Vorlage - VO/2015/03050  

Betreff: Umgestaltung Westlicher Altstadtrand - An der Untertrave
(Holstentor/Braunstraße bis Drehbrückenplatz/Große Altefähre)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. BodenBezüglich:
VO/2015/02684
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Koretzky, Christine
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
02.11.2015 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.11.2015 
38. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2015 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperioda 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
NP_Lageplan_Untertrave

1

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt,

 

1.1              das noch nicht ausgebaute Teilstück der Maßnahme Umgestaltung Westlicher Altstadtrand - An der Untertrave (Holstentor/Braunstraße bis Drehbrückenplatz/Große Altefähre) entsprechend des Entwurfs des ersten Preisträgers im Städtebaulichen Ideenwettbewerb Westlicher Altstadtrand 2003 umzusetzen, 

 

1.2              für die Realisierung der Umgestaltung Westlicher Altstadtrand – An der Untertrave Fördermittel aus dem Landesprogramm Wirtschaft (LPW) mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu beantragen,

 

1.3              die haushaltsmäßige Ordnung für die Umgestaltung Westlicher Altstadtrand – An der Untertrave des noch nicht ausgebauten Teilstückes Holstentor/Braunstraße bis Drehbrückenplatz/Große Altefähre herzustellen.

 

  1. Die Umgestaltung Westlicher Altstadtrand – An der Untertrave (Holstentor/Braunstraße bis Drehbrückenplatz/Große Altefähre) wird entsprechend der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung vom 23.06.2015 frei gegeben.

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, zur Sicherung einer zügigen Umsetzung projektbezogen und zeitlich befristet zusätzliches Personal für die Baumaßnahmen einzusetzen, das aus den Finanzmitteln des Projektes zu finanzieren ist.
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

Ergebnis:

 

1.201      Haushalt und Steuerung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Zustimmend

 

Hinweis Haushalt und Steuerung:

Die Ordnung des städtischen Eigenanteils führt ggf. dazu, dass diese Mittel in Konkurrenz zu anderen bereits geplanten Maßnahmen stehen und dort zu Verschiebungen/Streichungen führen kann, um einen genehmigungsfähigen Kreditrahmen für künftige Haushalte vorlegen zu können.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung zu der auch Kinder und Jugendliche gemäß § 47 f GO eingeladen werden findet im weiteren Verfahren statt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (siehe Begründung)

 

1

Begründung

 

1. Planerischer Anlass:

 

Umgestaltung Westlicher Altstadtrand

„Vom Holstentor zum Europäischen Hansemuseum“

 

Der westliche Altstadtrand ist vom Holstentor kommend erstes Aushängeschild für Besucher der Hansestadt Lübeck und ein städtebauliches Herzstück innerhalb der Pufferzonen des UNESCO-Welterbes „Lübecker Altstadt“. Während das Teilstück an der Obertrave bereits 2007 umgestaltet worden ist, präsentiert sich die Untertrave weiterhin als überdimensionierte Verkehrsfläche mit ungestalteten, maroden und verwahrlosten Freiflächen.

Mit Eröffnung der Eric-Warburg Brücke und der Nordtangente 2008 konnte zwar eine entscheidende verkehrliche Entlastung dieser bis dahin für den Durchgangsverkehr genutzten Straße erreicht werden - aufgrund der finanziellen Situation der Hansestadt Lübeck ist bislang an eine Umgestaltung nicht zu denken gewesen. Ausnahme bildet im Verlauf der Untertrave das Vorfeld vor dem Europäischen Hansemuseum, welches 2014 fertig gestellt wurde.

 

Wesentliches Ziel der Umgestaltung des westlichen Altstadtrandes ist die Attraktivierung des öffentlichen Raumes entsprechend ihrer Bedeutung als Stadteingang in das UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt. Die beliebten Flächen am Wasser der Trave mit dem vorhandenen maritimen Leben durch Bootsrundfahrten und Museumshafen sollen zukünftig als aufgewertete öffentliche Räume zum Flanieren und Verweilen einladen. Der heute überdimensionierte Straßenraum kann den heutigen Erfordernissen angepasst werden. Damit können die Hausvorfelder in einer attraktiven Breite ausgebaut werden, die Außengastronomie an dieser maritimen Stadtseite ermöglichen wird. Ziel ist es damit auch, Impulse für die ortsansässige Wirtschaft zu geben und, ähnlich wie an der Obertrave, zur Sanierung der Gebäude anzuregen und die im Ansatz vorhandenen Angebote für Touristen und Bewohner zu vervollständigen.

