dabei ist erforderlich, dass sich das über die Rücklage zu finanzierende Vorhaben bereits konkretisiert hat. Es handelt sich also nicht um eine freie, allgemein zur Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gebildete Rücklage, sondern um eine projektgebundene, bezogen etwa auf ein Bauvorhaben, ein Veranstaltungsprogramm oder ein langjähriges Förderprogramm.
     

 

 

  • Freie Rücklage: Daneben gibt es die Rücklagemöglichkeiten gemäß § 58 Nr. 7a AO, die so genannte freie Rücklage. Danach kann die Stiftung bis zu ein Drittel ihres Überschusses über die Einnahmen aus der Vermögenserhaltung sowie bis zu 10 Prozent der zeitnah zu verwendenden Mittel in eine Rücklage einstellen. Die Möglichkeit der Bildung einer freien Rücklage sieht das Steuerrecht vor, um die Leistungsfähigkeit der Stiftung sichern zu können. Aus diesem Grund wird diese Rücklage auch Leistungserhaltungsrücklage genannt. Die Bildung freier Leistungserhaltungsrücklagen ist erforderlich, um inflations- und kapitalmarktbedingte Substanzverluste auszugleichen und die Effizienz der Stiftung auch für die Zukunft sicher zu stellen.

     

 

 

Zusammenfassende Wertung:
 

Mit Vorlage der Haushalte 2016 aller Stiftungen wird das jeweilige Stiftungskapital bei keiner Stiftung entscheidend geschmälert.
Die dauernde Leistungsfähigkeit ist bei allen Stiftungen noch gegeben.
Sorgen bereitet bei allen Stiftungen zunehmend die Entwicklung der letzten Jahre auf dem Kapitalmarktsektor. Erhebliche Einbußen für Festgeldbelegungen mindern die Ertragskraft der Stiftungsvermögen.

 

 

 

Stiftungshaushalte für das Haushaltsjahr 2016

Anlagen

 

Stiftungshaushalte für das Haushaltsjahr 2016

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2016 (2959 KB)