Vorlage - VO/2015/03066  

Betreff: Anpasssung von Zuschussverträgen mit freien Trägern
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerAktenzeichen:50.15.01.01.01
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Jeske, Ariane
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
03.11.2015 
19. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018 unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.11.2015 
38. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2015 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperioda 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

1

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Zuschussvertrag mit der AWO Schleswig-Holstein gGmbH – Region Südholstein (AWO) wird ab dem 01.01.2016 um ca. 34.000 Euro gekürzt.
  2. Der Zuschussvertrag mit der Vorwerker Diakonie gGmbH – Suchtberatung (Vorwerker Diakonie) wird ab dem 01.01.2016 um ca. 42.161,19 Euro erhöht.
  3. Der Zuschussvertrag mit dem DRK Kreisverband Lübeck e.V. für den Suchdienst in Höhe von 2.506 Euro wird ab dem 01.01.2016 nicht verlängert.
  4. Der Zuschussvertrag mit der Arbeitsgemeinschaft zur Rehabilitation e.V. in Höhe von 5.655,19 Euro wird ab dem 01.01.2016 nicht verlängert.
  5. Der Zuschussvertrag mit Tara  - internationales Mädchen- und Frauenprojekt e.V. (Tara) wird für ein Jahr, bis zum 31.12.2016, befristet.
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung – Kenntnisnahme

1.160 – Frauenbüro – Zustimmung

2.530 – Gesundheitsamt – Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung dieses Personenkreises ist nicht notwendig, da dieser Personenkreis von der Maßnahme nicht unmittelbar betroffen ist.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

überwiegend pflichtig. 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat in der Sitzung vom 25

Begründung

Die Bürgerschaft hat in der Sitzung vom 25.06.2015 zu Pkt. 10.5 mit VO/2015/02665 den nachfolgend aufgeführten interfraktionellen Antrag der Fraktionen SPD und „Bündnis90/Die Grünen“ einstimmig angenommen (auszugsweise):

(Fortschreibung der Budgetverträge)

2.              Die in 2015 auslaufenden Budgetverträge mit Freien Trägern in den Fachbereichen der Hansestadt Lübeck 2 (Soziales), 3 (Umwelt) und 4 (Jugendhilfe und Sport) werden erneut für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen.

 

Für die nachfolgend aufgeführten Träger sollen ab dem 01.01.2016 veränderte bzw. keine Verträge mehr abgeschlossen werden:

 

  1. Der Zuschussvertrag mit der AWO Schleswig-Holstein gGmbH – Region Südholstein (AWO) wird ab dem 01.01.2016 um 34.000 Euro gekürzt.
  2. Der Zuschussvertrag der Vorwerker Diakonie gGmbH – Suchtberatung (Vorwerker Diakonie) wird ab dem 01.01.2016 um 42.161,19 Euro erhöht.
  3. Der Zuschussvertrag mit dem DRK Kreisverband Lübeck e.V. für den Suchdienst in Höhe von wird 2.506 Euro ab dem 01.01.2016 nicht verlängert.
  4. Der Zuschussvertrag mit der Arbeitsgemeinschaft zur Rehabilitation e.V. in Höhe von 5.655,19 Euro wird ab dem 01.01.2016 nicht verlängert.
  5. Der Vertrag mit Tara  - internationales Mädchen- und Frauenprojekt e.V. (Tara) wird für ein Jahr, bis zum 31.12.2016, befristet.

 

Zu 1. und 2.

Die Lenkungsgruppe der Lübecker Koordination für Suchtfragen (LKS e.V.) hat bereits in der Sitzung am 27.03.2014 folgende Kriterien für die personelle und inhaltliche Ausstattung der Suchtberatungsstellen in der Hansestadt Lübeck beschlossen.

  1. Jede Beratungsstelle verfügt über eine Minimalausstattung von zwei Vollzeitkräften (2 VK).
  2. Die grundsätzliche, substanzbezogene Zuständigkeit der Beratungsstellen bleibt erhalten.
  3. Im Bereich der niedrigschwelligen Angebote erscheint eine Unterteilung in Drogen- und Alkoholabhängige in weiten Teilen von der Realität überholt. Das niedrigschwellige Angebot Streetwork wird zukünftig substanzübergreifend umgesetzt werden. Angebote der Suchthilfe und der Gefährdetenhilfe, die die gleichen Menschen als Zielgruppe haben, sind strukturell zu verknüpfen.
  4. Die bisherigen Angebote der allgemeinen Prävention entfallen, stattdessen soll sich auf projektbezogene Aktivitäten konzentriert werden. Eine Drittmittelfinanzierung ist anzustreben.
  5. Die Budgetverträge enthalten einen eindeutigen, überprüfbaren Auftrag in Abstimmung mit den Suchtberatungsstellen.