 

Im Folgenden sind die vorgesehenen Maßnahmen der Straßenneugestaltung kurz beschrieben (s.auch Anlagen):

 

Ausbau der Wasserseite:

-          Wasserseitige Promenade mit Flanier- und Aufenthaltsmöglichkeiten,

-          Materialkanon der Obertrave,

-          Sitz- und Liegepodesten aus Holz,

-          Flächen zum Bespielen mit öffentlichen Leben

-          Technische Anbindung Museumshafen

-          Barrierefreier und behindertengerechter Ausbau der Promenade
 

Rückbau der Straße:

-          Mittige Fahrbahn

-          einspurig im Zweirichtungsverkehr und

-          Schutzstreifen für Radfahrer

 

Verbreiterung der Hausvorfelder:

-          Platz für Außengastronomie, großzügiger Fußweg

-          Barrierefreier und behindertengerechter Ausbau des Fußweges und der Straßenquerungen

 

 

Drehbrückenplatz

Der Drehbrückenplatz soll von einer zweckgebundenen Verkehrsfläche zu einer hochwertigen Platzfläche mit angegliederter Wassertreppenanlage, als Abschluss der Flaniermeile optisch hervorgehoben werden, um einen Übergang zum anschließenden Überseehafen mit seinen Verfügungsflächen, Krananlagen und Schiffsempfang zu schaffen. Die Umgestaltung wird möglich, da aufgrund des stark reduzierten Verkehrsaufkommens durch den Bau der Nordtangente der Knotenpunkt deutlich rückgebaut werden kann. Der vorhandene Rechtsabbieger von der Willy-Brandt-Allee entfällt und schafft damit Raum für einen großzügigen städtischen Platz mit Aufenthaltsqualität. Die Fahrbahnachse wird nach Norden verschoben, so dass eine Sichtachse nach Osten auf das UNESCO-Welterbe „Lübecker Altstadt“ mit dem Turm der Jacobi-Kirche möglich wird.

Im Rahmen der Umgestaltung des Drehbrückenplatzes ist geplant, das vorhandene WC-Trafo-Gebäude abzubrechen. In der Achse des Schuppens 6 soll ein eingeschossiges Gebäude errichtet werden, das für eine gastronomische Nutzung vorgesehen ist. Das Gebäude wird neben dem weiterhin erforderlichen Trafo Toiletten integrieren, die nach dem in Lübeck inzwischen bewährten Modell „Nette Toilette“ öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Das Gebäude wird auf Grundlage einer Entwurfsskizze der Preisträger PPP-Architekten öffentlich ausgeschrieben.

 

Im Folgenden sind die vorgesehenen Maßnahmen der Umgestaltung des Drehbrückenplatzes kurz beschrieben:

 

Gestaltung Drehbrückenplatz:

-          Öffentlicher Platz mit Aufenthaltsqualität

-          Bänke zum Verweilen

-          Flächen zum Bespielen mit öffentlichen Leben

-          Auszuschreibendes Gebäude mit Außengastronomie auf Teilflächen

-          „Nette Toilette“

-          Öffentlich nutzbare Wassertreppe ohne Konsumverpflichtung

-          Rückbau Rechtsabbieger

 

Grundlage der gesamten Planung ist weiterhin das Ergebnis des mit breiter Bürgerbeteiligung ausgelobten Städtebaulichen Wettbewerbs aus 2003 mit dem Siegerentwurf der Arbeitsgemeinschaft aus den Landschaftsarchitekten TGP, den Architekten PPP und Atelier10, Lübeck.

 

Die beschriebenen Maßnahmen werden im zuständigen Fachausschuss (Bauausschuss) durch die Verwaltung vorgestellt.

