Auszug - Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2016  

38. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 24.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: Mittelsaal im Kanzleigebäude
Ort: Breite Straße 62, 23552 Lübeck
VO/2015/03044 Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2016
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Waschkau, Karin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Vorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung behandelt

Die Vorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung behandelt.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

 

im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                           2.400,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             2.400,--  Euro
  • einem Jahresüberschuss von                                                               0,--  Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                                             0,--  Euro

 

im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          2.400,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          2.400,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                     0,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                     0,--  Euro

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

 

 

 

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

einstimmig ohne Votum an die

Bürgerschaft weiter.