Vorlage - VO/2015/03140  

Betreff: Zustimmung einer überplanmäßigen Bewilligung über 250 TEUR; hier: Zuschuss an das Europäische Hansemuseum
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.040 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Wagner, Aiko
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.11.2015 
38. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2015 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperioda 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Dem Antrag auf überplanmäßige Bewilligung i

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf überplanmäßige Bewilligung i.H.v. 350.000,- EUR wird zugestimmt.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (siehe Begründung)

 

Mit dem "Vertrag über die Einräumung eines Nießbrauchs zu Gunsten der Europäischen Hansemuseum gGmbH" ist zwischen den Vertragsparteien vereinbart, dass die Hansestadt Lübeck sich am Europäischen Hansemuseum mit einem jährlichen Zuschuss i

Begründung

Mit dem "Vertrag über die Einräumung eines Nießbrauchs zu Gunsten der Europäischen Hansemuseum gGmbH" ist zwischen den Vertragsparteien vereinbart, dass die Hansestadt Lübeck sich am Europäischen Hansemuseum mit einem jährlichen Zuschuss i.H.v. 400.000 EUR beteiligt.

 

Für das Haushaltsjahr 2015 wurde die Teilzahlung von 50.000 EUR im Haushalt geplant. Gem. der Besprechung vom 30.04.2015 zwischen den Vertragsparteien wurde nach interner Überprüfung vereinbart, bereits in 2015 die Gesamtsumme an das Europäische Hansemuseum zu leisten.

 

Dafür ist eine überplanmäßige Bewilligung i.H.v. 350.000 EUR erforderlich. Gem. § 95 d Gemeindeordnung entscheidet aufgrund der Höhe, die Gemeindevertretung über den Antrag.

 

Finanzierung der überplanmäßigen Bewilligung:

 

Produktsachkonto

Bezeichnung

(Produkt; Konto)

beantragter Betrag

in Euro

281001.5318001

Kulturangebote;

Zusch.f.lfd.Zw.soz.o.ähnl.Einr.

350.000,-

 

 

 

Deckung durch Minderaufwendungen bzw. Minderauszahlungen / Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen bei

 

 

 

Produktsachkonto

Bezeichnung

(Produkt; Konto)

Deckungsbetrag

in Euro

523001.5291002

Archäologie und Denkmalpflege;

Aufwendungen für Werbung, Information,

Dokumentation

4.000,-

611001.4031000

Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen; Vergnügungssteuer

200.000,-

611001.4032000

Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen; Hundesteuer

46.000,-

611001.4131000

Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen; Allgemeine Zuweisungen Land

100.000,-

 

 

 

keine

Anlagen

keine