 

 

 

2. Fördertechnischer Anlass:

 

Mit der Förderzusage des Bundes aus dem Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus 2015 (NP) über 3,4 Mio. € und vom Land in Aussicht gestellten Mitteln aus dem Landesprogramm Wirtschaft (LPW) mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) in Höhen von 5,73 Mio. € wurde in einem Abstimmungstermin mit dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten (MIB) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BUMB), vertreten durch das Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumforschung (BBSR), ein Fördermodell erarbeitet, das eine vollständige Umsetzung der Umgestaltung der Strasse An der Untertrave bei einer geringst möglichen Belastung des Lübecker Haushaltes ermöglicht.

 

Die Richtlinien „über die Gewährung von Zuwendungen für Projekte zur Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten von Flächen mit Gestaltungs-  und Nutzungsdefiziten im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung“ (Landesprogramm Wirtschaft (LPW) mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)) befinden sich zurzeit im kommunalen Beteiligungsverfahren und sollen Ende dieses Jahres beschlossen werden.

 

 

Förderprogramme:

Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus 2015 (NP)              

  3,40 Mio.€

Gewährung von Zuwendungen für Projekte zur Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten von Flächen mit Gestaltungs-  und Nutzungsdefiziten im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung (Landesprogramm Wirtschaft (LPW) mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung EFRE))

5,73 Mio.€

Städtebauförderung (Anteil Bund/Land)
(im Treuhandvermögen eingestellt)

0, 89 Mio.€

Gesamtförderung bei Gesamtbaukosten von 14,8 Mio. €
(gemäß Kostenberechnung)

10,02 Mio.€

 

Hinweis:

Neben der Förderung sind Einnahmen aus KAG-Mitteln in Höhe von 1,82 Mio.€  zu berücksichtigen.

 

 

 

3. Förderabschnitte:

 

LPW—EFRE (alle Förderabschnitte):

Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten hat für den gesamten verbleibenden Abschnitt der Untertrave einschließlich Drehbrückenplatz LPW- EFRE Mittel in einem Gesamtvolumen von 5,73 Mio. Euro in Aussicht gestellt. Der sich bereits in Planung befindende Abschnitt um den Drehbrückenplatz muss Bestandteil der Förderung werden (Subsidiaritätsprinzip).

 

1. Abschnitt - Große Altefähre, Drehbrückenplatz bis Fischergrube

Förderung: Städtebauförderung  und EFRE-LPW

 

Dieser Abschnitt liegt innerhalb der Sanierungsgebiete Große Kiesau, Alsheide und An der Untertrave/ Hansahafen.

Für die Umgestaltung des Bereiches Große Altefähre bis Fischergrube können Städtebaufördermittel aus dem Programm „Sanierung und Entwicklung“ in Anspruch genommen werden. Dieses Programm wird zum 31.12.2017 beendet und soll mit der Realisierung der Erschließungsmaßnahme „An der Untertrave“ seinen Abschluss finden. Die im Treuhandvermögen vorhandenen Restmittel sind in Absprache mit dem MIB vorrangig in diesem Projekt zu verausgaben.

 

Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips ist die Hansestadt Lübeck allerdings verpflichtet, einen möglichst effizienten und sparsamen Mitteleinsatz der Städtebauförderung zu gewährleisten und zuerst andere Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.  Mit Bekanntgabe der Richtlinie zur Förderung über LPW-EFRE-Mittel zum Jahresende 2015 müssen folglich diese Fördermittel ebenfalls eingesetzt werden. Die bislang geplante Umsetzung dieses Abschnittes rein aus Mitteln der Städtebauförderung ist deshalb zurzeit nicht möglich.

 

Im Ergebnis entstehen der Stadt dadurch keine finanziellen Nachteile, da der städtische Eigenanteil rechnerisch gleichbleibend ist. Der Unterschied besteht allerdings darin, dass nach altem Förderrahmen die Städtebaufördermittel im Treuhandkonto hinterlegt gewesen wären. Mit dem aktuellen Fördertatbestand müssen städtische Mittel, die nicht über die Städtebauförderung gesichert sind, im Haushalt geordnet werden (1,595 Mio.€).

Städtebauförderungsmittel sind eine Komplementärfinanzierung von Bund, Land und Kommune zu je einem Drittel. Nicht zuwendungsfähige Kosten sind von der Stadt zu tragen.