Sowohl die AWO und die Vorwerker Diakonie haben als Mitglieder des LKS e.V. die o.g. Kriterien mit beschlossen.

 

 

 

Das Ziel der im LKS e.V. beschlossenen Kriterien ist, die sehr unterschiedliche Versorgung  in der Suchtberatung zu verändern.

Die Bezuschussung durch die Hansestadt Lübeck für die Beratungstätigkeiten der AWO im illegalen Suchtbereich belaufen sich im Jahr 2015 insgesamt auf 423.000 Euro und für die Beratungstätigkeiten der Vorwerker Diakonie im legalen Suchtbereich im Jahr 2015 auf 25.100 Euro.

 

Die Bezuschussung der AWO für die Beratungstätigkeiten teilt sich  im Jahr 2015 wie folgt auf:

  1. Tea & Talk in Höhe von 74.000 Euro
  2. Streetwork in Höhe von 58.000
  3. Drogenberatung in Höhe von 291.000 Euro

 

Neben der Bezuschussung der Beratungstätigkeiten beider Träger durch die Hansestadt Lübeck, erhalten sowohl die AWO als auch die Vorwerker Diakonie Zuwendungen aus dem Strukturvertrag der Sozialen Hilfen in Schleswig-Holstein.

Die AWO erhält einen Zuschuss in Höhe von 87.477,75 Euro und die Vorwerker Diakonie einen Zuschuss in Höhe von 84.364 Euro.

 

Die Vorwerker Diakonie ist aufgrund der aktuellen Bezuschussung seitens der Hansestadt Lübeck nicht in der Lage, die vom LKS e.V. beschlossenen Kriterien des LKS-Beschlusses (Pkt. 1) zu erfüllen.

Ziel der Verwaltung ist es, die Vorwerker Diakonie zukünftig in die Lage zu versetzen, das Kriterium der Minimalausstattung (Pkt. 1) des LKS-Beschlusses zu erfüllen. Damit würde die Beratungstätigkeit für Konsumenten von legalen Drogen und deren Angehörigen verbessert werden.

Aufgrund der Sparvorgaben stehen für die Umsetzung der LKS-Beschlüsse keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung. Aus diesem Grund hat die Verwaltung eine Aufgabenüberprüfung aller Zuschüsse vorgenommen, um im Rahmen einer Mittelverschiebung eine Umsetzung der LKS-Beschlüsse zu erreichen.

Zusätzlich zur  Minimalausstattung mit zwei Vollzeitstellen (für die Beratung) gemäß des LKS-Beschlusses (Pkt. 1) werden auch Stellenanteile für Leitung und Verwaltung zzgl. Sachkosten benötigt.  Diese Kosten plant die Vorwerker Diakonie mit ca. 200.000 Euro.

Für die Umsetzung der LKS-Beschlüsse wurden Gespräche mit der AWO geführt. Hinsichtlich Pkt. 4 des LKS-Beschlusses zur Präventionsarbeit konnte mit der AWO einvernehmlich als Ergebnis erreicht werden, dass die AWO auf die Personalkosten für eine halbe Vollzeitstelle für Präventionsarbeit in Höhe von ca. 19.000 Euro verzichtet.

 

Gemäß der Anlage 1 des bestehenden Zuschussvertrages mit der AWO erfolgt die Beratung u.a. als aufsuchende Arbeit in der Justizvollzugsanstalt Lübeck.

Die AWO hat seit 2012 über die Beratung einen Vertrag mit der  Justizvollzugsanstalt Lübeck abgeschlossen. Diese Arbeit wird seitdem vom Land über Fachleistungsstunden vergütet, die die entstehenden Kosten decken.

Durch den Vertrag der AWO mit der Justizvollzugsanstalt Lübeck darf die Hansestadt Lübeck diese Aufgabe zukünftig nicht mehr zu bezuschussen. Dadurch können Personal- und Sachkosten in Höhe von ca. 15.000 Euro eingespart werden. Eine weitere Bezuschussung durch die Hansestadt Lübeck würde zu einer Doppelfinanzierung führen.

