Vorlage - VO/2015/03142  

Betreff: Redaktionelle Korrektur der Hauptsatzung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.110 - Personal Bearbeiter/-in: Krohn, Annet
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
24.11.2015 
38. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
26.11.2015 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperioda 2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Redaktionelle Korrektur der Hauptsatzung

Beschlussvorschlag

Redaktionelle Korrektur der Hauptsatzung

Im Rahmen der letzten Änderung der Hauptsatzung wurden versehentlich im Zusammenhang mit dem neu eingefügten § 10 die Verweise im § 8 Abs

Begründung

Im Rahmen der letzten Änderung der Hauptsatzung wurden versehentlich im Zusammenhang mit dem neu eingefügten § 10 die Verweise im § 8 Abs. 2 nicht korrekt angepasst.

 

Bei der Formulierung des Satzungsänderungstextes ist außerdem in § 8 Abs. 2 Nr. 8 ein Wort versehentlich nicht mit in den Satzungstext übernommen worden, welches nun eingefügt werden soll.

 

Nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht im Innenministerium handelt es sich dabei um offensichtliche Schreibfehler, die durch eine redaktionelle Korrektur der Satzung berichtigt werden können.

Die Änderungen stellen sich wie folgt dar:

 

§ 8 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

§ 13 wird zu § 14

 

In § 8 Abs. 2 Nr. 8 wird nach „…zugunsten der Hansestadt Lübeck oder“ das Wort „Vermittlung“ eingefügt, so dass § 8 Absatz 2 Nr.8 nun wie folgt lautet:

„Die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zugunsten der Hansestadt Lübeck oder Vermittlung zugunsten eines Dritten von gemeinnützigen Stiftungen mit einem Wert bis 300.000 EUR, von anderen Geberinnen oder Gebern mit einem Wert bis zu 100.000 EUR,

 


§ 8 Abs. 2 Nr. 15 wird wie folgt geändert:


§ 10 wird zu § 11
 

Eine inhaltliche Änderung erfolgt nicht.

 

 

 

keine

Anlagen

keine