 

Städtebauförderung

Stand Sommer 2015

(ohne Subsidiaritätsprinzip)

 

1/3 StBauF Bund

    1.780.000 €

1/3 StBauF Land

    1.780.000 €

1/3 StBauF Stadt

    1.780.000 €

LPW - EFRE

                 - €

Anteil Stadt an EFRE

- €

nicht förderfähig

       260.000 €

Gesamt

    5.600.000 €

 

 

Eigenanteil Stadt gesamt

   2.040.000 €

Anteil Stadt

36%

Aktueller Förderrahmen:

Städtebauförderung – EFRE

Stand Herbst 2015

 

1/3 StBauF Bund

       445.000 €

1/3 StBauF Land

       445.000 €

1/3 StBauF Stadt

       445.000 €

LPW - EFRE

    2.670.000 €

Anteil Stadt an EFRE

1.335.000 €

nicht förderfähig

    260.000 €

Gesamt

    5.600.000 €

 

 

Eigenanteil Stadt gesamt

2.040.000 €

Anteil Stadt

36%

 

 

 

2. Abschnitt - Braunstraße/Holstentor bis Drehbrücke/Fischergrube

Förderung: Nationale Projekte des Städtebaus (2015) und EFRE-LPW

 

Mit dem erneuten Ausruf des Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ für 2015 stellte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in den Jahren 2015 bis 2019 in Summe 50 Millionen Euro bereit, um herausragende Projekte des Städtebaus aufzuzeigen und zu unterstützen. Zusätzlich wurden weitere Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes bereitgestellt.

Da sämtliche Kriterien des Auslobers im Sinne von überdurchschnittlicher Qualität im Städtebau, Bürgerbeteiligung und Stadtkultur, nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit und Wirkung, sowie Machbarkeit und zügiger Umsetzbarkeit erfüllt waren, hat die Expertenkommission unter den vorliegenden Anträgen den Projektantrag mit dem Titel  Umgestaltung Westlicher Altstadtrand Lübeck „An der Untertrave“ vom Holstentor bis Drehbrückenplatz zur Förderung empfohlen und eine Förderung von 3,4 Mio. Euro in Aussicht gestellt. Ein qualifizierter Zuwendungsantrag ist bis Mitte Oktober 2015 zu stellen.

Da die Umsetzung des Gesamtprojektes erst durch die Ergänzung von LPW-EFRE-Mitteln möglich wird sprachen sich das  Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, vertreten durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, gemeinsam mit dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten für die Unterstützung der Gesamtmaßnahme aus.

 

 

 

Gesamtumsetzung- Kosten

% Stadt

Bund NP

3.400.000 €

 

LPW - EFRE

3.060.000 €

 

KAG

1.820.000 €

 

Eigenanteil Stadt

920.000 €

10%

Gesamt

9.200.000 €

 

 

Dieses Fördermodell ist deshalb besonders attraktiv, weil die Mittel aus der Förderung Nationale Projekte als städtischer Eigenanteil der LPW-EFRE Zuwendung bewertet werden. Damit verbleiben für den Bauabschnitt Holstentor/Braunstraße bis Fischergrube/ Drehbrückenplatz in Summe nur 10% der Gesamtkosten bei der Stadt.

 

 

4. Finanzierung:

 

4.1               Gesamtumsetzung

 

Variante 1:

Vorteil:               höchstmögliche Förderquote, geringste Belastung für HL

Nachteil:               bauliche Fertigstellung bis Ende 2018
 

 

Förderabschnitt „Drehbrücke“

Abschnitt Braunstrasse bis Fischergrube

Kosten

% Stadt

1/3 StBauF Bund

445.000 €

-/-

133.500 €

 

1/3 StBauF Land

445.000 €

-/-

 

1/3 StBauF Stadt

445.000 €*)

-/-

 

KAG

- €

1.820.000 €

1.820.000 €

 

Bund BBSR

- €

3.400.000 €

3.400.000 €

 

LPW - EFRE

2.670.000 €

3.060.000 €

5.730.000 €

 

