Beschlussvorschlag:
1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11
Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -
beschlossen.
1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als
Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.
3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen (Änderungen zu vorherigen Ständen in Kursivschrift):
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
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1. | im Ergebnisplan mit | | |
| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 742.976.200 | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 804.314.500 | EUR |
| einen Jahresüberschuss von | | |
| einen Jahresfehlbetrag von | 61.338.300 | EUR |
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2. | im Finanzplan mit | | |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 731.113.500 | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 784.092.200 | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 69.263.400 | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 103.172.500 | EUR |
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festgesetzt. (Stand: 25.11.2015 )
§ 2
Es werden festgesetzt: | | |
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.780.500 | EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 44.437.800 | EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.276,65 | Stand: 11/2015 |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 %
2. Gewerbesteuer 450 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
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Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.
(Ende des Satzungstextes)
4. Stellenplan
Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus den Anlagen 5a und 5b ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungslisten) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt (3.276,65 Planstellen).
5. Die SeniorInneneinrichtungen werden (wie bisher) als Sondervermögen der Hansestadt Lübeck geführt.