Es wird vorgeschlagen, den Zuschuss der AWO um insgesamt 34.000 Euro (19.000 Euro und 15.000 Euro) zu reduzieren und der Vorwerker Diakonie zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Zu 3. und 4.

Im Rahmen der Aufgabenüberprüfung und Umsteuerung der Zuschussmittel an die Suchtberatungsstelle der  Vorwerker Diakonie wurden alle Verträge mit folgendem Ergebnis überprüft:

DRK Kreisverband Lübeck e.V.:

Der Zuschuss des DRK Kreisverbandes Lübeck e.V. für die Aufgabe des Suchdienstes ist eine freiwillige Leistung der Hansestadt Lübeck. Die verbleibenden Fälle können von bundesmittelfinanzierten DRK-Suchdienstberatungsstellen in Kiel, Eutin und Schleswig beraten werden.

Es wird daher vorgeschlagen, den Vertrag mit dem DRK Kreisverband Lübeck e.V. nicht zu verlängern.  Der Vertrag endet somit am 31.12.2015 und der Zuschuss des DRK Kreisverbandes in Höhe von 2.505,99 Euro wird ab dem 01.01.2016 zur Umsetzung des LKS-Beschlusses an die  Suchtberatungsstelle der Vorwerker Diakonie übertragen.

Arbeitsgemeinschaft zur Rehabilitation e.V.:

Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft zur Rehabilitation e.V. teilte mit, dass die Arbeit altersbedingt eingestellt wird und der Vertrag somit am 31.12.2015 endet.

Es wird daher vorgeschlagen, die Zuschussmittel in Höhe von 5.655,19 Euro ab dem 01.01.2016 zur Umsetzung des LKS-Beschlusses an die  Suchtberatungsstelle der Vorwerker Diakonie zu übertragen.

Die AWO würde dann ab dem 01.01.2016 einen Zuschuss in Höhe von 388.765,89 Euro (vorbehaltlich der Tarifanpassung SuE für das Jahr 2015) erhalten.

Die Vorwerker Diakonie würde dann ab dem 01.01.2016 einen Zuschuss in Höhe von 67.261,18 Euro (vorbehaltlich der Tarifanpassung SuE für das Jahr 2015) erhalten.

 

 

Zu 5.

Im Rahmen der Aufgabenüberprüfung aller Verträge und unter Berücksichtigung des Aspektes der Minimalausstattung einer Beratungsstelle mit mindestens zwei MitarbeiterInnen wie es unter Pkt. 1 des LKS-Beschlusses beschrieben ist, wurde festgestellt, dass die Beratungsstelle Tara nur mit einer Teilzeitkraft (30 Wochenstunden) ausgestattet ist.

Dieser Aspekt wird ebenfalls durch die ab dem 01.01.2015 gültige Richtlinie zur Förderung von Frauennotrufstellen und Frauenhäusern unterstützt. Darin ist vorgesehen, dass  Frauenberatungsstellen mit mindestens 1,5 Vollzeitstellen ausgestattet sein sollen.

Unter diesem Gesichtspunkt wurden Gespräche mit Tara und Aranat e.V. aufgenommen, um die Möglichkeit eines Zusammenschlusses beider Vereine zu erreichen.

Als Ergebnis der geführten Gespräche halten beide Vereine den Zusammenschluss für möglich. Dieser wird jedoch aufgrund zu klärender personeller, struktureller und räumlicher Fragen (notwendiger Umbau bei Aranat e.V.) frühestens zum 31.12.2016 möglich sein.

Aus diesem Grund wird daher vorgeschlagen, mit Tara einen Ein-Jahres-Vertrag vom 01.01.bis zum 31.12.2016 abzuschließen, mit dem Ziel des Zusammenschlusses bis zum 31.12.2016 mit Aranat e.V..

Für den räumlichen Zusammenschluss sind seitens Aranat e.V. Umbaumaßnahmen und die dafür notwendige Mittelakquise erforderlich. Sollten diese bis zum 31.12.2016 nicht abgeschlossen sein, kann der Vertrag von Tara um ein halbes oder ganzes Jahr verlängert werden.

Der Vertrag für Aranat e.V. wird über 5 Jahre abgeschlossen. Ein Ziel der Zielvereinbarungen beider Vereine für das Jahr 2016 wird die Umsetzung des Zusammenschlusses beider Vereine sein.

Eine Umschichtung des Zuschusses von Tara an Aranat e.V. wird erst nach dem Zusammenschluss und Klärung aller Fragen erfolgen.

 


Anlagen