Anteil Stadt

1.335.000 €

920.000 €

2.515.000 €

17%

nicht förderfähig

260.000 €

-/-

Gesamt

5.600.000 €

9.200.000 €

14,8 Mio. €

 

 

*) dieser Anteil wird nicht erneut für die Haushaltsanmeldung berücksichtigt, da er bereits in das Treuhandkonto Städtebauförderung eingezahlt wurde. Siehe auch Ausführungen unter 3. Förderabschnitte / 1. Abschnitt

 

Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme müssen 2,515 Mio.€ von der Hansestadt Lübeck erbracht werden. Über die gesamte verbleibende Maßnahme entspricht dies, ohne dem städtischen Anteil aus dem Treuhandvermögen, 17%.

 

4.2              Alternativen

 

Die Umsetzung des 2. Abschnittes Braunstraße/Holstentor bis Drehbrücke/Fischergrube ist grundsätzlich in Alternativen möglich. Eine Alternative wäre die LPW-EFRE-Mittel unabhängig von den Mitteln aus dem Nationale Projekte des Städtebaus einzusetzen und damit eine längere Baufertigstellung zu ermöglichen (Variante 2). Die andere Variante (Vraiante 3) wäre, auf LPW-EFRE-Mittel zu verzichten und die Fertigstellung der Strasse „An der Untertrave“ auf unbestimmte Zeit zu verschieben.

 

Sämtliche Alternativen bedeuten zum Teil erhebliche Mehrkosten für die Stadt.

 

Mit den Fördermitteln aus den nationalen Projekten des Städtebaus können rechnerisch 50,7% des Abschnitte Braunstraße/Holstentor bis Drehbrücke/Fischergrube umgesetzt werden. Zur Veranschaulichung der Alternativen wird zur Vereinfachung auf zwei knapp identisch große Bauabschnitte gerundet. In der tatsächlichen Umsetzung würden baulich sinnvolle Abschnitte gewählt werden.

 

 

Variante 2:              Aufteilung Nationale Projekte (NP) / LPW-EFRE auf zwei Bauabschnitte

 

Vorteil:               bauliche Umsetzung Abschnitt LPW-EFRE bis 2020 möglich

Nachteil:               höherer Eigenanteil der HL
 

 

Förderabschnitt Drehbrücke

Förderabschnitt NP

Förderabschnitt LPW-EFRE

Kosten

% Stadt

1/3 StBauF Bund

445.000 €

-/-

-/-

1.335.000 €

 

1/3 StBauF Land

445.000 €

-/-

-/-

1/3 StBauF Stadt

445.000 €

-/-

-/-

KAG

-/-

910.000 €

910.000 €

1.820.000 €

 

Bund BBSR

-/-

3.400.000 €

-/-

3.400.000 €

 

LPW - EFRE

2.670.000 €

 

2.275.000 €

4.945.000 €

 

Anteil Stadt an LPW-EFRE

1.335.000 €

 

1.365.000 €

3.300.000 €

22%

Anteil Stadt NP

-/-

340.000 €

-/-

nicht förderfähig

260.000 €

-/-

-/-

Gesamt

5.600.000 €

4.650.000 €

4.550.000 €

14,8 Mio. €

 

 

 

 

Variante 3:              ohne LPW-EFRE Förderung

 

Vorteil:              keine unmittelbare Bereitstellung von Haushaltsmitteln

Nachteil:              Die Stadt kann aufgrund der Kosten und der Haushaltsnotlage die Gesamtmaßnahme Umgestaltung Untertrave auf absehbare Zeit nicht umsetzen.

 

 

Förderabschnitt Drehbrücke

Förderabschnitt NP

ohne Förderung

Kosten

% Stadt

1/3 StBauF Bund

445.000 €

-/-

-/-

1.335.000 €

 

1/3 StBauF Land

445.000 €

-/-

-/-

1/3 StBauF Stadt

445.000 €

-/-

-/-

KAG

-/-

910.000 €

910.000 €

1.820.000 €

 

Bund BBSR

-/-

3.400.000 €

-/-

3.400.000 €

 

LPW - EFRE

2.670.000 €

 

 

4.945.000 €

 

Anteil Stadt an LPW-EFRE

1.335.000 €

 

 

5.575.000 €

38%

Anteil Stadt NP

-/-

340.000 €

-/-

nicht förderfähig

260.000 €

-/-

-/-

Anteil Stadt

 

 

3.640.000 €

Gesamt

5.600.000 €

4.650.000 €

4.550.000 €

14,8 Mio. €

 

 

 

 

4.3              Zusätzlicher Personalbedarf:

Zur zügigen Umsetzung und vor dem Hintergrund des großen Bauvolumens, eines stringenten Baumanagements, der bereits vollständigen Aufgabenauslastung des bestehenden Personals der Bauverwaltung und nicht zuletzt der immensen Bedeutung des Projekts seitens der Öffentlichkeit und der Fördergeber entsteht primär im Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr ein zeitlich befristeter zusätzlicher Personalbedarf. Dies betrifft die Aufgaben der Gesamtkoordination, Arbeiten während der Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie bei der späteren Umsetzung (Bauphase/ Bauleitung). Das notwendige Personal ist kurzfristig nach einer Beschlussfassung durch die Bürgerschaft befristet anzuwerben und aus dem Projekt selbst heraus zu finanzieren. Dafür sind zu den reinen Baukosten von 14,8 Mio. € weitere rund 0,5 Mio. € Personalkosten dem Projekt zuzuordnen. Die Personalkosten decken 3 Jahre Bauzeit  und 1 Jahr Abwicklung basierend auf Personalkosten von ca. 120.000 €/Jahr ab.

 

 

5. Zeitschiene:

 

Die Hansestadt Lübeck ist verpflichtet die Mittel aus der Förderung Nationale Projekte bis zum 31.12.2018 zu verausgaben.

Die Städtebauförderung aus dem Programm „Sanierung und Entwicklung“ läuft zum 31.12.2017, mit der Option einer Verlängerung um ein Jahr, aus.

Dies bedeutet einen Umsetzungszeitraum von 3 Jahren inklusive Antragstellung der LPW-EFRE-Mittel.

Um den knappen Zeitplan halten zu können, muss umgehend eine Antragstellung der LPW-EFRE Mittel beim Landesministerium erfolgen. Aufgrund der Förderhöhe von 5,73 Mio. € LPW-EFRE Mittel wird das Landeskabinett nach Prüfung des Fördereingangs über die Förderbewilligung entscheiden. Erst nach Förderzusage kann mit den baulichen Maßnahmen begonnen werden.

 

 

6. Ergebnis:

 

Der Fachbereich 5 empfiehlt die Gesamtumsetzung des noch nicht ausgebauten Teilstücks der Strasse „An der Untertrave“ von Braunstraße/Holstentor bis Drehbrücke/Fischergrube entsprechend der Variante 1 und mit Förderung durch LPW-EFRE und Nationale Projekte des Städtebaus.

Mit der aufgezeigten Förderung besteht die einmalige Chance die gesamte Untertrave zeitnah und bei einer geringst möglichen Belastung des Lübecker Haushalts abzuschließen. Dazu sind bis einschließlich 2018 14,8 Mio. € im Haushalt zu ordnen. Demgegenüber stehen Einnahmen in Höhe von insgesamt 11,84 Mio. € (10,02 Mio.€ Förderung und 1,82 Mio.€ KAG-Beiträge). Unter Berücksichtigung des bereits vorhandenen Eigenanteils im Treuhandvermögen der Städtebauförderung von 445.000 € verbleibt ein durch die Hansestadt Lübeck zu ordnendes Investitionsvolumen von 2,515 Mio. €.

Lageplan mit Abschnitten

Anlagen

Lageplan mit Abschnitten

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich NP_Lageplan_Untertrave (263 KB)    
Stammbaum:
VO/2014/01912   Förderantrag im Rahmen des Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" (2014)   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2015/02651   Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus, Projektaufruf 2015   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2015/02684   Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus, Projektaufruf 2015   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2015/03050   Umgestaltung Westlicher Altstadtrand - An der Untertrave (Holstentor/Braunstraße bis Drehbrückenplatz/Große Altefähre)   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2017/05124   Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Umgestaltung Westlicher Altstadtrand - An der Untertrave im Abschnitt Drehbrückenplatz bis Große Altefähre (5.610)   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich